SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/992 19. Wahlperiode 2018-10-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Förderung von Kunstrasenplätzen und Flutlichtanlagen auf Sportplätzen in Schleswig-Holstein 1. Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, für den Bau von Kunstrasenplätzen und Flutlichtanlagen auf Sportplätzen Fördermittel vom Land zu bekommen und wer ist antragsberechtigt? Antwort: Die Antragsvoraussetzungen sind in der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein (Sportstättenförderrichtlinie) vom 19. Juni 2018 (bis zum 17.09.2018 in der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Spielfeldern und Laufbahnen in Schleswig-Holstein) geregelt. Antragsberechtigt sind schleswig-holsteinische Gemeinden, Kreise, Ämter und Zweckverbände. Zuwendungsfähig sind nur Maßnahmen für nicht überdachte Spielfelder und Laufbahnen, welche - die Funktionstüchtigkeit der Anlage betreffen, - die Betriebskosten senken, - die Barrierefreiheit der Infrastruktur verbessern oder - die Sicherheit im unmittelbaren Bereich der Spielfelder und Laufbahnen Drucksache 19/992 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 erhöhen. 2. Welche Förderquote wird jeweils für den Bau von Kunstrasenplätzen und Flutlichtanlagen auf Sportplätzen durch das Land gewährt? Antwort: Die Gewährung der Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung . Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Die Förderquote beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens 250.000 €. 3. Sind schon in den Jahren 2017 und 2018 Kunstrasenplätze oder Flutlichtanlagen auf Sportplätzen durch das Land gefördert worden? Wenn ja, welche Kunstrasenplätze und Flutlichtanlagen von welchen Trägern sind mit welchen Summen gefördert worden? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Im Jahr 2018 sind gemäß der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Spielfeldern - und Laufbahnen in Schleswig-Holstein (Spielfeld- und Laufbahnrichtlinie) Sanierungen von Kunstrasenplätzen und auch Flutlichtanlagen gefördert worden. In 2017 sind keine Spielfelder und Laufbahnen gefördert worden; für 2017 galt die Richtlinie für die Sanierung kommunaler Schwimmsportstätten (Schwimmsportstättenförderrichtlinie ). Folgende Förderungen (Kunstrasen, Flutlicht) wurden für das Jahr 2018 positiv beschieden : Antragsteller Fördermaßnahme bewilligter Zuschuss in € Barmstedt Umwandlung in einen Kunstrasenplatz an der Düsterlohe 250.000,00 € Neumünster Sanierung Kunstrasenplatz im Städtischen Stadion 250.000,00 € Wentorf Sanierung Laufbahn und Kunstrasenplatz am Sportplatz Südring 208.000,00 € Krummsee Umbau Rasenplatz in einen barrierefreien Kunststoff-Rasenplatz 250.000,00 € Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/992 3 Jevenstedt Flutlichtanlage C-Sportplatz Jevenstedt 30.000,00 € Reinbek Kunstrasenplatz Sportzentrum Reinbek 250.000,00 € Hemmingstedt Erneuerung Flutlichtanlage 12.500,00 € Elmshorn Kunstrasenplatz Sportanlage Holsatia 250.000,00 € Haseldorf Flutlichtanlage Gemeinde Haseldorf 54.411,95 € Henstedt-Ulzburg Umwandlung Rasenspielfeld in Kunstrasen Alstergymnasium 250.000,00 € Kronshagen Austausch Kunstrasenplatz Nr. 5 144.505,57 € Itzehoe Umwandlung Grandplatz Kastanienallee in einen Kunstrasenplatz 194.770,00 € Viöl Umwandlung eines Natur- in einen Kunstrasen Großspielfeld 250.000,00 € Kisdorf Sportanlage Gemeinde Sievershütten, Erneuerung Flutlichtanlage 30.000,00 € Lübeck Sanierung Sportanlage Lohmühle, Flutlichtanlage , Maulwurfsperre, Ballfangzaun 232.262,37 € Neuenkirchen Flutlichtanlage und Erneuerung Drainage 51.500,00 € Flensburg Kunstrasenplatz Manfred-Werner- Stadion 250.000,00 € Flensburg Erneuerung Kunstrasenplatz Flensburger Stadion 109.300,00 € Aukrug Sanierung Sportplatz, Umrüstung auf LED 15.000,00 € Heikendorf Umwandlung in einen Kunstrasenplatz 250.000,00 € Norderstedt Kunstrasenplätze Lawaetzstraße 250.000,00 € Wesseln Flutlichtanlage Sportplatz Wesseln 35.000,00 € 4. Sind für die Jahre 2018 und folgende für den Bau von Kunstrasenplätzen und Flutlichtanlagen auf Sportplätzen Förderzusagen durch das Land gegeben worden? Wenn ja, für welche Kunstrasenplätze und Flutlichtanlagen von welchen Trägern sind mit welchen Summen Zusagen gemacht worden? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Für 2018 siehe Antwort zu Frage 3. Für das Jahr 2019 können Anträge bis zum 31.12.2018 gestellt werden. Anfang 2019 entscheidet dann ein Gremium (Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration, AG der kommunalen Landesverbände , Landessportverband SH, Sportfachverbände) über die Förderung. Drucksache 19/992 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 5. Sind für die Jahre 2016 und folgende für den Bau von Kunstrasenplätzen und Flutlichtanlagen auf Sportplätzen Anträge an das Land gestellt worden, die noch nicht oder nicht positiv beschieden wurden? Wenn ja, für welche Kunstrasenplätze und Flutlichtanlagen von welchen Trägern sind mit welchen Summen Anträge gestellt worden und warum wurden diese ggfs. abgelehnt ? Antwort: Nach der Sportstättenförderrichtlinie werden keine Neubau-, sondern nur Sanierungsmaßnahmen gefördert. Vor 2018 wurde ausschließlich die Sanierung von kommunalen Schwimmsportstätten unterstützt. In 2018 konnten alle für die Sanierung von kommunalen Spielfeldern und Laufbahnen gestellten richtlinienkonformen Anträge berücksichtigt werden. 6. Wie hoch ist die noch verbliebene mögliche Fördersumme für den Bau von Kunstrasenplätzen und Flutlichtanlagen auf Sportplätzen in 2018 und 2019? Antwort: Für das Jahr 2018 sind alle richtlinienkonformen Anträge positiv beschieden worden. Für das Jahr 2019 stehen voraussichtlich mindestens 13,5 Millionen Euro für die Sanierung von Spielfeldern und Laufbahnen, Schwimmsportstätten sowie Einfeld- und kleinen Zweifeldhallen zur Verfügung.