SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ 963 19. Wahlperiode 28.09.2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Zuweisungen für Sprachbildung in Regional- und Minderheitensprachen in Kindertageseinrichtungen 1. Wie hoch waren insgesamt die ausgezahlten Zuwendungen für die Sprachbildung in Regional- und Minderheitensprachen in Kindertageseinrichtungen in 2017 und 2018? Antwort: Im Jahr 2017 sind für die Sprachbildung in Regional- und Minderheitensprachen in Kindertageseinrichtungen Zuwendungen in Höhe von 368.000 Euro an Kreise und kreisfreie Städte ausgezahlt worden. 2018 wurden den Zuwendungsempfängern Zuwendungen in Höhe von 390.000 Euro zugewiesen. 2. Ist mit weiteren Förderanträgen, die für 2018 noch Gelder auslösen würden, zu rechnen? Antwort: Aktuell liegen keine weiteren Förderanträge für die Sprachbildung in Regional- und Minderheitensprachen vor. Drucksache 19/ 963 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. Welche Träger haben Zuwendungen für die Sprachbildung in Regional- und Minderheitensprachen in Kindertageseinrichtungen in 2017 und 2018 erhalten? Antwort: 2017 sind die kreisfreien Städte Flensburg (28.000 Euro), Kiel (2.000 Euro) und die Hansestadt Lübeck (8.000 Euro), sowie die Kreise Dithmarschen (14.000 Euro), Nordfriesland (136.000 Euro), Ostholstein (4.000 Euro), Rendsburg-Eckernförde (20.000 Euro) und Schleswig-Flensburg (156.000 Euro) gefördert worden. 2018 haben die kreisfreien Städte Flensburg (28.000 Euro), Kiel (2.000 Euro) und die Hansestadt Lübeck (4.000 Euro), sowie die Kreise Dithmarschen (12.000 Euro), Nordfriesland (152.000 Euro), Ostholstein (4.000 Euro), Rendsburg-Eckernförde (24.000 Euro) und Schleswig-Flensburg (164.000 Euro) eine Zuwendung erhalten. 4. Wie viele Kinder haben in den geförderten Kindertagesstätten Kenntnisse in a) Dänisch b) Friesisch c) Niederdeutsch erworben? Antwort: Eine Aussage darüber, wie viele Kinder in den geförderten Kindertageseinrichtungen Kenntnisse in den Sprachen Dänisch, Friesisch und Niederdeutsch erworben haben, kann nicht vorgenommen werden. Der die Förderung begründende Erlass sieht eine Verteilung nach der Anzahl der Betreuungsgruppen für 0-6-jährige Kinder vor. So erhält jede Gruppe bis zu 2.000,00 Euro für Personal- und Sachkosten. Im Jahr 2017 wurden 184 Gruppen und 2018 195 Gruppen in den Sprachen Dänisch, Niederdeutsch und Friesisch gefördert.