SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/965 19. Wahlperiode 2018-10-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Claus Schaffer (AfD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Überprüfung von Asylentscheidungen Vorbemerkung der Landesregierung: Das Asylgesetz sieht in den §§ 73 bis 73c Möglichkeiten für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Widerruf und zur Rücknahme zuvor zuerkannter Schutzstatus vor. Entsprechende Widerrufs- und Rücknahmeentscheidungen werden gemäß gesetzlicher Vorgaben ausschließlich durch das BAMF getroffen. Spätestens drei Jahre nach Zuerkennung eines Schutzstatus ist dessen Fortbestand obligatorisch zu prüfen. Darüber hinaus sind jederzeit anlassbezogene Prüfungen möglich. Seitens des Bundesamtes werden Statistiken zu diesem Aufgabenfeld nach Kenntnis der Landesregierung nur im Rahmen jährlicher Periodika („Das Bundesamt in Zahlen “) veröffentlicht. Eine Aufteilung nach Bundesländern enthält diese Statistik nicht. In anderen, monatlich veröffentlichten Statistiken des BAMF, die auch der Landesregierung zugänglich sind, werden Zahlen zu Widerrufs- und Rücknahmeverfahren bislang nicht genannt. Die Durchführung von Widerrufs- und Rücknahmeverfahren und die daraus resultierenden Entscheidungen sind immer einzelfallabhängig und haben keinerlei Bezug zum Aufenthalt in einem bestimmten Land. Eine Aufteilung der bekannten Zahlen über Widerrufs- und Rücknahmeverfahren beispielsweise nach dem Königsteiner Schlüssel wäre daher nicht geeignet, realistische Werte für Schleswig-Holstein zu errechnen. Drucksache 19/965 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Unabhängig davon prüft die Landesregierung, ob das BAMF entsprechende Auswertungen zur Verfügung stellen kann. Vor diesem Hintergrund können die Fragen aus den der Landesregierung vorliegenden Statistiken nur näherungsweise beantwortet werden. Da die Fragestellungen erkennen lassen, dass aktuelle Entwicklungen von Verfahren aus bestimmten Zeiträumen beleuchtet werden sollen, decken die nachfolgenden Ausführungen den Zeitraum von 2013 bis 2015 ab. 1. Bei wie vielen Asylbewerbern, die in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Schleswig-Holstein Asylanträge stellten, wurden individuelle Überprüfungen zum Fortbestehen von Asyl- bzw. Schutzgründen (Anerkennungsgründe) durchgeführt? (Bitte nach Herkunftsländern auflisten.) Antwort: Der Landesregierung sind nur bundesweite Gesamtzahlen über Widerrufsund Rücknahmeverfahren für kalenderjährliche Erhebungszeiträume bekannt. Wann die Asylverfahren in diesen Fällen zuvor beantragt oder beendet wurden , lässt sich nicht ermitteln. In den Statistiken werden jeweils nur die fünf Hauptherkunftsländer gelistet. Widerrufs- und Rücknahmeverfahren des BAMF bundesweit 2013 2014 2015 11.125 Irak: 4.338 Iran: 1.377 Türkei: 909 Afghan.: 873 Syrien: 420 Sonstige: 3.208 16.061 Irak: 4.098 Iran: 2.549 Afghan: 1.745 Syrien: 1.134 Türkei: 965 Sonstige: 5.570 9.894 Irak: 2.347 Syrien: 1.911 Iran: 1.358 Afghan: 1.086 Türkei: 579 Sonstige: 2.613 2. Bei wie vielen Asylbewerbern aus Frage 1 sind Asyl- bzw. Schutzgründen (Anerkennungsgründe) zwischenzeitlich entfallen? Wie ist in diesen Fällen der aktuelle Aufenthaltsstatus in Schleswig-Holstein? (Bitte nach Herkunftsländern auflisten.) Antwort: Der Landesregierung sind nur bundesweite Gesamtzahlen über Widerrufsund Rücknahmeentscheidungen für kalenderjährliche Erhebungszeiträume bekannt. Wann die Asylverfahren in diesen Fällen zuvor beantragt oder beendet wurden, lässt sich nicht ermitteln. In den Statistiken werden jeweils nur die fünf Hauptherkunftsländer gelistet. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/965 3 Widerrufs- und Rücknahmeentscheidungen des BAMF bundesweit 2013 2014 2015 526 Irak: 115 Iran: 16 Türkei: 175 Afghan.: 14 Syrien: 16 Sonstige: 190 768 Irak: 77 Iran: 34 Afghan.: 35 Syrien: 34 Türkei: 105 Sonstige: 483 303 Irak: 7 Syrien: 10 Iran: 19 Afghan.: 12 Türkei: 78 Sonstige: 177 3. Bei wie vielen Asylbewerbern, die in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Schleswig-Holstein Asylanträge stellten, fand noch keine individuelle Überprüfung zum Fortbestehen von Asyl- bzw. Schutzgründen (Anerkennungsgründe) statt? Warum? (Bitte nach Herkunftsländern auflisten.) Antwort: Der Landesregierung sind nur bundesweite Gesamtzahlen über Widerrufsund Rücknahmeverfahren für kalenderjährliche Erhebungszeiträume bekannt. Wann die Asylverfahren in diesen Fällen zuvor beantragt oder beendet wurden , lässt sich nicht ermitteln. Für den gewünschten Erhebungszeitraum sind folgende Angaben möglich. In den Statistiken werden jeweils nur die fünf Hauptherkunftsländer gelistet. 4. Jahr Asylantragstellungen (Erst- und Folgeanträge ) Asylentscheidungen (Erst- und Folgeanträge Widerrufs-/ Rücknahmeverfahren Bund Land SH Bund Land SH nur Bund 2013 127.013 4.073 80.978 2.529 11.125 Irak: 4.338 Iran: 1.377 Türkei: 909 Afghanistan: 873 Syrien: 420 Sonstige: 3.208 2014 202.834 7.584 128.911 3.502 16.061 Irak: 4.098 Iran: 2.549 Afghanistan: 1.745 Syrien: 1.134 Türkei: 965 Sonstige: 5.570 Drucksache 19/965 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 2015 476.649 16.351 282.726 8.340 9.894 Irak: 2.347 Syrien: 1.911 Iran: 1.358 Afghanistan: 1.086 Türkei: 579 Sonstige: 2.613 5. Wie viele Asylbewerber, die in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Schleswig- Holstein Asylanträge stellten, erhielten inzwischen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ? (Bitte nach Herkunftsländern auflisten.) Antwort: Den der Landesregierung vorliegenden Statistiken kann nicht entnommen werden, wann Asylverfahren, die in bestimmten Jahren eingeleitet wurden, zu welchen Ergebnissen geführt haben. Es kann lediglich durch Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR) ermittelt werden, wieviel Personen jeweils am 31.12. der Jahre 2013 bis 2015 im Besitz einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 des Aufenthaltsgesetzes waren. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass Niederlassungserlaubnisse nach § 26 AufenthG nicht nur in den Fällen asylrechtlich zuerkannter Schutzstatus erteilt werden. § 26 AufenthG ist auch auf alle Fälle anwendbar, in denen Aufenthaltserlaubnisse aus völkerrechtlichen , humanitären oder politischen Gründen erteilt wurden. Das AZR lässt diese Unterscheidung allerdings nicht erkennen. Jahr Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG 2013 3.673 2014 3.896 2015 3.971 6. Bei wie vielen Asylbewerbern, die in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Schleswig-Holstein Asylanträge stellten, liegen Abschiebehindernisse vor? (Bitte nach Herkunftsländern auflisten.) Antwort: Den der Landesregierung vorliegenden Statistiken kann nicht entnommen werden, wann Asylverfahren, die in bestimmten Jahren eingeleitet wurden, zu welchen Ergebnissen geführt haben. Es lässt sich nur feststellen, wie oft in den genannten Jahren im Rahmen von Asylverfahren Abschiebungshindernisse festgestellt wurden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/965 5 Jahr Abschiebungshindernisse im Asylverfahren festgestellt 2013 15 Nähere Angaben zu den Herkunftsstaaten liegen nicht vor. 2014 62 Afghanistan (50) Syrien (7) Irak (3) Iran (2) 2015 93 Afghanistan (69) Syrien (8) Irak (4) Iran (3) Armenien (3) Russ. Föderation (3) Eritrea (1) Albanien (1) Sonstige asiat. StA. (1)