08.09.2015 Drucksache 6/1047Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. September 2015 Umstufung von Straßen Die Kleine Anfrage 408 vom 20. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2013 erstreckten sich Kreisstraßen mit einer Länge von über 3.000 Kilometer in Thüringen. Damit wurden sie nur von Landesstraßen mit 4.500 Kilometer Gesamtlänge übertroffen (zum Vergleich: das Landesamt für Statistik beziffert die Länge der Bundesstraßen mit 1.600 Kilometer, die der Bundesautobahnen mit 500 Kilometer). Gemäß § 43 Abs. 1 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) ist das Land Träger der Straßenbaulast für die Landesstraßen, die Landkreise Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen und die Gemeinden Träger der Baulast für Gemeindestraßen. Bei der Umstufung wird gemäß § 7 des ThürStrG eine öffentliche Straße bei Änderung ihrer Verkehrsbedeutung einer anderen Straßengruppe zugeordnet (Aufstufung, Abstufung). Dabei wird "die Umstufung von Landes- und Kreisstraßen … nach Anhörung der beteiligten Träger der Straßenbaulast von der obersten Straßenbaubehörde im Einvernehmen mit dem für kommunale Angelegenheiten und dem für Finanzen zuständigen Ministerium verfügt". Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Landes- und Kreisstraßen wurden im Zeitraum von 2010 bis 2015 umgestuft (bitte nach Jahresscheiben und der Auf- und Abstufung unter Nennung der neuen Straßengruppen, z.B. vor der Umstufung: Kreisstraße - nach der Umstufung: Landesstraße, aufschlüsseln)? 2. Welche Kosten für den Bau und die Unterhaltung der Straßen entstanden den Kommunen im Zeitraum von 2010 bis 2015 durch Abstufung (Straßenbaulast wechselt vom Land auf die Kommunen - bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 3. Welche Kosten entstanden den Kommunen durch den Bau und die Unterhaltung von Ortsdurchfahrten bei Landes- und Kreisstraßen im Zeitraum von 2010 bis 2015 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 4. Welche Kosten entstanden den Kommunen durch den Bau und die Unterhaltung von Ortsdurchfahrten bei Bundesstraßen im Zeitraum von 2010 bis 2015 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 5. Welche Kosten entstanden den Kommunen durch den Bau und die Unterhaltung von Gehwegen und Parkplätzen in Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Zeitraum von 2010 bis 2015 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1047 6. In welcher Höhe stellte das Land Finanzmittel für den Bau und die Unterhaltung der im Zeitraum von 2010 bis 2015 abgestuften (Straßenbaulast wechselt vom Land auf die Kommunen) Straßen zur Verfügung (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln und für das Haushaltsjahr 2015 das Kapitel und den Titel im Haushalt nennen)? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 7. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Zeitraum von 2010 bis 2015 wurden insgesamt 726,1 Kilometer Landesstraßen auf- bzw. abgestuft sowie 225,3 Kilometer Straßen zu Landesstraßen auf- bzw. abgestuft. Im gleichen Zeitraum wurden 7,4 Kilometer Landesstraßen eingezogen und 42,4 Kilometer Landesstraßen neu gewidmet. Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten Übersicht. Im Zeitraum von 2010 bis 2015 wurden insgesamt 121,3 Kilometer Kreisstraßen auf- bzw. abgestuft sowie 472,9 Kilometer Straßen zu Kreisstraße auf- bzw. abgestuft. Statistische Angaben über Einziehungen und Widmungen von Kreisstraßen liegen der Landesregierung nicht vor, da die Landkreise und kreisfreien Städte insoweit in eigener Zuständigkeit handeln. Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage 2 beigefügten Übersicht. Zu 2.: Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben darüber vor, welche Kosten den Kommunen für Bau und Unterhaltung abgestufter Landesstraßen im Zeitraum von 2010 bis 2015 entstanden sind. Zu 3.: Baulastträger von Ortsdurchfahrten im Zuge von Landes- und Kreisstraßen sind die Gemeinden nur dann, wenn sie mehr als 30.000 Einwohner haben (§ 43 Abs. 2 Thüringer Straßengesetz - ThürStrG). In den Ortsdurchfahrten der übrigen Gemeinden sind die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für Gehwege und Parkplätze (vgl. § 43 Abs. 4 ThürStrG). Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben darüber vor, welche Kosten den Gemeinden für Bau und Unterhaltung von Ortsdurchfahrten bei Landes- und Kreisstraßen im Zeitraum von 2010 bis 2015 entstanden sind. Zu 4.: Baulastträger von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen sind die Gemeinden nur dann, wenn sie mehr als 80.000 Einwohner haben (§ 5 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz - FStrG). Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern, aber weniger als 80.000 Einwohner haben die Möglichkeit, die Straßenbaulast der Ortsdurchfahrt zu übernehmen. In den Ortsdurchfahrten der übrigen Gemeinden sind die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für Gehwege und Parkplätze (§ 5 Abs. 3 FStrG). Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben darüber vor, welche Kosten den Gemeinden für Bau und Unterhaltung von Ortsdurchfahrten bei Bundesstraßen im Zeitraum von 2010 bis 2015 entstanden sind. Zu 5.: Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben darüber vor, welche Kosten den Gemeinden für Bau und Unterhaltung von Gehwegen und Parkplätzen in Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Zeitraum von 2010 bis 2015 entstanden sind. Zu 6.: Die Höhe der im Zeitraum von 2010 bis 2015 den Kommunen speziell für den Bau und die Unterhaltung abgestufter Landesstraßen zur Verfügung gestellten Finanzmittel wird nicht erfasst und ist der Landesregierung deshalb nicht bekannt. 3 Drucksache 6/1047Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode In den Haushaltsjahren 2010 bis 2014 wurden den Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen für Bau und Erhaltung abgestufter Landesstraßen im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßenbaus insgesamt 48.830.500 Euro zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2015 sind Auszahlungen in Höhe von 7.704.700 Euro geplant. Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage 3 beigefügten Übersicht. Keller Ministerin Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden.