02.09.2015 Drucksache 6/1013Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. September 2015 Aktueller Sachstand beim Digitalen Landschaftsmodell - Nachfrage zum KostenNutzen -Verhältnis Die Kleine Anfrage 420 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Mündlichen Anfrage (Drucksache 6/800) in der 21. Plenarsitzung am 9. Juli 2015 hat Herr Staatssekretär Dr. Sühl mitgeteilt, dass vor Beauftragung des Entwicklungsprojekts zur automatischen Generalisierung landschaftsbeschreibender Geobasisdaten eine Kosten-Nutzen -Berechnung durchgeführt wurde. Aus der Beantwortung der Mündlichen Anfrage (Drucksache 6/800) in der Antwort zu Frage 2 geht ein linearer Zusammenhang zwischen dem Automatisierungsgrad der Generalisierung und dem notwendigen Personaleinsatz für eine interaktive kartografische Generalisierung hervor. Demnach kann je zehn Prozent an Automatisierung 0,2 Vollbeschäftigungseinheiten eingespart werden. In Konsequenz können im günstigsten Fall (100-prozentige Automatisierung) zwei Vollbeschäftigungseinheiten eingespart werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Zu welchem konkreten Ergebnis ist die vor Projektbeauftragung durchgeführte Kosten-Nutzen-Berechnung gekommen, wenn gemäß der Beantwortung der Mündlichen Anfrage in der Antwort zu Frage 4 (Drucksache 6/800) die Gesamtkosten für die Entwicklung eines Programmpakets für die kartografische Generalisierung nicht bekannt sind (bitte Kosten-Nutzen-Berechnung für Thüringen als Anlage in der Antwort beifügen)? 2. Auf welche GeolnfoDok-Version(en) wird das Programmpaket für die kartografische Generalisierung auf Kompatibilität getestet? 3. Inwiefern ist ein zufriedenstellendes Projektergebnis nach einer 7-jährigen (2009 bis 2016) Softwareentwicklung zu erwarten, wenn statistisch alle vier Jahre die GeolnfoDok-Versionen sich durch Neumodellierung der Fachobjekte und damit auch die Datenmodelle der Ausgangsdaten für eine kartografische Generalisierung ändern? 4. Welche Implikationen der kontinuierlichen Fortschreibung der Basis- und Anwendungsschemen (vgl. Versionssprünge der GeolnfoDok) ergeben sich auf das bis 2016 fertigzustellende Programmpaket für die kartografische Generalisierung? 5. Schließt die Landesregierung eine Beteiligung an der Fortsetzung der Programmpaketentwicklung nach 2016 aufgrund kontinuierlich ändernder GeolnfoDok-Versionen aus, und wenn nicht, zu welchem ZeitK l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1013 punkt sollen sich die bis dahin geleisteten haushaltswirksamen Ausgaben gemäß der Kosten-NutzenBerechung amortisiert haben? 6. Welche Hürden stehen der anlassbezogenen Aktualisierung der topografischen Ausgangsdaten für das Digitale Landschaftsmodell 50 entgegen? 7. In wie vielen Landesbehörden wird das 3A Basisschema als Grundlage zur Modellierung von raumbezogenen Daten bereits angewandt? 8. Welche Veränderungsverursacher auf Landesebene (Landesbehörden) nutzen die NAS zur anlassbezogenen Aktualisierung topografischer Basisdaten und wenn nicht, welche Gründe sprechen dagegen? 9. Welche Veränderungsverursacher auf Kommunalebene (Kommunalbehörden) nutzen die NAS zur anlassbezogenen Aktualisierung topografischer Basisdaten und wenn nicht, welche Gründe sprechen dagegen? 10. Welche Maßnahmen müssen seitens der Landesregierung ergriffen werden, damit Veränderungsverursacher auf Landes- und Kommunalebene eine Aktualisierung von Geobasisdaten problemlos vornehmen können? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 31. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Vorfeld des Gemeinschaftsvorhabens für die kartografische Generalisierung ist eine Kosten-NutzenAnalyse in Form von mehreren parallel erarbeiteten Machbarkeitsstudien der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) durchgeführt worden. Dabei ist herausgearbeitet worden, dass die Aufrechterhaltung der gesetzlichen Aufgaben im Bereich der amtlichen Kartografie bei deutlichem Rückgang der Personalressourcen nur durch eine deutlich gesteigerte Prozessautomation möglich ist. Da für den Freistaat Thüringen dieselben oben genannten Voraussetzungen gegeben waren, ist keine separate, landesspezifisch geprägte Kosten-Nutzen-Berechnung erarbeitet worden. Zu 2.: Das Programmpaket wird auf Basis der GeoInfoDok 6.0.1, der derzeitigen Referenzversion der AdV, entwickelt und getestet. Zu 3.: Für die kartografische Generalisierung spielt die Version der GeoInfoDok eine untergeordnete Rolle. Seit Einführung der ATKIS-Signaturenkataloge in den 1990er Jahren haben sich die Signaturen kaum verändert und derartige Änderungen sind auch in Zukunft nicht zu erwarten. Zu 4.: Änderungen im Datenmodell werden sich nur in sehr geringem Umfang auf die Funktionalitäten der kartografischen Generalisierung auswirken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 5.: Die Landesregierung schließt eine Beteiligung an der Fortsetzung der Programmentwicklung nach 2016 nicht aus. Ein konkreter und belastbarer Zeitpunkt einer Amortisation kann derzeit nicht genannt werden. Zu 6.: Einer anlassbezogenen Aktualisierung der DLM50-Daten stehen keine Hürden entgegen. Die Ableitung des DLM50 erfolgt derzeit halbjährlich, da keine nutzerseitigen Anforderungen nach kürzeren Zyklen bestehen. Sollte eine solche Anforderung gestellt werden, ist eine anlassbezogene Ableitung des DLM50 aus den Daten des Basis-DLM jederzeit möglich. Zu 7.: Das AAA-Basisschema ist grundsätzlich zur Anwendung in den Vermessungs- und Geoinformationsverwaltungen entwickelt worden. Es wird daher für die Datenmodellierung von Geobasis- (AFIS, ALKIS, ATKIS) 3 Drucksache 6/1013Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode und Geofachdaten (z. B. Bodenrichtwert-Informationssystem VBORIS) im Landesamt für Vermessung und Geoinformation angewendet. Zu 8.: Derzeit nutzt noch kein Veränderungsverursacher die NAS zur anlassbezogenen Aktualisierung topografischer Basisdaten. Die NAS ist eine sehr leistungsfähige Datenschnittstelle, deren Einrichtung aufseiten der Veränderungsverursacher einen nicht zu vertretenden Aufwand hervorruft, da die verfügbaren Funktionalitäten nur in Ansätzen benötigt werden. Änderungsdaten werden daher nach den jeweiligen technischen Möglichkeiten des Veränderungsverursachers an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation übergeben. Zu 9.: Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Zu 10.: Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Die Festlegungen zum Datenaustausch werden bilateral zwischen Veränderungsverursacher und Landesamt für Vermessung und Geoinformation getroffen. Diese Verfahrensweise funktioniert problemlos, so dass keine weiteren Maßnahmen seitens der Landesregierung zu ergreifen sind. Keller Ministerin