04.09.2015 Drucksache 6/1034Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. September 2015 Personelle Absicherung des Anfangsschwimmunterrichts im Schuljahr 2015/2016 Die Kleine Anfrage 429 vom 29. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: In den Klassenstufen 3 und 4 der Thüringer Grundschule findet verpflichtender Anfangsschwimmunterricht statt. Dabei darf die Schwimmausbildung, wie aus der Antwort der Landesregierung auf Frage 5 der Kleinen Anfrage 284 des Abgeordneten Kowalleck vom 24. April 2015 hervorgeht (Drucksache 6/696), "ausschließlich von entsprechend qualifizierten Sportlehrern vorgenommen werden ..., die ihre Rettungsfähigkeit und Methodik des Schwimmunterrichts alle drei Jahre in speziellen Lehrgängen auffrischen müssen". Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Grundschüler werden im Schuljahr 2015/2016 voraussichtlich am Anfangsschwimmunterricht teilnehmen (bitte nach Schulamtsbereichen getrennte Aufstellung)? 2. Mit wie vielen qualifizierten Sportlehrern wird der Anfangsschwimmunterricht im Schuljahr 2015/2016 voraussichtlich abgedeckt (bitte nach Schulamtsbereichen getrennte Aufstellung)? 3. Wie viele Qualifizierungsmaßnahmen haben die Sportkoordinatoren der Schulämter in den Jahren 2014 und 2015 angeboten und wie viele Sportlehrkräfte haben dabei die Rettungsfähigkeit erlangt bzw. aufgefrischt , um Schwimmunterricht erteilen zu kön nen (bitte nach Schulamtsbereichen getrennte Aufstellung)? 4. An wie vielen Grundschulen wird der Anfangsschwimmunterricht aufgrund von perso nellen Schwierigkeiten im Schuljahr 2015/2016 voraussichtlich nicht lehrplangerecht durchgeführt werden können (bitte nach Schulamtsbereichen getrennte Aufstellung)? 5. Welche konkreten Anstrengungen unternehmen die Landesregierung und die jeweils zuständigen Schulämter , um eine vollständige personelle Absicherung des Anfangs schwimmunterrichts durch qualifizierte Sportlehrer auch im Schuljahr 2015/2016 zu erreichen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die voraussichtliche Anzahl an Schülerinnen und Schülern am Anfangsschwimmunterricht im Schuljahr 2015/2016 stellt sich wie folgt dar: K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rosin (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1034 Staatliches Schulamt Schüler/innen Klassenstufe 3* Mittelthüringen 3.500 Nordthüringen 3.050 Ostthüringen 4.130 Südthüringen 2.790 Westthüringen 3.190 Gesamt 16.660 * Zahlen gerundet Zu 2.: Die voraussichtliche Anzahl der Lehrkräfte im Anfangsschwimmunterricht im Schuljahr 2015/2016 stellt sich wie folgt dar: Staatliches Schulamt Lehrkräfte Mittelthüringen 42 Nordthüringen 97 Ostthüringen 70 Südthüringen 73 Westthüringen 113 Gesamt 395 Zu 3.: Staatliches Schulamt 2014 2015 Anzahl der Fortbildungen Anzahl der Teilnehmer/innen Anzahl der Fortbildungen Anzahl der Teilnehmer/innen Mittelthüringen 6 122 4 98 Nordthüringen 2 39 3 83 Ostthüringen 7 108 5 52 Südthüringen 5 88 1 12 Westthüringen 4 72 3* 96* Gesamt 24 429 16 341 * noch laufende FBMaßnahmen Zu 4.: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Anfangsschwimmunterricht, der zu den verbindlichen Lernbereichen im Sportunterricht der Klassenstufen 3/4 zählt, flächendeckend an allen staatlichen Schulen durchgeführt wird. Es kommt nach derzeitigem Stand im Schuljahr 2015/2016 zu keinen Einschränkungen des regulären Anfangsschwimmunterrichts wegen personeller Mängel. Aufgrund von Sanierungsmaßnahmen der Schwimmhalle in Sangerhausen findet der Unterricht für die Grundschule "Am Königstuhl" Artern, die Grundschule Bottendorf und die Grundschule "Am Alten Wald" Wiehe in epochaler Form im Freibad statt. Zu 5.: Es ist davon auszugehen, dass sowohl die Staatlichen Schulämter als auch die Schulleitungen vor Ort sehr verantwortungsbewusst bei der Organisation des Anfangsschwimmunterrichts vorgehen. Nach Kenntnis der Landesregierung ist die Planung für den Anfangsschwimmunterricht im Schuljahr 2015/2016 entsprechend der verbindlichen Vorgaben in den Regionen abgeschlossen. So wird auch dem nächsten Jahrgang das lehrplangemäße Erlernen des Schwimmens flächendeckend ermöglicht. Die in den einzelnen Regionen zuständigen Verantwortlichen für das Schwimmen stehen in engem Kontakt zum fachlich zuständigen Ministerium bzw. zum Staatlichen Schulamt und den Koordinatoren für Sport und Wettbewerbe. Damit wird das frühzeitige Reagieren auf eventuelle Einzelprobleme in gemeinsamer Abstimmung ermöglicht. 3 Drucksache 6/1034Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Darüber hinaus werden permanent Anstrengungen unternommen, jüngere Sportlehrkräfte in das Schwimmsystem einzubinden. Das gelingt unter anderem mithilfe der 2010 geschlossenen Vereinbarung des fachlich zuständigen Ministeriums mit der Unfallkasse Thüringen und den schwimmsporttreibenden Verbänden zur verbindlichen Durchführung eines Fortbildungsprogramms für Lehrer mit Einsatz im Schwimmunterricht zur Anerkennung der Rettungsfähigkeit. Dr. Klaubert Ministerin