10.09.2015 Drucksache 6/1058Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. September 2015 Verpasst die Thüringer Verwaltung den Anschluss an Digital Natives? Die Kleine Anfrage 419 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Ergebnis einer aktuellen Befragung des Managementberatungs-, Technologie- und Outsourcing-Dienstleisters "Accenture" wurde festgestellt, dass mehr als drei Viertel der in Deutschland lebenden Bürger mit dem derzeitigen Angebot an digitalen Verwaltungsservices unzufrieden sind. Unter den in der Studie teilnehmenden Ländern nimmt Deutschland den letzten Platz in Bezug auf die digitale Interaktion zwischen Staat und Bürger ein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Behörden des Landes haben bereits eine Berechtigung zur Nutzung des E-Personalausweises erworben? 2. Welche Angebote werden seitens der Thüringer Behörden bereitgestellt, in denen mit Hilfe des E-Personalausweises die Bürger Verwaltungsdienstleistungen vollständig elektronisch beanspruchen können und welche Art von Dienstleistungsangeboten werden im Jahr 2015 noch fertiggestellt (bitte Kurzbeschreibung der Dienstleistung und Dienst-URL auflisten)? 3. Welche vollelektronischen Verwaltungsdienstleistungen verfügen über eine Statusanzeige des Bearbeitungsstands der Verwaltungsdienstleistung (bitte Kurzbeschreibung der Dienstleistung und Dienst-URL auflisten)? 4. Welche vollelektronischen Verwaltungsdienstleistungen bieten analog zur konventionellen Behördeninteraktion die Unterstützung einer mehrfachen elektronischen Interaktion zwischen Bürger und Behörde einschließlich einer Statusanzeige des Bearbeitungsstands? 5. Welche Landesbehörden unterstützen die Integration von De-Mail in ihre bestehenden Prozesse zum Stichtag 1. August 2015 noch nicht? 6. Welche Arten an angebotenen Online-Bezahlmöglichkeiten werden im Rahmen vollelektronischer Dienstleistungsangebote zwischen Bürger und Verwaltung derzeit zur Auswahl gestellt? 7. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung hinsichtlich des Aufbaus eines zentralen Zugangs zu behördlichen Online-Fachverfahren und Online-Antragstellungen mit Hilfe eines landesweiten zentralen Identitymanagements? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1058 8. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung hinsichtlich des Aufbaus virtueller kommunaler Rathäuser in Bezug auf Bürgerzufriedenheit, Kostentransparenz und Kostensenkung der übertragenen hoheitlichen Tätigkeiten und welche weiteren Vor- oder Nachteile verbindet die Landesregierung mit virtuellen kommunalen Rathäusern? 9. Welche Anstrengungen werden derzeit durch die Landesregierung unternommen, damit Bürgerdaten und -informationen lediglich einmal von öffentlichen Stellen erfasst werden und diese in anderen Fachund Antragsverfahren in den Kommunal- und Landesverwaltungen automatisch zur Verfügung stehen? 10. Wie viele Thüringer Kommunen sind zum Stichtag 1. August 2015 bereit, elektronische Antragsdaten von elektronischen Verwaltungsdienstleistungen auf Landesebene zu empfangen (bitte bezogen auf die einzelnen Verwaltungsdienstleistungen tabellarisch auflisten)? 11. Wie schätzt die Landesregierung die derzeitige Benutzerfreundlichkeit ihres Online-Auftritts im Hinblick auf das Aufsuchen von elektronischen Verwaltungsdienstleistungen aus Bürgersicht ein und wann erfolgte die letzte Evaluierung der Benutzerfreundlichkeit (bitte Evaluierungsbericht einschließlich Methoden und Kriterienauswahl als Anlage beifügen)? 12. Welche Initiativen möchte die Landesregierung ergreifen, um den Bekanntheitsgrad verfügbarer elektronischer Verwaltungsdienstleistungen bei den Thüringer Bürgern zu erhöhen? 13. Welche Initiativen möchte die Landesregierung ergreifen, um die elektronischen Partizipations- und Kollaborationsmöglichkeiten mit der öffentlichen Verwaltung auf Landesebene zu erhöhen (bitte ressortspezifisch auflisten)? 14. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Erwartungen gemäß Accenture-Studie zum "Digital Government 2015" der "Digital Natives" nachhaltig zu erfüllen? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung sind derzeit keine Behörden bekannt, welche bereits eine Berechtigung zur Nutzung des E-Personalausweises erworben haben. Zu 2.: Die Thüringer Behörden nutzen das zentrale Angebot des Freistaats zur vollelektronischen Einreichung von Anträgen für Leistungen nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) im Rahmen des Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen (ThAVEL, https://thavel.thueringen.de/). Zu 3.: Das System ThAVEL bietet eine Statusanzeige zum Bearbeitungsstand des Antragsverfahrens. Zu 4.: Das System ThAVEL bietet neben der direkten Bearbeitung von Antragsverfahren durch die fachlich zuständige Behörde auch die Möglichkeit der Einbindung des Einheitlichen Ansprechpartners oder anderer Personen , wie z.B. Rechtsanwälten. Zu 5.: Der Landesregierung sind derzeit keine Landesbehörden bekannt, welche den Empfang von De-Mail unterstützen . Zu 6.: Durch das TMMJV werden im Rahmen der Auskunftsmöglichkeiten aus dem Vollstreckungsportal des Bundes und der Länder, an dem auch der Freistaat Thüringen beteiligt ist, die Möglichkeit der Online-Zahlung über Kreditkarte und giropay angeboten. 3 Drucksache 6/1058Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Es wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. Grundsätzlich wird ein zentrales Identitymanagement unterstützt . Zu 8.: Der Begriff "virtuelles Rathaus" ist im Kommunalrecht nicht definiert. Die Gemeinden und Gemeindeverbände entscheiden eigenverantwortlich im Rahmen der Gesetze über die Ausgestaltung von Antrags- und Verwaltungsverfahren. Zu 9.: Derzeit werden hierzu keine Aktivitäten entfaltet. Zu 10.: Grundsätzlich können von allen Kommunen elektronische Antragsdaten empfangen werden. Insbesondere für EU-DLR relevante Leistungen steht das System ThAVEL zur Verfügung. In Vertretung Dr. Schubert Staatssekretär