08.09.2015 Drucksache 6/1055Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. September 2015 Haftpflichtversicherung bei Asylbewerbern Die Kleine Anfrage 411 vom 20. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Asylbewerber in Deutschland sind bislang - im Gegensatz zu 85 Prozent aller Haushalte - nicht haftpflichtversichert .1 Die Geschädigten müssen selbst für die ihnen entstandenen Schäden aufkommen.2 Zwar werden die Haftpflichtschäden, welche Asylbewerber verursachen, nicht statistisch erfasst; im letzten Jahr mussten die Versicherer allerdings deutschlandweit für eine Schadenshöhe von insgesamt rund fünf Milliarden Euro aufkommen.3 Vor diesem Hintergrund wurde in Sachsen im Mai dieses Jahres eine politische Debatte um die Ausgestaltung einer Haftpflichtversicherung für Asylbewerber geführt, insbesondere was die Kostenübernahme angeht . Anlass war das Angebot eines Versicherungsunternehmens an den Sächsischen Landkreistag, eine Haftpflichtversicherung für Asylbewerber als Gruppenversicherung abzuschließen. Berichten zufolge wurde das Thema auch auf der Integrationsministerkonferenz in diesem Jahr besprochen.4 Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Position zu der Einführung einer Gruppen-Haftpflichtversicherung für Asylbewerber vertritt die Landesregierung? 2. Wenn die Landesregierung für die Einführung einer Gruppen-Haftpflichtversicherung für Asylbewerber plädiert: Auf welchem Wege soll eine solche Haftpflichtversicherung eingeführt werden (z.B. Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes)? 3. Welche Kommunen in Thüringen verfügen über einen kommunalen Schadensausgleichsfonds (Selbstversicherung der Kommunen), um für durch Asylbewerber verursachte Haftpflichtschäden, z.B. im Zusammenhang mit der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen, aufzukommen? 4. Welche Ergebnisse wurden im Rahmen der diesjährigen Integrationsministerkonferenz erzielt, was die Ausgestaltung und Finanzierung einer Haftpflichtversicherung für Asylbewerber angeht? 5. Da der Freistaat Thüringen den Vorsitz der nächsten Integrationsministerkonferenz (2015/2016) am 1. Oktober 2015 übernimmt: Wird die Thematik der Haftpflichtversicherung für Asylbewerber auf der nächsten Sitzung der Integrationsministerkonferenz besprochen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1055 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung hat sich zu der Thematik "Einführung einer Gruppen-Haftpflichtversicherung für Asylbewerber " bislang keine Meinung gebildet. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Der Landesregierung liegt keine statistische Erhebung zu den nachgefragten Schadensausgleichsfonds bei den Thüringer Kommunen vor. Zu 4.: Nach Kenntnis der Landesregierung war das Thema "Haftpflichtversicherung bei Asylbewerbern" nicht Gegenstand der diesjährigen Integrationsministerkonferenz. Zu 5.: Die im Rahmen der kommenden Integrationsministerkonferenz zu erörternden Tagesordnungspunkte stehen noch nicht fest. Lauinger Minister Endnote: 1 Vgl. B. Dietze: "Versicherer bietet Landkreisen Flüchtlings-Haftpflicht an", MDR, 15. Mai 2015, URL: http://www.mdr. de/nachrichten/haftpflicht-asyl100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html. 2 Vgl. z.B. als Beispiel aus Bayern: "Junge Familie bleibt wohl auf Schaden sitzen", suedost-news, 10. Juli 2015, URL: http://mobil.suedost-news.de/detailansicht_artikel,-Junge-Familie-bleibt-wohl-auf-Schaden-sitzen-_arid,217003.html. 3 Vgl. B. Dietze, a.a.O. 4 Vgl. Ebd.