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MV 7/3576 Personalschlüssel in den Kindertageseinrichtungen
Personalschlüssels die Handreichung für den Abschluss von Leistungsverträgen nach dem § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V). Bei der Festlegung dieses Schlüssels sind 30 Tage Urlaub und Krankheit, fünf Tage Fort- und Weiterbildung pro pädagogischer…
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MV 7/3520 Länderübergreifende Kindertageseinrichtungsnutzung
Landkreise und kreisfreien Städte konnten hierzu ebenfalls keine Angaben machen. Nach § 22 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) gilt der in der Vereinbarung für die gewählte Kindertageseinrichtung oder die gewählte Tagespflegeperson bestimmte Anteil…
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MV 7/3621 Kosten für die Kita-Verpflegung in Mecklenburg-Vorpommern
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu stellen. Gemäß § 21 Absatz 6 Satz 1 und 2 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme der Kosten verpflichtet, soweit den Eltern eine Kostenbeteiligung…
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MV 7/3548 Kita-Vollverpflegung
festzulegen ? In den Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) sollen in Verbindung mit der Vollverpflegung diejenigen Kosten Beachtung finden, die zum pädagogischen Auftrag der …
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MV 7/3369 Personal in den Kindertagesstätten
viele weitere pädagogische Fachkräfte nach § 11 Abs. 1 Nummern 1 bis 18 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG MV) sind in den Kindertagesstätten des Landes tätig (bitte nach Fachkräften seit 2017 von § 11 Abs. 1 Nummern 1 bis 8 getrennt…
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MV 7/3348 Kindertagesstättenförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Die Fragen 1 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Nach § 11b Absatz 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) haben die Träger der Kindertageseinrichtungen dafür zu sorgen, dass das pädagogische Personal regelmäßig in angemessenem…
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MV 7/2956 Zusammenarbeit mit der Amadeu-Antonio-Stiftung
von Erzieherinnen und Erziehern gibt es dazu keine Planung der Landesregierung. Gemäß § 11b Kindertagesförderungsgesetz (KiföG MV) haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausreichende Fortbildungs- und Beratungsangebote auf der Grundlage…
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MV 7/3116 Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder
ngen und den Tagespflegepersonen nach § 21 Absatz 6 Satz 3 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) um. Die Beitragsentlastung ist nach § 18 Absatz 13 KiföG M-V in der Rechnungslegung gegenüber den Eltern durch die Träger der Kindertageseinrichtungen…
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MV 7/2736 Kapazitäten und Nachfrage der Erzieherinnenausbildung in Mecklenburg-Vorpommern versus Fachkräftemangel
mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes in § 11 Absatz 1 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) den Katalog der Fachkräfte neugefasst und damit erweitert. Dadurch ist die Etablierung multiprofessioneller Teams zur…
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MV 7/2783 Kapazitäten und Nachfrage der Erzieherinnenausbildung in Mecklenburg-Vorpommern versus Fachkräftemangel
die Landesregierung ihre aktuelle Ausbildungsplatzplanung nach § 11b Absatz 1 KiföG M-V vor? 9. Wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach § 11 Absatz 6 KiföG M-V wurden bislang im Jahr 2018 gestellt? Wie viele Anträge wurden bewilligt…
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