SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/991 19. Wahlperiode 2018-10-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Hölck (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Auswirkungen der Änderungen am Entwurf der der Regionalpläne Windenergie 1. Welche Tabu- und Abwägungskriterien wurden im Rahmen des zweiten Planentwurfes der Regionalpläne, Sachthema Windenergie, gegenüber dem ersten Planentwurf in welcher Weise verändert und wie begründet sich die Veränderung jeweils sachlich? Bitte synoptisch darstellen! Antwort: Änderungen des Kriterienkataloges sind ausführlich im gesamträumlichen Plankonzept erläutert, das die Landesregierung unter anderem im Internet unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergie veröffentlicht hat. In Absprache mit den Fachbehörden wurden neben redaktionellen Änderungen die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Änderungen der weichen Tabukriterien und der Abwägungskriterien im Kriterienkatalog vorgenommen. Die harten Tabukriterien wurden nicht verändert. Gegenübergestellt ist die Definition des ersten Planentwurfes mit der des zweiten Planentwurfes. In der dritten Spalte ist eine kurze Begründung aufgeführt. Weiche Tabukriterien 1. Entwurf Weiche Tabukriterien 2. Entwurf Begründung In den Regionalplänen festgelegte Siedlungsachsen und besondere Siedlungsräume In den Regionalplänen festgelegte Siedlungsachsen, besondere Siedlungsräume und Entwicklungs - und Entlastungsorte Entwicklungs- und Entlastungsorte sollen als eigenständige regionale Zentren gestärkt und weiterentwickelt werden, um zu einer Entlastung der verdichteten Bereiche im Ordnungsraum um Hamburg bei- Drucksache 19/991 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 zutragen. Straßenrechtliche Anbaubeschränkungszonen und planverfestigte Straßenbauplanungen Straßenrechtliche Anbaubeschränkungszonen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und vordringlich von Bund und Land verfolgte Straßenbauplanungen Anbaubeschränkungszonen an Autobahnen wurden herausgenommen und zum Abwägungskriterium heruntergestuft (s.u.). Berücksichtigt werden jetzt die im Bundesverkehrswegeplan 2030 und Bedarfsplan des Bundes benannten Projekte, Ausbaumaßnahmen vorhandener Straßen des Bundes sowie Neubaumaßnahmen des Landes. Deiche und Küstenschutzanlagen mit einem Abstand von 100 m zu Landesschutz- und Regionaldeichen Landesschutz- und Regionaldeiche mit einem Abstand von 100 m Mittel- und Binnendeiche waren bisher unter diesem Kriterium mit erfasst, sind aber jetzt eigenes Abwägungskriterium (s.u.), weil hier im Einzelfall geringere Abstände ausreichend sind. Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung / Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe entfällt als Tabukriterium, wird Abwägungskriterium, s.u. Einzelfallbetrachtung wird dem Belang besser gerecht und ermöglicht Ermessensspielräume . 3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk / Haithabu (vorgesehenes Weltkulturerbe) 3.000 m bzw. 5.000 m Abstand zur archäologischen Welterbestätte Danewerk / Haithabu Anpassung der Tabuabgrenzung ohne Beeinträchtigung des Kulturerbes aufgrund einer durchgeführten Sichtfeldstudie des Archäologischen Landesamtes. Nordfriesische Inseln und Halligen außerhalb des Nationalparks Nordfriesische Halligen außerhalb des Nationalparks Nordfriesische Inseln werden nicht mehr als weiches Tabukriterium, sondern als Abwägungskriterium berücksichtigt , um die jeweiligen Einzelfälle sowie den Altanlagenbestand besser berücksichtigen zu können. Schwerpunktbereiche des Biotopverbundsystems gem. § 21 BNatSchG Jetzt Abwägungskriterium, s.u. Differenziertere Betrachtung, um mehr Abwägungsspielräume zu ermöglichen. Bedeutsame Nahrungsgebiete für Gänse (ohne Graugänse und Neozoen) und Schwäne (Zwerg- und Singschwäne) außerhalb von EU- Vogelschutzgebieten sowie 1.000 m Abstand um Kolonien von Trauerseeschwalben und 3.000 m Abstand um die Lachseeschwalben -Kolonie bei Neufeld a) neues Tabukriterium: International bedeutsame Nahrungsgebiete , Schlafplätze und Flugkorridore von Zwergschwänen außerhalb von EU- Vogelschutzgebieten b) neues Tabukriterium: 1.000 m Abstand um Kolonien von Trauerseeschwalben und 3.000 m Abstand um die Lachseeschwalben -Kolonie bei Neufeld c) neues Abwägungskriterium: Um den Anforderungen des Artenschutzes und der besonderen Bedeutung Schleswig- Holsteins für die Erhaltung der Arten gerecht zu werden, werden neben den international bedeutsamen Nahrungsflächen und Schlafplätzen auch die Flugkorridore zwischen diesen weiterhin als weiches Ausschlusskriterium aufgenommen . Bezüglich Abwägungskriterium : s. u. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/991 3 Nahrungsgebiete für Gänse (ohne Graugänse und Neozoen) und Singschwan außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten Bedeutende Vogelflugkorridore zwischen Schlafplätzen und Nahrungsflächen von Gänsen und Schwänen; 3 km Abstandsradius um wichtige Schlafgewässer der Kraniche 3.000 m Abstand um landesweit bedeutsame Schlafgewässer der Kraniche Dieses und das vorgenannte bisherige Tabukriterium wird in weiche Tabukriterien für Zwergschwäne und Lachseeschwalben sowie in ein Abwägungskriterium für Gänse (siehe vorherige Zeile) und in ein weiches Tabu Kraniche gegliedert . Die Neustrukturierung der Kriterien sowie die Anpassung der Kulisse wird den tatsächlichen Schutzbelangen besser gerecht und eröffnet in einigen Fällen mehr Abwägungsspielräume . Küstenstreifen an der Nordsee und auf Fehmarn mit herausragender Bedeutung als Nahrungs - und Rastgebiet außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten sowie Helgoland Küstenstreifen an der Nordsee und auf Fehmarn mit herausragender Bedeutung als Nahrungs - und Rastgebiet außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten sowie Helgoland Definition unverändert, aber Abgrenzung angepasst: bessere Berücksichtigung des Altanlagenbestandes im Rahmen der Abwägung. Umgebungsbereich von 300 m bei Naturschutzgebieten, Gebieten , die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12 Abs. 3 LNatSchG als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt sind, dem Nationalpark sowie FFH-Gebieten a) Umgebungsbereich von 200 m bei Naturschutzgebieten und Gebieten, die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12 Abs. 3 LNatSchG als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt sind, sowie FFH- Gebieten b) Umgebungsbereich von 300 m um den Nationalpark Eine erneute fachliche Prüfung hat ergeben, dass bei den unter a) genannten Gebietskategorien ein Vorsorgeabstand von 200 m ausreichend ist. Abwägungskriterien 1. Entwurf Abwägungskriterien 2. Entwurf Begründung Nicht vorhanden Abstandspuffer von 800 bis 1000 m um Siedlungsbereiche mit Wohn- oder Erholungsfunktion , die nach §§ 30 und 34 BauGB planungsrechtlich zu beurteilen sind, sowie um planerisch verfestigte Siedlungsflächenausweisungen , im Anschluss an die als weiches Tabu eingestufte Abstandszone von insgesamt 800 m Das neue Abwägungskriterium soll der Freihaltung bislang unbebauter Räume um Siedlungen in besonderem Maße Rechnung tragen, indem das weiche Tabukriterium um Siedlungsbereiche um einen erweiterten Schutzbereich von 200 m ergänzt wird, so dass im Einzelfall ein unbebauter Schutzbereich von insgesamt 1.000 m bestehen kann. Nicht planverfestigte Straßenbauplanungen , Kompensationsflächen für den Straßenbau und weitere Ausgleichsflächen sowie Ökokonto- Flächen Das Abwägungskriterium entfällt , die Schutzbelange werden in der Abwägung im Einzelfall berücksichtigt. Aufgrund der sehr inhomogenen Datenlage ist eine landesweit einheitliche Berücksichtigung nicht möglich. Hinweise aus der Straßenbauverwaltung und von anderen Drucksache 19/991 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 TÖBs werden gleichwohl einbezogen . Vorher weiches Tabu Straßenrechtliche Anbaubeschränkungszonen an Bundesautobahnen Kann im Einzelfall für WKA genutzt werden, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt ist. Beurteilung im Wesentlichen auf Grundlage von Gefährdungsgutachten . Vorher weiches Tabu Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung / Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Einzelfallbetrachtung wird dem Belang besser gerecht und ermöglicht Ermessensspielräume . Zudem liegt derzeit kein einheitlich validierter Datensatz vor. Vorher weiches Tabu Nordfriesische Inseln Einzelfälle und Altanlagenbestand können besser berücksichtigt werden. Vorher weiches Tabu Mittel- und Binnendeiche Abstände können geringer sein als bei Landesschutz- und Regionaldeichen. Sie können im Einzelfall, bezogen auf die jeweilige Vorrangfläche festgelegt werden. Platzrunden und An- und Abflugbereiche um Flugplätze; Bauschutzbereiche um Flugplätze Platzrunden und An- und Abflugbereiche um Flugplätze; Bauschutzbereiche um Flugplätze Flächen in Platzrunden um Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände können als Vorranggebiet aufgenommen werden, wenn die Flächen innerhalb dieser Bereiche eine Vorbelastung durch WKA aufweisen . Vorher weiches Tabu Schwerpunktbereiche des Biotopverbundsystems gem. § 21 BNatSchG Unterscheidung in Verbundachsen von überregionaler Bedeutung und regionaler Bedeutung. Im Gegensatz zu den Schwerpunktbereichen können WKA in Verbundachsen eher mit den Schutzzielen vereinbar sein. Einzelfallabwägung möglich Umfassungswirkung, Riegelbildung Umfassungswirkung, Riegelbildung Das Bewertungsverfahren wurde überarbeitet und ist jetzt methodisch besser nachvollziehbar . Nicht im Kriterienkatalog explizit benannt Vorbelastete Räume Sicherung von Freiräumen in durch Windkraft hochbelasteten Räumen. Querungshilfen und damit verbundene Korridore Querungshilfen und damit verbundene Korridore Ein vertiefendes Gutachten erlaubt jetzt eine differenziertere Betrachtung der betroffenen Bereiche und eröffnet neue Abwägungsspielräume. Potenzielle Beeinträchtigungsbereiche im 3 km Radius um Potenzielle Beeinträchtigungsbereiche im 3.000 m Radius um a) 3 km Radius um Seeadlerhorste und Schwarzstorchhors- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/991 5 Seeadlerhorste außerhalb des Dichtezentrums und um Schwarzstorchhorste sowie Bereiche im 1 km Radius um Weißstorchhorste und im 1,5 km Radius um sicher nachgewiesene Standorte von Rotmilanhorsten Seeadlerhorste außerhalb des Dichtezentrums und um Schwarzstorchhorste sowie Bereiche im 1.000 m Radius um Weißstorchhorste und im 1.500 m Radius um Rotmilanhorste te bleibt unverändert. b) im 1 km Radius um Weißstorchhorste und 1,5 km Radius um Rotmilanhorste folgende Differenzierung zugunsten des Altanlagenbestandes und größerer Abwägungsspielräume: Bei Weißstörchen soll Bereich bis 750 m von Windkraft freigehalten werden, Bereich 750 m bis 1.000 m kann im Einzelfall in Anspruch genommen werden; bei Rotmilanen soll Bereich bis 1.000 m von Windkraft freigehalten werden, Bereich 1.000 m bis 1.500 m kann im Einzelfall in Anspruch genommen werden. Vorher weiches Tabu Nahrungsgebiete für Gänse (ohne Graugänse und Neozoen) und Singschwan außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten Das Abwägungskriterium umfasst zusätzliche Nahrungsgebiete überwiegend im Binnenland . Diese Flächen sind der Abwägung zugänglich, da sich im Gegensatz zum Zwergschwan , die Bestände der nordischen Gänse und des Singschwans in den letzten Jahren positiv entwickelt haben . Nicht sicher nachgewiesene Standorte von Rotmilanhorsten und deren Umgebungsbereiche (Potenzieller Beeinträchtigungsbereich und Prüfbereich) Kriterium wird gestrichen Datenlage für die Begründung auf Regionalplanebene unzureichend . Prüfung muss im Rahmen der konkreten Genehmigungsverfahren erfolgen. 2. Welche jeweiligen Auswirkungen auf die für Vorranggebiete denkbare Gesamtfläche hatten die einzelnen Änderungen? Bitte für jedes Kriterium einzeln darstellen! Antwort: Die „für Vorranggebiete denkbare Gesamtfläche“ ist gleichzusetzen mit der Potenzialfläche , die sich nach Abzug der harten und weichen Tabukriterien ergibt. Insofern haben auch nur Änderungen an den Tabukriterien, nicht jedoch an den Abwägungskriterien, Einfluss auf die Abgrenzung der Potenzialfläche. In der nachfolgenden Tabelle ist aufgeschlüsselt, wie sich die einzelnen in der Antwort zu Frage 1 benannten Änderungen bei den weichen Tabukriterien auf die Potenzialfläche ausgewirkt haben. Bei den harten Tabukriterien hat es keine Änderungen gegeben. Die Gewinne bzw. Verluste beziehen sich jeweils nur auf das einzelne Kriterium. Eine Summenbildung mehrerer Kriterien ist nicht möglich, da sich die Kriterienkulissen zum Teil mehrfach überlagern. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Gewinne an Potenzialfläche durch die Verlagerung von Kriterien vom weichen Tabu in die Abwägung sind nicht gleichzusetzen mit einem Gewinn an Vorranggebietsfläche, da der jeweilige Schutzbelang auch in den Abwägung berücksichtigt werden muss. Drucksache 19/991 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 6 Eine Berechnung, welche Auswirkungen innerhalb der Potenzialfläche jedes einzelne Abwägungskriterium für die Vorranggebietskulisse hatte, ist nicht möglich, weil es sich bei den Abwägungsentscheidungen immer um Einzelfälle im Zusammenspiel aller auf der jeweiligen Fläche relevanten Abwägungskriterien handelt . Weiches Tabukriterium Gewinn Potenzialfläche in ha* Verlust Potenzialfläche in ha* In den Regionalplänen festgelegte Siedlungsachsen , besondere Siedlungsräume und Entwicklungsund Entlastungsorte. - 326 Straßenrechtliche Anbaubeschränkungszonen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und vordringlich von Bund und Land verfolgte Straßenbauplanungen 496 - Landesschutz- und Regionaldeiche mit einem Abstand von 100 m 0 0 Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung / Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe 432 - 3.000 m bzw. 5.000 m Abstand zur archäologischen Welterbestätte Danewerk / Haithabu - 245 Nordfriesische Halligen außerhalb des Nationalparks 668 - Schwerpunktbereiche des Biotopverbundsystems gem. § 21 BNatSchG 6.783 - International bedeutsame Nahrungsgebiete, Schlafplätze und Flugkorridore von Zwergschwänen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten 1.000 m Abstand um Kolonien von Trauerseeschwalben und 3.000 m Abstand um die Lachseeschwalben -Kolonie bei Neufeld - 4.027 3.000 m Abstand um landesweit bedeutsame Schlafgewässer der Kraniche 1.076 - Küstenstreifen an der Nordsee und auf Fehmarn 156 - Umgebungsbereich von 200 m bei Naturschutzgebieten und Gebieten, die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12 Abs. 3 LNatSchG als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt sind, sowie FFH-Gebieten und Umgebungsbereich von 300 m um den Nationalpark 1.494 - *bei den ha-Angaben handelt es sich um Näherungswerte 3. Welche neu vorgesehenen Vorranggebiete sind durch die Änderung der Entwürfe hinzugekommen, die im ersten Entwurf nicht vorgesehen waren? Welche sind komplett oder teilweise entfallen? Antwort: Im zweiten Planentwurf wurden 63 Vorranggebiete in einer Größenordnung von Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/991 7 insgesamt etwa 3.300 ha neu aufgenommen. 144 Vorranggebiete wurden insgesamt um etwa 2.700 ha erweitert. 71 Vorranggebiete mit etwa 2.800 ha sind vollständig und an 136 Vorranggebieten sind Teilstücke in einer Größenordnung von insgesamt etwa 3.900 ha entfallen. In 69 Fällen wurden an Vorranggebieten sowohl Erweiterungen als auch Verkleinerungen vorgenommen. Die Bezeichnungen der betroffenen Flächen sind in der beigefügten Liste im Anhang zu finden. 4. In wie vielen Fällen wurde der Abstand zu Wohnbebauung gegenüber dem ersten Planentwurf tatsächlich erhöht? In wie vielen Fällen gab es keine Veränderung? Antwort: Bei den Vorranggebieten des ersten Planentwurfes wurde an 175 Stellen der Abstand zu Siedlungsbereichen von 800 m auf 1.000 m zum zweiten Planentwurf erhöht, an 266 Stellen blieb er unverändert bei 800 m. Von den 63 Vorranggebieten , die neu in den zweiten Entwurf aufgenommen worden sind, sind bei 30 Vorranggebieten 1.000 m und bei 22 Vorranggebieten 800 m zur Anwendung gekommen . Bei den übrigen 11 Vorranggebieten wirken sich die Siedlungsabstände nicht aus. 5. In wie vielen Fällen und an welchen Orten wurden durch die Änderungen Ausnahmegenehmigungen für die Errichtung von Windkraftanlagen ermöglicht und in wie vielen Fällen und wo entfiel durch die Änderung des Entwurfes diese Möglichkeit ? Antwort: Durch die Änderung der Gebietskulisse zum zweiten Entwurf liegen Standorte von 80 beantragten Windkraftanlagen in 36 Gemeinden erstmalig innerhalb der vorgeschlagenen Vorranggebiete. Es handelt sich um Standorte in den folgenden Gemeinden: Achtrup, Ahrensbök, Bondelum, Bosau, Bramstedtlund, Breitenfelde, Ellhöft, Gettorf , Göhl, Gönnebek, Harmsdorf, Hasenmoor, Hennstedt, Heringsdorf, Hollingstedt , Kaiser-Wilhelm-Koog, Krumstedt, Lensahn, Lindewitt, Neufeld, Neukirchen , Nortorf, Osdorf, Ostenfeld (Husum), Owschlag, Peissen, Ratekau, Schashagen , Steinburg, Struvenhütten, Struxdorf, Tensbüttel-Röst, Wangels, Westre, Wiemersdorf, Witzeeze. Damit wäre dort die Erteilung von Ausnahmen gemäß § 18 a Abs. 2 LaplaG im Grundsatz möglich, wenn sich die entsprechenden Flächen nach der Auswertung der zweiten Anhörung erneut bestätigen. Die konkrete Ausnahmeprüfung dieser Anträge erfolgt erst zu diesem späteren Zeitpunkt, aktuell werden Anträge in diesen Flächen vorläufig zurückgestellt. 84 Standorte von beantragten Windkraftanlagen in 37 Gemeinden liegen nicht mehr innerhalb der Vorranggebiete. Es handelt sich um Standorte in den folgenden Gemeinden: Ahrensbök, Bendorf, Bondelum, Bordelum, Bosau, Enge-Sande, Fehmarn, Föhrden -Barl, Gönnebek, Haselund, Haßmoor, Heilshoop, Hörup, Jübek, Krummbek, Lentföhrden, Lexgaard, Lindewitt, Medelby, Ratekau, Reußenköge, Risum- Lindholm, Rügge, Scharbeutz, Schülldorf, Schwartbuck, Sieverstedt, Silberstedt, Drucksache 19/991 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 8 Sollwitt, Stockelsdorf, Struvenhütten, Süsel, Timmendorfer Strand, Wasbek, Weddelbrook, Wesselburenerkoog, Wittbek. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/991 9 Anlage: Flächenänderungen Vorranggebiete vom ersten zum zweiten Planentwurf Regionalplanung Windenergie Vorranggebiet Art der Veränderung Vorranggebiet Art der Veränderung PR1_NFL_002 Flächenerweiterung PR1_NFL_002 Verkleinerung PR1_NFL_014 Flächenerweiterung PR1_NFL_014 Verkleinerung PR1_NFL_026 Flächenerweiterung PR1_NFL_026 Verkleinerung PR1_NFL_028 Flächenerweiterung PR1_NFL_039 Verkleinerung PR1_NFL_031 Flächenerweiterung PR1_NFL_045 Verkleinerung PR1_NFL_032 Flächenerweiterung PR1_NFL_047 Verkleinerung PR1_NFL_036 Flächenerweiterung PR1_NFL_049 Verkleinerung PR1_NFL_038 Flächenerweiterung PR1_NFL_056 Verkleinerung PR1_NFL_039 Flächenerweiterung PR1_NFL_060 Verkleinerung PR1_NFL_043 Flächenerweiterung PR1_NFL_069 Verkleinerung PR1_NFL_046 Flächenerweiterung PR1_NFL_074 Verkleinerung PR1_NFL_048 Flächenerweiterung PR1_NFL_087 Verkleinerung PR1_NFL_056 Flächenerweiterung PR1_NFL_089 Verkleinerung PR1_NFL_057 Flächenerweiterung PR1_NFL_090 Verkleinerung PR1_NFL_060 Flächenerweiterung PR1_NFL_091 Verkleinerung PR1_NFL_062 Flächenerweiterung PR1_NFL_094 Verkleinerung PR1_NFL_072 Flächenerweiterung PR1_NFL_096 Verkleinerung PR1_NFL_084 Flächenerweiterung PR1_NFL_104 Verkleinerung PR1_NFL_085 Flächenerweiterung PR1_NFL_107 Verkleinerung PR1_NFL_089 Flächenerweiterung PR1_NFL_113 Verkleinerung PR1_NFL_090 Flächenerweiterung PR1_NFL_115 Verkleinerung PR1_NFL_095 Flächenerweiterung PR1_NFL_118 Verkleinerung PR1_NFL_102 Flächenerweiterung PR1_NFL_120 Verkleinerung PR1_NFL_102 Flächenerweiterung PR1_NFL_122 Verkleinerung PR1_NFL_113 Flächenerweiterung PR1_NFL_125 Verkleinerung PR1_NFL_118 Flächenerweiterung PR1_SLF_003 Verkleinerung PR1_NFL_122 Flächenerweiterung PR1_SLF_011 Verkleinerung PR1_NFL_125 Flächenerweiterung PR1_SLF_034 Verkleinerung PR1_NFL_301 Flächenerweiterung PR1_SLF_040 Verkleinerung PR1_NFL_302 Flächenerweiterung PR1_SLF_043 Verkleinerung PR1_NFL_309 Flächenerweiterung PR1_SLF_065 Verkleinerung PR1_SLF_003 Flächenerweiterung PR1_SLF_074 Verkleinerung PR1_SLF_031 Flächenerweiterung PR1_SLF_078 Verkleinerung PR1_SLF_058 Flächenerweiterung PR1_SLF_080 Verkleinerung PR1_SLF_059 Flächenerweiterung PR1_SLF_102 Verkleinerung PR1_SLF_065 Flächenerweiterung PR1_SLF_105 Verkleinerung PR1_SLF_066 Flächenerweiterung PR1_SLF_109 Verkleinerung PR1_SLF_075 Flächenerweiterung PR1_SLF_112 Verkleinerung PR1_SLF_081 Flächenerweiterung PR1_SLF_114 Verkleinerung PR1_SLF_102 Flächenerweiterung PR2_PLO_001 Verkleinerung PR1_SLF_109 Flächenerweiterung PR2_PLO_002 Verkleinerung PR1_SLF_112 Flächenerweiterung PR2_PLO_032 Verkleinerung PR1_SLF_114 Flächenerweiterung PR2_PLO_303 Verkleinerung Drucksache 19/991 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 10 Vorranggebiet Art der Veränderung Vorranggebiet Art der Veränderung PR2_PLO_001 Flächenerweiterung PR2_RDE_007 Verkleinerung PR2_PLO_002 Flächenerweiterung PR2_RDE_009 Verkleinerung PR2_PLO_030 Flächenerweiterung PR2_RDE_012 Verkleinerung PR2_PLO_032 Flächenerweiterung PR2_RDE_025 Verkleinerung PR2_RDE_012 Flächenerweiterung PR2_RDE_033 Verkleinerung PR2_RDE_025 Flächenerweiterung PR2_RDE_035 Verkleinerung PR2_RDE_038 Flächenerweiterung PR2_RDE_038 Verkleinerung PR2_RDE_039 Flächenerweiterung PR2_RDE_040 Verkleinerung PR2_RDE_046 Flächenerweiterung PR2_RDE_042 Verkleinerung PR2_RDE_055 Flächenerweiterung PR2_RDE_046 Verkleinerung PR2_RDE_057 Flächenerweiterung PR2_RDE_055 Verkleinerung PR2_RDE_060 Flächenerweiterung PR2_RDE_060 Verkleinerung PR2_RDE_074 Flächenerweiterung PR2_RDE_061 Verkleinerung PR2_RDE_082 Flächenerweiterung PR2_RDE_068 Verkleinerung PR2_RDE_083 Flächenerweiterung PR2_RDE_074 Verkleinerung PR2_RDE_086 Flächenerweiterung PR2_RDE_075 Verkleinerung PR2_RDE_094 Flächenerweiterung PR2_RDE_080 Verkleinerung PR2_RDE_122 Flächenerweiterung PR2_RDE_083 Verkleinerung PR2_RDE_130 Flächenerweiterung PR2_RDE_090 Verkleinerung PR2_RDE_132 Flächenerweiterung PR2_RDE_100 Verkleinerung PR2_RDE_136 Flächenerweiterung PR2_RDE_106 Verkleinerung PR2_RDE_139 Flächenerweiterung PR2_RDE_114 Verkleinerung PR2_RDE_142 Flächenerweiterung PR2_RDE_117 Verkleinerung PR2_RDE_158 Flächenerweiterung PR2_RDE_118 Verkleinerung PR2_RDE_159 Flächenerweiterung PR2_RDE_126 Verkleinerung PR2_RDE_161 Flächenerweiterung PR2_RDE_130 Verkleinerung PR2_RDE_316 Flächenerweiterung PR2_RDE_132 Verkleinerung PR3_DIT_007 Flächenerweiterung PR2_RDE_136 Verkleinerung PR3_DIT_013 Flächenerweiterung PR2_RDE_139 Verkleinerung PR3_DIT_015 Flächenerweiterung PR2_RDE_140 Verkleinerung PR3_DIT_018 Flächenerweiterung PR2_RDE_142 Verkleinerung PR3_DIT_021 Flächenerweiterung PR2_RDE_143 Verkleinerung PR3_DIT_023 Flächenerweiterung PR2_RDE_144 Verkleinerung PR3_DIT_025 Flächenerweiterung PR2_RDE_145 Verkleinerung PR3_DIT_031 Flächenerweiterung PR2_RDE_149 Verkleinerung PR3_DIT_039 Flächenerweiterung PR2_RDE_158 Verkleinerung PR3_DIT_040 Flächenerweiterung PR2_RDE_159 Verkleinerung PR3_DIT_043 Flächenerweiterung PR2_RDE_161 Verkleinerung PR3_DIT_047 Flächenerweiterung PR2_RDE_314 Verkleinerung PR3_DIT_049 Flächenerweiterung PR2_RDE_316 Verkleinerung PR3_DIT_051 Flächenerweiterung PR3_DIT_020 Verkleinerung PR3_DIT_058 Flächenerweiterung PR3_DIT_051 Verkleinerung PR3_DIT_061 Flächenerweiterung PR3_DIT_063 Verkleinerung PR3_DIT_066 Flächenerweiterung PR3_DIT_083 Verkleinerung PR3_DIT_073 Flächenerweiterung PR3_DIT_089 Verkleinerung PR3_DIT_094 Flächenerweiterung PR3_DIT_094 Verkleinerung PR3_DIT_095 Flächenerweiterung PR3_DIT_099 Verkleinerung Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/991 11 Vorranggebiet Art der Veränderung Vorranggebiet Art der Veränderung PR3_DIT_096 Flächenerweiterung PR3_DIT_100 Verkleinerung PR3_DIT_101 Flächenerweiterung PR3_DIT_103 Verkleinerung PR3_DIT_102 Flächenerweiterung PR3_DIT_107 Verkleinerung PR3_DIT_103 Flächenerweiterung PR3_LAU_006 Verkleinerung PR3_DIT_104 Flächenerweiterung PR3_LAU_042 Verkleinerung PR3_DIT_109 Flächenerweiterung PR3_LAU_062 Verkleinerung PR3_DIT_110 Flächenerweiterung PR3_LAU_068 Verkleinerung PR3_LAU_001 Flächenerweiterung PR3_OHS_005 Verkleinerung PR3_LAU_006 Flächenerweiterung PR3_OHS_047 Verkleinerung PR3_LAU_033 Flächenerweiterung PR3_OHS_050 Verkleinerung PR3_LAU_042 Flächenerweiterung PR3_OHS_057 Verkleinerung PR3_LAU_062 Flächenerweiterung PR3_OHS_059 Verkleinerung PR3_LAU_067 Flächenerweiterung PR3_OHS_063 Verkleinerung PR3_LAU_068 Flächenerweiterung PR3_OHS_064 Verkleinerung PR3_OHS_047 Flächenerweiterung PR3_OHS_068 Verkleinerung PR3_OHS_050 Flächenerweiterung PR3_OHS_074 Verkleinerung PR3_OHS_052 Flächenerweiterung PR3_OHS_081 Verkleinerung PR3_OHS_057 Flächenerweiterung PR3_PIN_009 Verkleinerung PR3_OHS_059 Flächenerweiterung PR3_SEG_003 Verkleinerung PR3_OHS_062 Flächenerweiterung PR3_SEG_018 Verkleinerung PR3_OHS_064 Flächenerweiterung PR3_SEG_024 Verkleinerung PR3_OHS_074 Flächenerweiterung PR3_SEG_027 Verkleinerung PR3_OHS_076 Flächenerweiterung PR3_SEG_028 Verkleinerung PR3_OHS_077 Flächenerweiterung PR3_SEG_029 Verkleinerung PR3_PIN_005 Flächenerweiterung PR3_SEG_035 Verkleinerung PR3_PIN_006 Flächenerweiterung PR3_SEG_040 Verkleinerung PR3_SEG_018 Flächenerweiterung PR3_SEG_042 Verkleinerung PR3_SEG_024 Flächenerweiterung PR3_SEG_043 Verkleinerung PR3_SEG_035 Flächenerweiterung PR3_SEG_055 Verkleinerung PR3_SEG_040 Flächenerweiterung PR3_SEG_056 Verkleinerung PR3_SEG_042 Flächenerweiterung PR3_SEG_302 Verkleinerung PR3_SEG_043 Flächenerweiterung PR3_SEG_318 Verkleinerung PR3_SEG_055 Flächenerweiterung PR3_SEG_323 Verkleinerung PR3_SEG_302 Flächenerweiterung PR3_STE_004 Verkleinerung PR3_SEG_318 Flächenerweiterung PR3_STE_008 Verkleinerung PR3_SEG_323 Flächenerweiterung PR3_STE_010 Verkleinerung PR3_STE_004 Flächenerweiterung PR3_STE_022 Verkleinerung PR3_STE_008 Flächenerweiterung PR3_STE_027 Verkleinerung PR3_STE_012 Flächenerweiterung PR3_STE_041 Verkleinerung PR3_STE_019 Flächenerweiterung PR3_STE_045 Verkleinerung PR3_STE_022 Flächenerweiterung PR3_STE_046 Verkleinerung PR3_STE_027 Flächenerweiterung PR3_STE_071 Verkleinerung PR3_STE_049 Flächenerweiterung PR3_STE_072 Verkleinerung PR3_STE_056 Flächenerweiterung PR3_STE_087 Verkleinerung PR3_STE_059 Flächenerweiterung PR3_STE_089 Verkleinerung PR3_STE_065 Flächenerweiterung PR3_STE_099 Verkleinerung PR3_STE_069 Flächenerweiterung PR1_NFL_024 vollständiger Entfall Drucksache 19/991 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 12 Vorranggebiet Art der Veränderung Vorranggebiet Art der Veränderung PR3_STE_072 Flächenerweiterung PR1_NFL_051 vollständiger Entfall PR3_STE_079 Flächenerweiterung PR1_NFL_052 vollständiger Entfall PR3_STE_083 Flächenerweiterung PR1_NFL_075 vollständiger Entfall PR3_STE_092 Flächenerweiterung PR1_NFL_092 vollständiger Entfall PR3_STE_094 Flächenerweiterung PR1_NFL_105 vollständiger Entfall PR3_STE_099 Flächenerweiterung PR1_NFL_106 vollständiger Entfall PR3_STE_100 Flächenerweiterung PR1_SLF_002 vollständiger Entfall PR1_NFL_003 neu im 2. Entwurf PR1_SLF_056 vollständiger Entfall PR1_NFL_406 neu im 2. Entwurf PR1_SLF_095 vollständiger Entfall PR1_NFL_414 neu im 2. Entwurf PR1_SLF_108 vollständiger Entfall PR1_SLF_073 neu im 2. Entwurf PR1_SLF_111 vollständiger Entfall PR1_SLF_110 neu im 2. Entwurf PR1_SLF_301 vollständiger Entfall PR1_SLF_401 neu im 2. Entwurf PR1_SLF_313 vollständiger Entfall PR2_PLO_005 neu im 2. Entwurf PR2_PLO_004 vollständiger Entfall PR2_PLO_302 neu im 2. Entwurf PR2_PLO_006 vollständiger Entfall PR2_PLO_306 neu im 2. Entwurf PR2_PLO_031 vollständiger Entfall PR2_RDE_026 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_001 vollständiger Entfall PR2_RDE_029 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_003 vollständiger Entfall PR2_RDE_064 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_017 vollständiger Entfall PR2_RDE_104 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_036 vollständiger Entfall PR2_RDE_301 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_037 vollständiger Entfall PR2_RDE_404 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_051 vollständiger Entfall PR3_DIT_009 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_062 vollständiger Entfall PR3_DIT_028 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_072 vollständiger Entfall PR3_DIT_065 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_102 vollständiger Entfall PR3_DIT_067 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_125 vollständiger Entfall PR3_DIT_409 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_147 vollständiger Entfall PR3_DIT_418 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_153 vollständiger Entfall PR3_DIT_419 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_155 vollständiger Entfall PR3_LAU_014 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_157 vollständiger Entfall PR3_LAU_041 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_160 vollständiger Entfall PR3_LAU_063 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_313 vollständiger Entfall PR3_LAU_311 neu im 2. Entwurf PR2_RDE_317 vollständiger Entfall PR3_OHS_010 neu im 2. Entwurf PR3_DIT_038 vollständiger Entfall PR3_OHS_012 neu im 2. Entwurf PR3_DIT_306 vollständiger Entfall PR3_OHS_015 neu im 2. Entwurf PR3_DIT_315 vollständiger Entfall PR3_OHS_021 neu im 2. Entwurf PR3_DIT_316 vollständiger Entfall PR3_OHS_025 neu im 2. Entwurf PR3_LAU_005 vollständiger Entfall PR3_OHS_028 neu im 2. Entwurf PR3_LAU_052 vollständiger Entfall PR3_OHS_029 neu im 2. Entwurf PR3_LAU_056 vollständiger Entfall PR3_OHS_033 neu im 2. Entwurf PR3_LAU_058 vollständiger Entfall PR3_OHS_035 neu im 2. Entwurf PR3_LAU_061 vollständiger Entfall PR3_OHS_037 neu im 2. Entwurf PR3_OHS_023 vollständiger Entfall PR3_OHS_040 neu im 2. Entwurf PR3_OHS_055 vollständiger Entfall PR3_OHS_041 neu im 2. Entwurf PR3_OHS_065 vollständiger Entfall PR3_OHS_072 neu im 2. Entwurf PR3_OHS_073 vollständiger Entfall PR3_OHS_406 neu im 2. Entwurf PR3_OHS_078 vollständiger Entfall Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/991 13 Vorranggebiet Art der Veränderung Vorranggebiet Art der Veränderung PR3_OHS_420 neu im 2. Entwurf PR3_OHS_079 vollständiger Entfall PR3_OHS_421 neu im 2. Entwurf PR3_PIN_007 vollständiger Entfall PR3_PIN_001 neu im 2. Entwurf PR3_PIN_008 vollständiger Entfall PR3_SEG_012 neu im 2. Entwurf PR3_PLO_012 vollständiger Entfall PR3_SEG_013 neu im 2. Entwurf PR3_SEG_014 vollständiger Entfall PR3_SEG_032 neu im 2. Entwurf PR3_SEG_016 vollständiger Entfall PR3_SEG_052 neu im 2. Entwurf PR3_SEG_022 vollständiger Entfall PR3_SEG_057 neu im 2. Entwurf PR3_SEG_023 vollständiger Entfall PR3_SEG_306 neu im 2. Entwurf PR3_SEG_025 vollständiger Entfall PR3_SEG_309 neu im 2. Entwurf PR3_SEG_037 vollständiger Entfall PR3_SEG_310 neu im 2. Entwurf PR3_SEG_047 vollständiger Entfall PR3_SEG_314 neu im 2. Entwurf PR3_SEG_049 vollständiger Entfall PR3_SEG_327 neu im 2. Entwurf PR3_STE_033 vollständiger Entfall PR3_STE_029 neu im 2. Entwurf PR3_STE_035 vollständiger Entfall PR3_STE_060 neu im 2. Entwurf PR3_STE_050 vollständiger Entfall PR3_STE_063 neu im 2. Entwurf PR3_STE_053 vollständiger Entfall PR3_STE_075 neu im 2. Entwurf PR3_STE_076 vollständiger Entfall PR3_STE_093 neu im 2. Entwurf PR3_STE_301 vollständiger Entfall PR3_STE_095 neu im 2. Entwurf PR3_STE_302 vollständiger Entfall PR3_STE_409 neu im 2. Entwurf PR3_STO_002 vollständiger Entfall PR3_STO_003 neu im 2. Entwurf PR3_STO_008 vollständiger Entfall PR3_STO_304 neu im 2. Entwurf PR3_STO_009 vollständiger Entfall PR3_STO_310 neu im 2. Entwurf PR3_STO_011 vollständiger Entfall