08.09.2015 Drucksache 6/1048Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. September 2015 Schulärztliche Untersuchungen vor der Einschulung Die Kleine Anfrage 428 vom 29. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach § 120 Thüringer Schulordnung findet vor der Einschulung der für den Besuch einer Grundschule angemeldeten Kinder eine schulärztliche Untersuchung statt. § 18 Abs. 3 Thüringer Schulgesetz zufolge kann ein Kind im Ausnahmefall nach dieser schulärztlichen Untersuchung auf Antrag der El tern vom zuständigen Schulleiter für ein Schuljahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele schulärztliche Untersuchungen nach § 120 Thüringer Schulordnung sind 2015 durchgeführt worden (bitte nach Schulamtsbereichen getrennte Aufstellung)? 2. Bei wie vielen dieser schulärztlichen Untersuchungen ist seitens des Schularztes ein Entwicklungsrückstand festgestellt worden, der eine Zurückstellung des Kindes vom Besuch der Grundschule für ein Schuljahr nahelegt (bitte nach Schulamtsbereichen getrennte Aufstellung)? 3. In wie vielen Fällen haben Eltern 2015 tatsächlich eine derartige Zurückstellung beantragt (bitte nach Schulamtsbereichen getrennte Aufstellung)? 4. In wie vielen Fällen und mit jeweils welcher Begründung haben Schulleiter Anträgen von Eltern auf Zurückstellung ihrer Kinder 2015 stattgegeben (bitte nach Schulamtsbe reichen getrennte Aufstellung)? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Untersuchungszahlen zum Jahr 2015 liegen erst Anfang 2016 vor. Die Anzahl der Einschulungsuntersuchungen, durchgeführt von den Kinder- und Jugendärztlichen Diensten (KJÄD) der Thüringer Gesundheitsämter im Jahre 2014, betrug 18.460. Eine Zuordnung zu den Schulamtsbereichen liegt nicht vor. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rosin (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1048 Zu 2.: Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen des KJÄD im Jahr 2014 wurde bei 179 Kindern (1,0 Prozent) eine Zurückstellung wegen körperlicher Unreife und bei 469 Kindern (2,6 Prozent) aus medizinischer Indikation empfohlen. Eine Zuordnung zu den Schulamtsbereichen liegt nicht vor. Zu 3.: Diese Angaben liegen nicht vor, eine solche Statistik wird nicht erhoben. Zu 4.: Diese statistischen Angaben für das Schuljahr 2015/2016 werden erst im Oktober 2015 vorliegen. Die diesbezügliche Statistik für das Schuljahr 2014/2015 kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Schuljahr Geografie Einschulung Schüler gesamt 2014/2015 Thüringen - Nichteinschulung 1136 zurückgestellt aus medizinischen Gründen 586 zurückgestellt aus pädagogischen Gründen 549 befreit 1 2014/2015 Mittelthüringen - Nichteinschulung 228 zurückgestellt aus medizinischen Gründen 115 zurückgestellt aus pädagogischen Gründen 113 2014/2015 Nordthüringen - Nichteinschulung 240 zurückgestellt aus medizinischen Gründen 139 zurückgestellt aus pädagogischen Gründen 101 2014/2015 Ostthüringen - Nichteinschulung 298 zurückgestellt aus medizinischen Gründen 155 zurückgestellt aus pädagogischen Gründen 143 2014/2015 Südthüringen - Nichteinschulung 162 zurückgestellt aus medizinischen Gründen 97 zurückgestellt aus pädagogischen Gründen 65 2014/2015 Westthüringen - Nichteinschulung 208 zurückgestellt aus medizinischen Gründen 80 zurückgestellt aus pädagogischen Gründen 127 befreit 1 Werner Ministerin