04.09.2015 Drucksache 6/1035Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. September 2015 Landesförderung für das Investitionsvorhaben "Greika Werk VI/1" in Greiz Die Kleine Anfrage 422 vom 24. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Stadt Greiz realisiert seit 2013 das Investitionsvorhaben "Greika Werk VI/1". Hier sollen Büroflächen u.a. für den Eigenbedarf der Stadt Greiz entstehen. Das Vorhaben soll nach Information des Fragestellers durch das Land gefördert werden. Dem Fragesteller liegen Informationen vor, wonach der geplante Kos tenrahmen für das Investitionsvorhaben überschritten sein soll. Zudem soll der geplante Realisierungszeit raum bereits abgelaufen sein, ohne dass die Investitionsmaßnahme abgeschlossen ist. Die Stadt Greiz un terliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchem Investitionsaufwand und mit welcher Zielstellung realisiert die Stadt Greiz das Investitions vorhaben "Greika Werk VI/1"? 2. Wann war der Abschluss der Investitionsmaßnahme geplant? 3. In welchem Umfang und mit welcher Zielstellung hat das Land das nachgefragte Investitionsvorhaben gefördert bzw. beabsichtigt diese Förderung? 4. Welche Informationen liegen der Landesregierung über die Höhe und die Gründe der Überschreitung der geplanten Kosten für das nachgefragte Investitionsvorhaben vor? 5. Welche Informationen liegen der Landesregierung über den Umfang und die Gründe der Überschreitung des geplanten Realisierungszeitraums für das nachgefragte Investitionsvorhaben vor? 6. Welche möglichen Auswirkungen ergeben sich auf die Landesförderung durch die mögliche Überschrei tung des Kostenrahmens und des Realisierungszeitraums für das nachgefragte Investitionsvorhaben? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach dem in der Bewilligungsbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt) vorliegenden, jedoch noch nicht schlussgeprüften Verwendungsnachweis (VWN) hat die Stadt Greiz für die Wiedernutzbarmachung der In K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1035 dustriebrache der ehemaligen "GREIKA VI/1" im Rahmen der Städtebauförderung zuwendungsfähige Ge samtaufwendungen in Höhe von 5.473.983,35 Euro eingesetzt. Im Rahmen von Stadtentwicklungskonzepten hat Greiz die hohe Priorität der Revitalisierung der Industriebrache , die sowohl für das Stadtbild, die Stadtfunktion als auch die wirtschaftliche Entwicklung des Stand ortes Greiz eine Schlüsselfunktion hat, herausgearbeitet. Das im Besitz der Stadt befindliche Gebäude liegt an der Hauptzufahrt zur Innenstadt und ist damit u. a. bestimmend für einen ersten optischen Eindruck bei der Zufahrt zum Stadtzentrum. Vor der Investition gin gen vom schlechten Bauzustand des Büro und Industriekomplexes der ehemaligen Weberei und den Nut zungsdefiziten der beräumten Flächen störende Einflüsse auf das Umfeld aus, die schädigend für das Image der Gesamtstadt wirkten. Durch die Sanierung und Instandsetzung des ca. 115 Meter langen zweigeschos sigen Klinkerbaus an der Turnerstraße wurden derartige städtebauliche Missstände beseitigt. Darüber hi naus wurden mit der Investition Grundlagen für Nachnutzungen im denkmalgeschützten Gründerzeitbau als auch für die städtebauliche Stabilisierung und Vermarktung des Gesamtstandortes "GREIKA VI/I" ge schaffen. Das sanierte Gebäude des ehemaligen Büro- und Industriegebäudes Turnerstraße ist nach Aus kunft der Stadt für die Unterbringung des Bauhofes und für eine Nutzung durch Vereine vorgesehen. Mit der Entscheidung der Stadt, den bislang an vielen Einzelstandorten befindlichen städtischen Bauhof im sa nierten Industriebau und einem Ergänzungsneubau zu konzentrieren, strebt diese einen Beitrag für nach haltiges Wirtschaften an. Zu 2.: Laut Änderungsbescheid vom 15. Oktober 2014 endete der Bewilligungszeitraum für das Vorhaben am 31. Mai 2015. Zu 3.: Vorbehaltlich des noch nicht schlussgeprüften Verwendungsnachweises hat das Land das Vorhaben im Rahmen der Städtebauförderung mit 3.783.463,54 Euro (davon 2.837.597,65 Euro EU-Mittel) unterstützt. Das Ziel der Förderung ist neben der Beseitigung städtebaulicher Mängel die Unterstützung der Schaffung von attraktiven Wohn und Wirtschaftsbedingungen in den Thüringer Kommunen. Die im Rahmen der För deranträge der Stadt Greiz benannten Zielvorstellungen entsprechen den Zielen des Operationellen Pro gramms (OP) Thüringens für den Einsatz von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Zu 4.: Die Ursprungsbewilligung vom 16. August 2012 ging von förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 4.232.175,00 Euro aus. Auf der Grundlage eines Änderungsantrags wurden diese Gesamtkosten mit Än derungsbewilligung vom 15. Oktober 2014 auf 5.483.280,49 Euro festgesetzt. Als Begründung für die Mehrkosten wurden seitens der Stadt Greiz angeführt: - erst im Bauablauf sichtbare erhebliche Mängel an der Bausubstanz, - nachträgliche Anforderungen bezüglich Brandschutz, Holzschutz und Statik und - notwendige Anpassungen gegenüber ursprünglich geplanten baulichen Lösungen (z.B. Verstärkung von Stützen, Entwässerung, Deckensysteme, Drempelsicherung, Nacharbeiten wegen nachträglich ermittel ter statischer Mängel). Zu 5.: Vor dem Hintergrund von Problemen bei der Bereitstellung der städtischen Haushaltsmittel (kommunale Ei genanteile) sowie einer technisch bedingten Verlängerung des Bauablaufs wurde seitens der Stadt im Er gebnis von Planungs- und Bauberatungen mit Änderungsantrag vom 21. Juli 2014 eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums vom 31. Dezember 2013 bis zum 31. Mai 2015 beantragt. Der Zuwendungsgeber ist dieser Antragstellung gefolgt. Laut Verwendungsnachweis wurde der Bewilligungszeitraum eingehalten. 3 Drucksache 6/1035Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Bei dem Investitionsvorhaben "GREIKA Werk VI/I" handelt es sich um ein Fördervorhaben der nachhalti gen Stadtentwicklung, bei welchem ausschließlich Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für Regiona le Entwicklung (EFRE) zum Einsatz kommen. Daher ergeben sich keine Auswirkungen auf ebenfalls exis tierende Bund-Länder- bzw. Landesprogramme der Städtebauförderung. Keller Ministerin