04.09.2015 Drucksache 6/1041Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. September 2015 Folgen der Änderung der Förderrichtlinie "Abwasser" Die Kleine Anfrage 416 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 29/2015 vom 20. Juli 2015 wurde die Richtlinie für die Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz veröffentlicht. Demnach sollen im ländlichen Raum keine Mischwasserkanäle mehr gefördert werden. Gefördert werden aber Trennsysteme. Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Gründen wurde die benannte Förderrichtlinie so geändert, dass künftig keine Mischwasserkanäle , sondern nur noch Trennsysteme gefördert werden? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31. August 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Fördermittel sind gemäß Ziffer 1.1 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 23 der Thüringer Landeshaushaltsordnung freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung der Abwasserentsorgung ist in Thüringen nicht auf den ländlichen Raum beschränkt. Antwort: Thüringen nimmt beim Anschlussgrad des Schmutzwassers der Bevölkerung an Kläranlagen mit Abstand den letzten Platz unter allen Bundesländern ein. Die Landesregierung konzentriert daher die verfügbaren Fördermittel auf Maßnahmen zur Ableitung dieses Abwassers und dessen Behandlung in Kläranlagen sowie in Anlagen zur Mischwasserbehandlung. Eine derartige Beschränkung auf bestimmte Fördergegenstände war bereits auf Grundlage von Ziffer 7.1 Abs. 1 Satz 2 der zuvor geltenden Förderrichtlinie (ThürStAnz. Nr. 28/2008 S. 1141 ff.) möglich und erfolgte demgemäß schon bei der Auswahl der Vorhaben für das Förderprogramm des laufenden Jahres. Die Beschränkung der Förderung auf Schmutzwasserkanäle steht zudem im Einklang mit § 55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, der regelmäßig eine Versickerung oder die direkte Einleitung des Regenwassers ohne Vermischung mit häuslichem Schmutzwasser in Mischwasserkanälen vorgibt. So kann der regionale K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1041 Wasserhaushalt (u. a. Grundwasserstand, ökologisch notwendige Mindestwasserführung) weitestgehend erhalten werden. Unverschmutztes Regenwasser wird nicht durch die Vermischung mit Schmutzwasser zu behandlungsbedürftigem Abwasser. Eine Förderung von Mischwasserkanälen würde den gesetzlichen Vorgaben und einem nachhaltigen Gewässerschutz entgegenstehen. Auch entsteht so ein stärkerer Anreiz zum Erhalt und zur Nutzung vorhandener Teilortskanalisationen zur Regenwasserableitung sowie zur Schaffung kurzer Wege für die Regenwasserableitung und -versickerung . Beides birgt erhebliche Kostensenkungspotenziale. Ohnehin sollte und kann Regenwasser im nunmehr überwiegend zu erschließenden ländlichen Raum vorzugsweise ortsnah versickert oder weiterhin frei abfließend eingeleitet werden. Siegesmund Ministerin