03.09.2015 Drucksache 6/1014Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. September 2015 Beförderungen und Höhergruppierungen von Lehrerinnen und Lehrern in Thüringen zum 1. Oktober 2015 Die Kleine Anfrage 397 vom 17. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach Angaben der Landesregierung ist der 1. Oktober 2015 als landeseinheitlicher Beförderungstermin in Thüringen vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt können demnach auch Beförderungen und Höhergrup pierungen von Lehrerinnen und Lehrern vorgenommen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Beförderung bzw. Höhergruppierung von Lehrerinnen und Lehrern liegen derzeit vor (bitte nach Schularten getrennt aufführen)? 2. Wie viele Anträge auf Beförderung bzw. Höhergruppierung von Lehrerinnen und Lehrern sind 2015 bereits beschieden worden (bitte nach Schularten getrennt aufführen)? 3. Wie viele der in Frage 1 genannten Anträge können am 1. Oktober 2015 berücksichtigt werden (bitte nach Schularten getrennt aufführen)? 4. In welchem Umfang wird es am 1. Oktober 2015 zu Beförderungen bzw. Höhergruppierungen von Leh rerinnen und Lehrern kommen, die bereits die Aufgaben eines Schulleiters oder seines Stellvertreters wahrnehmen (bitte nach Schularten getrennt aufführen)? 5. Auf welche Weise stellt die Landesregierung sicher, dass die Umsetzung des Beschlus ses des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2014 (2 EO 462/14) zur Beförderungspraxis nicht zu einer Benachteiligung von Lehrerinnen und Lehrern, die bereits die Aufgaben eines Schulleiters oder seines Stellvertreters wahrnehmen, ge genüber anderen Bewerberinnen und Bewerbern um eine Beförderung bzw. Höher gruppierung führt? 6. In welchem Umfang wird es am 1. Oktober 2015 zu Beförderungen von Lehrerinnen und Lehrern kommen, die 2014 schon als Schulleiterinnen bzw. Schulleiter bestellt wurden, bis lang aber beamtenrechtlich nicht ordnungsgemäß eingruppiert worden sind (bitte nach Schularten getrennt aufführen)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rosin (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1014 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) legt zu jedem Beförderungs und Hö hergruppierungsstichtag im Rahmen des ihm zustehenden Organisationsermessens fest, welche Gruppen von Lehrerinnen und Lehrern befördert bzw. höhergruppiert werden. Diese Verfahrensweise schließt nicht aus, dass außerhalb des festgelegten Beförderungs und Höhergruppierungsverfahrens Anträge auf Be förderung, Höhergruppierung, Schadensersatz wegen unterlassener Beförderung oder Höhergruppierung und anderes gestellt werden. Diese Anträge werden nicht nach bestimmten Gesichtspunkten statistisch er fasst und ausgewertet. Zu 3.: Mit Beschluss des Kabinetts vom 11. August 2015 wurden die organisatorischen Voraussetzungen für Be förderungen geschaffen. Dieser Beschluss ermöglicht erst jetzt eine endgültige Planung, so dass über die Verteilung der Beförderungsmöglichkeiten sowie den Beförderungstermin bisher noch nicht abschließend entschieden worden ist. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Das TMBJS wird dabei eine sachgerechte Verteilung der Beförderungsmöglichkeiten auch unter Beachtung des Beschlusses des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2015 vornehmen. Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Dr. Klaubert Ministerin