SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/983 19. Wahlperiode 12.10.2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Wagner-Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Europa, Gleichstellung und Verbraucherschutz Täter-Opfer-Ausgleich in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Fragestellerin Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) dient dem Ausgleich des Opferinteresses über eine strafgerichtliche Verfolgung hinaus. Er bietet eine Alternative zu den üblichen Sanktionen , die dem Opfer oft nicht gerecht werden. Die außergerichtliche Konfliktschlichtung hat gleichzeitig den Nebeneffekt einer Entlastung der Gerichte. Der TOA bedarf der fortgesetzten Aufmerksamkeit und vor allem Unterstützung aller damit befassten Institutionen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V. (BAG TOA) stellt hierzu fest, dass bundesweit die Zahlen des angewendeten TOA stagnieren oder gar zurückgehen. Vorbereitung des TOA 1. Wird bei der (kriminal)polizeilichen Sachbearbeitung generell die Möglichkeit des TOA geprüft und der StA ein Vorschlag hierzu unterbreitet? Antwort der Landesregierung: Im Rahmen der Einzelfallprüfung wird bei geeigneten Delikten/Sachverhalten der TOA geprüft und in geeigneten Fällen diese polizeiliche Einschätzung der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gegeben. Drucksache 19/983 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Wie wird diese Prüfung dokumentiert? Antwort der Landesregierung: Eine Dokumentation der Prüfung wird nicht vorgehalten. 3. Wie viele Fälle wurden der Staatsanwaltschaft jährlich von der Polizei jeweils im Jugend- und Erwachsenenbereich vorgeschlagen? Antwort der Landesregierung: Die Anzahl der Vorschläge wird weder durch die Landespolizei noch durch die Staatsanwaltschaften statistisch erfasst; letztere erfassen jedoch die Anzahl der durchgeführten Maßnahmen. 4. Ist der TOA regelmäßiger Bestandteil der Grundausbildung in der Landespolizei und bei den Rechtsreferendaren der Staatsanwaltschaft? Antwort der Landesregierung: Ja, im Bereich der Landespolizei ist das Thema Täter-Opfer-Ausgleich im Fach Kriminalistik regelmäßiger Bestandteil der Ausbildung bzw. im Studium. Auch im Rahmen der ersten Referendarstation bei den Staatsanwaltschaften ist das Instrument des TOA Gegenstand der Ausbildung. 5. Ist der TOA in der Weiterbildung der Kriminalpolizei verankert? Antwort der Landesregierung: Ja, im Rahmen des Fachseminars Jugendkriminalität wird das Thema TOA bearbeitet . Zielgruppe sind Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die überwiegend im Bereich Jugendkriminalität eingesetzt werden. Durchführung des TOA 6. Welche speziellen Qualifikationen haben die Mitarbeiter*innen, die für die Durchführung des TOA zuständig sind? Antwort der Landesregierung: Die für die Durchführung der TOA zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichtshilfe sowie der Jugendämter und der freien Träger verfügen in der Regel über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik bzw. der Sozialarbeit plus Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/983 3 staatlicher Anerkennung. Hinzu kommt eine berufsbegleitende erweiterte Ausbildung zur Mediatorin / zum Mediator bzw. Konfliktschlichterin / Konfliktschlichter in Strafsachen. Einige Mediatorinnen / Mediatoren verfügen zudem über weitere Zusatzqualifikationen wie z. B. Ausbildungen zur Systemischen Beraterin / zum Systemischen Berater. 7. Werden Erhebungen zur Sicherung der Ergebnisqualität bei den TOA-Institutionen durchgeführt? Antwort der Landesregierung: Soweit der TOA durch die Gerichtshilfen durchgeführt wird, erfolgen keine statistischen Erhebungen zur Ergebnisqualität. Einzelne freie Träger (z.B. Verein Rechtsfürsorge Lübeck e.V.) führen entsprechende Erhebungen durch. Erfasst wird aber die Anzahl der durchgeführten Maßnahmen. Die staatsanwaltlichen Dezernentinnen und Dezernenten werden zudem über das Ergebnis des TOA unterrichtet. Erhebungen zur Sicherung der Ergebnisqualität sind in Vorbereitung und werden voraussichtlich ab 2019 über das in den Gerichtshilfen angewandte EDV-Fachverfahren SoPart umgesetzt. 8. Sind TOA-Mediator*innen ausschließlich ehrenamtlich tätig und erhalten sie eine Aufwandsentschädigung (Höhe bitte angeben)? Antwort der Landesregierung: Es werden weder in den Gerichtshilfestellen noch bei den freien Trägern in Schleswig -Holstein ehrenamtliche Mediatorinnen und Mediatoren eingesetzt; alle verantwortlichen TOA-Mediatorinnen und -Mediatoren sind hauptamtlich tätig. Aufwandsentschädigungen werden, abgesehen von der Erstattung von Fahrtkosten der Gerichtshelfer, nicht gezahlt. Ehrenamtliche sind vereinzelt im Bereich OET (Opfer-Empathie-Training) im Strafvollzug tätig.