08.09.2015 Drucksache 6/1049Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. September 2015 Neuvergabe des Rettungsdienstes im Landkreis Gotha Die Kleine Anfrage 295 vom 4. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Februar 2015 ist in verschiedenen Meldungen der Lokalpresse in Gotha dargestellt worden, dass der Rettungsdienst im Landkreis Gotha nach Ausschreibung neu vergeben wurde. Diese Neuvergabe hat zwischen den beteiligten Organisationen öffentliche Diskussionen hervorgerufen. In diesem Zusammenhang wurde auch wieder die Frage aufgeworfen, inwieweit sich aus vorherigen Neuvergaben Rückforderungen von Fördermitteln gegen den Landkreis Gotha von Seiten des Landes ergeben. Die mit Landesmitteln geförderten Rettungswachen des Deutschen Roten Kreuzes und der Firma Schmolke seien trotz Bindungsfrist ab 2008 (bzw. 2010) im Gegensatz zum Zuwendungszweck nur noch geringfügig genutzt worden und damit die Bindungsfristen für die Förderung nicht eingehalten worden. Aus Sicht von Kreistagsmitgliedern und fachlich versierten Bürgern hätte das Land damals Fördermittel vom Landkreis Gotha zurückfordern müssen. Durch die jetzt verkündete Neuvergabe würden sowohl die oft kritisierte Nichteinhaltung der Rettungsfristen im Landkreis Gotha wie auch die nach Förderrichtlinie zu geringe Nutzung der Rettungswache in Gotha zumindest teilweise geheilt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird die Einhaltung der Rettungsfristen im Landkreis Gotha der letzten sieben Jahre beurteilt? 2. Wurden vom Land im Nachgang zu Neuvergaben des Rettungsdienstes ab 2008 Rückforderungen an den Landkreis Gotha gestellt? Wenn nicht, wie beurteilt die heutige Landesregierung diese Entscheidung? 3. Wie stellt sich die Situation bezogen auf Widersprüche zu Vergabe- und Bindungszeitraum von Fördermitteln in anderen Landkreisen Thüringens dar? 4. Gibt es heute noch Handlungsbedarf bezüglich der Rückforderung von den damals ausgereichten Fördermitteln ? 5. Welche Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen an Fahrzeugen gemäß Thüringer Katastrophenschutzverordnung sind bislang im Landkreis Gotha mittels der dafür vorgesehenen Auftragskostenpauschale seit 2008 getätigt worden? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1049 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 7. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Nr. 3.2 Abs. 5 des Landesrettungsdienstplanes für den Freistaat Thüringen ist in 95 Prozent der Notfalleinsätze die Fahrzeit von zwölf Minuten einzuhalten. Zudem soll die Alarmierungs- und Ausrückezeit jeweils eine Minute nicht überschreiten, so dass in Thüringen die Hilfsfrist (bestehend aus Alarmierungs-, Ausrücke - und Fahrzeit) im Allgemeinen 14 Minuten beträgt. Die Überwachung der Einhaltung der Hilfsfrist im bodengebundenen Rettungsdienst obliegt dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Nach Auskunft des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurden im Landkreis Gotha in den letzten sieben Jahren in 1,1 Prozent bis 4,7 Prozent der Notfalleinsätze die Hilfsfristvorgaben nicht eingehalten. Nach der Stellungnahme des Landkreises kann die Fahrzeit von zwölf Minuten grundsätzlich in den Rettungswachenbereichen Gotha, Waltershausen und Ohrdruf erfüllt werden. Im Rahmen der Betrachtung der Fahrzeitüberschreitungen wurden durch den Landkreis als jeweilige Hauptursachen bereichsübergreifende Einsätze, Baustellen, Straßen- und Witterungsverhältnisse und die Verkehrsdichte festgestellt. Insbesondere die bereichsübergreifenden Einsätze mit in der Regel längeren Anfahrtswegen wirken sich auf die Fahrzeitüberschreitung aus; so z. B. im Jahr 2013 mit einem Anteil von 2,95 Prozent und im Jahr 2014 von 2,3 Prozent der Notfalleinsätze. Zu 2.: Infolge der Neuvergabe der rettungsdienstlichen Leistungen ab dem 1. Januar 2008 hatte das zuständige Thüringer Landesverwaltungsamt zunächst mit Bescheid vom 2. Juli 2008 den an den Landkreis Gotha gerichteten Zuwendungsbescheid vom 27. November 1997 für den Bau einer Rettungswache in Gotha wegen Nichteinhaltung der Zweckbindungsfrist von 25 Jahren teilweise widerrufen und die anteilige Erstattung der Fördermittel gefordert. Nachdem der Landkreis Gotha dem Betreiber der Rettungswache (Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Gotha e.V.) am 23. Juli 2009 die Genehmigung für den Einsatz eines Rettungstransportwagens und eines Krankentransportwagens für den Rettungswachenbereich Gotha erteilt hatte, wurde die Zweckbindung aus dem o. g. Zuwendungsbescheid wiederhergestellt. Zugleich hatte das Thüringer Landesverwaltungsamt zunächst mit Bescheid vom 18. November 2008 den an den Landkreis Gotha gerichteten Zuwendungsbescheid vom 24. Juni 1998, geändert mit Bescheid vom 3. November 1998, für den Umbau eines Gebäudes zu einer Rettungswache und die Errichtung von Fahrzeughallen für die notwendigen Fahrzeuge des Rettungsdienstes in Waltershausen wegen Nichteinhaltung der Zweckbindungsfrist von 25 Jahren teilweise widerrufen und die anteilige Erstattung der Fördermittel gefordert . Nachdem der Landkreis Gotha dem Betreiber der Rettungswache (Rettungsdienst Schmolke GmbH) am 16. Juni 2009 die Genehmigung für den Einsatz eines Rettungstransportwagens und eines Krankentransportwagens für den Rettungswachenbereich Waltershausen erteilt hatte, wurde ebenfalls die Zweckbindung aus dem o. g. Zuwendungsbescheid wiederhergestellt. Mit der wiederhergestellten fördergerechten Nutzung der Rettungswachen in Gotha und Waltershausen entfielen aus Sicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes die rechtlichen Gründe für die o.g. Erstattungsbescheide , sodass es sie jeweils mit Bescheid vom 26. August 2009 aufhob und die jeweilige Zweckbindungsfrist um den Zeitraum ihrer Hemmung (1. Januar 2008 bis 23. Juli 2009 bzw. 1. Januar 2008 bis 21. Juni 2009) entsprechend verlängerte. Angesichts der weiterhin langfristig sichergestellten zweckgebundenen Verwendung der Fördermittel werden die damaligen Einzelfallentscheidungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes als sachgerecht und vertretbar angesehen. Zu 3.: Weitere Rückforderungs- und daraus resultierende Widerspruchsverfahren gab es in Thüringen bisher nicht. Zu 4.: Das Thüringer Landesverwaltungsamt sieht diesbezüglich keinen Handlungsbedarf. 3 Drucksache 6/1049Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Seit 2008 wurden im Landkreis Gotha folgende Fahrzeuge durch den Landkreis in die Einheiten nach der Thüringer Katastrophenschutzverordnung eingegliedert (neu- bzw. ersatzbeschafft): Einheit Fahrzeug Jahr Führungstrupp ELW 1 2012 Einsatzzug 1 LF 2014 Einsatzzug 1 TLF 2009 Dr. Poppenhäger Minister