SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/993 19. Wahlperiode 2018-10-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Schnurrbusch (AfD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Dürreschäden in schleswig-holsteinischen Wäldern Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldeigentümer (AGDW) spricht von einer „Jahrhundertkatastrophe im deutschen Wald“. Gemeint sind die durch Trockenheit und Dürre entstandenen Schäden, die in die Milliardenhöhe gehen. „Unsere Wälder sind ebenso wie die Acker- und Grünlandflächen massiv von den Dürreschäden betroffen “, so der Präsident der AGDW Philipp zu Guttenberg. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner kündigte Beratungen, einen Runden Tisch und die Erhebung von Lagebildern an. 1. Wie stellen sich die Dürre- beziehungsweise Trockenheitsschäden in schleswigholsteinischen Wäldern – sowohl Landesforste als auch Privatwälder – dar? Dürreschäden sind in den schleswig-holsteinischen Wäldern aller Besitzarten in Form von Ausfällen in Forstkulturen/Anpflanzungen, von Zuwachsverlusten an stehenden Bäumen, in Form von Borkenkäferbefall sowie einiger kleiner Waldbrände entstanden. Der Umfang der Schäden lässt sich zurzeit nicht abschließend beurteilen, sondern bedarf auf der Grundlage der weiteren Entwicklung einer weitergehenden Einschätzung im Jahr 2019. 2. Welchen Einfluss hat die Dürre auf die Problematik durch den Borkenkäferbefall und mit welchen Schäden durch Borkenkäfer rechnet die Landesregierung für den Waldbestand in Schleswig-Holstein? Drucksache 19/993 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Borkenkäfer besiedeln geschwächte Nadelbäume, vorrangig Fichten, und vermehren sich in ihnen. Sie können diese Bäume zum Absterben bringen, insbesondere, wenn diese witterungsbedingt geschwächt sind. In trocken-warmen Sommern können Borkenkäfer mehrere Generationen von Nachkommen erzeugen, die weitere Bäume befallen können. Die Landesregierung rechnet angesichts des Dürresommers mit deutlichen Schäden durch Borkenkäfer. Für die Beurteilung des Schadensumfangs ist die weitere Entwicklung (Witterung im Winter und im Frühjahr 2019) von Bedeutung. 3. Falls Erhebungen und Daten nicht vorliegen, wann und wie gedenkt die Landesregierung , eine Bestandsaufnahme über die durch die Dürre ausgelösten Waldschäden in Schleswig-Holstein vorzunehmen? Die Landesregierung wird sich von den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten sowie von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zur weiteren Entwicklung der Schäden berichten lassen. 4. Sind finanzielle Hilfen für Waldbesitzer geplant? Über die Richtlinien zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen bestehen Möglichkeiten , Waldbesitzern finanzielle Hilfen zu gewähren. Dies ist insbesondere die Förderung von Nachbesserungen jüngerer dürregeschädigter Forstkulturen und die von Wiederaufforstungen stärker geschädigter und dadurch zwangsweise vorzeitig genutzter Bestände. Das Ausmaß der geschädigten Fläche ist jedoch erst nach Austrieb im nächsten Jahr genauer zu erfassen. Für absehbare Nachbesserungen in 2019 sind Haushaltsmittel vorgesehen. 4.1. Sieht die Landesregierung die Forderungen des Deutschen Forstwirtschaftsrates sowie der AGDW auf Finanzhilfen in Höhe von mehreren Millionen Euro als gerechtfertigt an? Auf die Antwort auf Frage 1, Absatz 2 wird verwiesen. 5. Welche Programme und Maßnahmen für die landeseigenen Forste sind angedacht ? Gesonderte Programme und Maßnahmen für die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten sind derzeit nicht angedacht. 3 6. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, den an die Politik gerichteten Vorschlag der AGDW zur unbürokratischen Schaffung von Holzlagerplätzen umzusetzen ? Die Möglichkeit zur Einrichtung und Förderung von Holzlagerplätzen zur konservierenden Behandlung von Holz durch Nasslagerung besteht bereits. Für Änderungen an den bestehenden Regelungen sieht die Landesregierung aktuell keinen Bedarf. 7. Wie positioniert sich die Landesregierung zur AGDW-Forderung, „einen bundesweiten Einschlagstopp für Frischholz“ zu verhängen, „um die Märkte zu entlasten “? Die Landesregierung sieht zurzeit keinen zwingenden Bedarf, auf der Grundlage des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes eine bundesweite Einschlagsbeschränkung für Frischholz zu verhängen. Die Landesregierung geht davon aus, dass Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in der gegebenen Situation angesichts der Holzmarktlage und angesichts vorrangig aufzuarbeitender Schadholzmengen den Frischholzeinschlag ohnehin einschränken.