13.01.2015 Drucksache 6/105Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Januar 2015 Bohrungen auf dem Plateau von Gossel (Ilm-Kreis) Die Kleine Anfrage 55 vom 26. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich beziehe mich auf folgende Zeitungs- bzw. Medienberichte: • Artikel aus der Thüringer Allgemeinen vom 11. November 2014 "Wird hier nach dem Bernsteinzimmer gesucht? Geheimbohrungen im Jonastal sorgen für Unruhe", • Berichterstattung Mitteldeutscher Rundfunk vom 12. November 2014 "Geheime Bohrungen im Jonastal", • Artikel aus der Thüringer Allgemeinen vom 13. November 2014 "Gossel: Suche nach verborgenen Hohlräumen wird fortgesetzt" und • Artikel aus der Thüringer Allgemeinen vom 18. November 2014 "Unbekannter Tunnel und Lebenselixier" Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, wer die oben genannten Bohrungen in Auftrag gegeben hat? 2. Da sich in dem Gebiet der Bohrungen eventuell ein historisch sensibles Objekt befindet, frage ich, ob vor Bohrungsbeginn Hinterbliebenen- und Opferverbände informiert wurden? 3. Welche Interessen verfolgt der Auftraggeber und welche nachhaltige Begründung oder eventuell vorhandene historische Dokumente wurden in diesem Zusammenhang der genehmigenden Behörde vorgelegt? 4. Warum wurden Bohrungen an dieser Stelle, welche in der Trinkwasserschutzzone III liegt, von der zuständigen Behörde genehmigt, wenn im Jahr 2007 nach meiner Kenntnis vergleichbare Bohrungen einer deutschen Firma durch Behörden gestoppt wurden, da sie sich in eben dieser Schutzzone befanden? 5. Werden die weiteren Schritte bzw. Erkundungen des Auftraggebers lückenlos durch zuständige Behörden überwacht und dokumentiert? 6. Wie wird mit eventuellen Funden umgegangen und wie sind die Eigentumsverhältnisse an solchen Gütern? 7. Wird die Öffentlichkeit nach Abschluss der Erkundungen allumfänglich und in geeigneter Weise über die Ergebnisse informiert? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/105 Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ja Zu 2.: Im wasserrechtlichen Verfahren waren Hinterbliebenen- und Opferverbände nicht zu beteiligen. Ob und inwieweit der private Auftraggeber diese in Vorbereitung der Arbeiten informiert hat, ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu 3.: In der jüdischen Kultur haben Zeugnisse bzw. die Gewissheit über den Verbleib von Angehörigen einen sehr hohen Stellenwert. Zweck der auftraggebenden Stiftung ist es, Hinterbliebenen von Holocaust-Opfern bei der Suche nach Hinweisen auf das Schicksal von Angehörigen und auf bis heute verschwundenen Familienbesitz zu unterstützen. Im Rahmen solcher Recherchen stieß die Stiftung auf Hinweise zu künstlich angelegten unterirdischen Hohlräumen auf dem Plateau von Gossel und vermutet dort die sterblichen Überreste von Häftlingen oder weitere Zeugnisse hierzu. Ziel der Bohrungen ist es, Aufschluss darüber zu geben, ob es dort unterirdische Hohlräume gibt. Zu 4.: Von der im Jahr 2007 durchgeführten Bohrung erfuhr die untere Wasserbehörde des Ilm-Kreises durch einen ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten. Die Bohrung war vom Auftraggeber nicht angezeigt worden und befand sich zudem in der Trinkwasserschutzzone II. Aus diesem Grund wurde seinerzeit die Fortführung der Bohrarbeiten durch die zuständige Wasserbehörde unverzüglich untersagt. Die aktuellen Bohrungen befinden sich am äußeren Rand der Schutzzone III. Sie wurden ordnungsgemäß angezeigt. Im daraufhin durchgeführten Verwaltungsverfahren wurde die Zulässigkeit der Bohrungen überprüft . Die Bohrungen wurden durch die untere Wasserbehörde des Ilm-Kreises auf Grundlage von § 49 Wasserhaushaltsgesetz mit Datum 17. Oktober 2013 und 15. Okotber 2014 genehmigt. Die ordnungsgemäße Durchführung der Bohrarbeiten wurde durch die untere Wasserbehörde kontrolliert. Insoweit sind die Bohrungen nicht vergleichbar. Zu 5.: Die Bohrarbeiten wurden am 7. November 2014 abgeschlossen. Zu eventuell weiteren Schritten bzw. Erkundungen des Auftraggebers der Bohrarbeiten liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 6.: Nach § 16 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) sind Funde unverzüglich der Denkmalfachbehörde anzuzeigen. Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden gemäß § 17 ThürDSchG mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in archäologischen Schutzgebieten oder bei ungenehmigten Nachforschungen entdeckt wurden, oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert besitzen. Zu 7.: Zur Frage, ob und in welchem Umfang der Auftraggeber der Bohrungen die Ergebnisse seiner Untersuchungen der Öffentlichkeit vorzustellen beabsichtigt, liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Siegesmund Ministerin