SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/960 19. Wahlperiode 2018-10-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Loose (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Sanierung des Konzertsaals des Kieler Schlosses 1. Wie und in welcher Form hat das Land Vorsorge für eine finanzielle Beteiligung an der Sanierung des Konzertsaals des Kieler Schlosses getroffen? Antwort: Im Haushaltsgesetz 2018 wurde eine haushaltsgesetzliche Ermächtigung ausgebracht (§ 24 Abs. 9), die es dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erlaubt , der Landeshauptstadt Kiel die Zusage zu erteilen, sich an den Kosten der Sanierungs - und Modernisierungsmaßnahmen des Konzertsaales des Kieler Schlosses mit bis zu 8 Mio. Euro zu beteiligen, sofern die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Diese Ermächtigung soll - vorbehaltlich der Zustimmung des Gesetzgebers - im Haushaltsgesetz 2019 fortbestehen, ergänzt um eine Regelung für den Fall von Kostensteigerungen . Gehen die Kosten über die bisher zu Grunde gelegten 24 Mio. Euro hinaus, kann sich das Land zur Hälfte an diesen beteiligen, wenn die andere Hälfte verbindlich von der Landeshauptstadt Kiel getragen wird. Drucksache 19/960 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Mit den vorgenannten Regelungen hat das Land in haushaltsrechtlicher wie in finanzieller Hinsicht hinreichend Vorsorge getroffen, um sich an der Gesamtfinanzierung der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des Konzertsaals des Kieler Schlosses zu beteiligen. 2. Bedarf es hierzu (siehe Frage 1) weiterer Abstimmungen mit der LH Kiel? Antwort: Nein; mit der in der Antwort zu Frage 1) dargestellten haushaltsrechtlichen Ermächtigung hat das Land alle seinerseits erforderlichen Voraussetzungen für eine Beteiligung an der Gesamtfinanzierung geschaffen.