14.09.2015 Drucksache 6/1069Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. September 2015 Höhe und Verwendung des Aufkommens der Abwasserabgabe Die Kleine Anfrage 413 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Dem Fragesteller liegen unterschiedliche Informationen über die Verwendung der Abwasserabgabe laut Abwasserabgabengesetz vor. Das Aufkommen der Abwasserabgabe soll ausschließlich zur Förderung abwassertechnischer Maßnahmen verwendet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2013 und 2014 Abwasserabgaben nach dem Abwasserabgabengesetz in Thüringen erhoben? 2. Für welche konkreten Maßnahmen wurde das Aufkommen der Abwasserabgabe in den Jahren 2013 und 2014 verwandt (bitte nach Maßnahmen getrennt aufführen)? 3. Für welche Maßnahmen soll das Aufkommen der Abwasserabgabe im laufenden Haushaltsjahr 2015 verwendet werden? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. September 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Fragesteller nimmt an, dass das Aufkommen der Abwasserabgabe aus schließlich zur Förderung abwassertechnischer Maßnahmen verwendet werden soll. Dem ist nicht so. Im Abwasserabgabengesetz (AbwAG) des Bundes ist in § 13 Abs. 1 geregelt, dass das Aufkommen der Abwasserabgabe für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zweckgebunden ist. Weiterhin ist geregelt, dass die Länder bestimmen können, dass der durch den Vollzug dieses Gesetzes und der ergänzenden landesrechtlichen Regelungen entstehende Verwaltungsaufwand aus dem Aufkommen gedeckt werden kann. In § 13 Abs. 2 AbwAG hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, welche Maßnahmen dies insbesondere sind. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1069 Der Freistaat Thüringen hat im Thüringer Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz in § 12 geregelt , dass nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes der Verwaltungsaufwand für den Vollzug zu decken ist und das verbleibende Aufkommen bevorzugt für 1. Schwerpunkte der Gewässersanierung, 2. regionale oder sektorale Gruppen von gewerblichen Unternehmen, bei denen ohne Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbes serung der Gewässergüte erheblich nachteilige wirtschaftliche Entwick lungen eintreten würden, 3. den Bau von Pilotanlagen zur Behandlung von Abwasser, 4. den Bau von Abwasseranlagen, 5. den Bau von Anlagen zur Klärschlammbeseitigung und 6. die Qualifizierung des Betriebspersonals von Abwasserbehandlungsanlagen zu verwenden ist. Zu 1.: Im Haushaltsjahr 2013 wurden 19.245.088,18 Euro und im Haushaltsjahr 2014 19.005.462,53 Euro erhoben. Zu 2.: Siehe Anlage Zu 3.: Siehe Anlage Siegesmund Ministerin Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage zur KA 413 Kapitel 0905 2013 Plan Titel Maßnahmen 2014 2015 538 77 Dienstleistungen und Gestattungen 489.451,94 568.781,59 850.000,00 Abwasserabgabenprogramm x x x FIS Abwasser mit EKB-online x x x Beratungsagentur Jedele x x x Vergabe Abwasseranalytik x x x Programm KomVor/DiWA Kleinkläranlagen x x Studie wirtschaftliche Betrachtung kleine Gebiete x 547 77 Sonstige Gestattungen 2.880,61 2.544,00 5.000,00 671 77 Verwaltungskostenerstattungen TAB für 0905-883 77, 0905-887 77 und 0905-893 77 478.742,10 440.371,53 720.000,00 681 77 Durchführung von Kläranlagen-/Kanalnachbarschaften Aus- und Fortbildung des Betriebspersonals 240.690,00 248.870,00 306.000,00 686 77 Zuschüsse 156.687,51 157.992,32 9.800,00 FGG Weser x x FGG Elbe x x LAWA x x DIBT x x x WASSER BERLIN x x x VDGW x x gewässerkundliche Mitteilungen der LAWA x x x 812 77 Anschaffung Messgerät 31.000,00 0,00 0,00 883 77 Zuweisungen Gemeinden 428.062,33 440.005,89 200.000,00 Förderung Abwasseranlagen 385.681,83 348.087,87 Rückerstattungen 42.380,50 91.918,02 887 77 Zuweisungen an Zweckverbände 7.627.698,09 7.817.300,01 6.719.400,00 Förderung Abwasseranlagen 5.842.157,75 6.757.750,34 Rückerstattungen 1.785.540,34 1.059.549,67 892 77 Rückerstattungen Gewerbe 22.436,27 6.612,68 0,00 893 77 Förderung Kleinkläranlagen 1.909.285,01 1.300.702,50 3.930.000,00 Abführung an andere Kapitel des Landeshaushaltes 7.315.462,45 8.309.996,97 6.609.800,00 an 0905-781 72 (Gewässerunterhaltung I. Ordnung) 2.019.726,66 2.130.000,00 1.100.000,00 an 0905-637 72 (Anschubfinanz. Gewässerunterhaltungsverb.) 109.523,80 87.058,30 100.000,00 an 0905-671 72 (Verwaltungskostenerstattung TAB für 0905- 637 77) 14.619,95 5.166,29 20.000,00 an 0905-ATG 75 (WRRL) 4.136.690,74 5.017.561,95 4.304.800,00 an Kapitel 0304 (TLVwA) 534.549,30 580.736,72 610.000,00 an Kapitel 0931 (TLUG) 500.352,00 494.640,00 475.000,00 919 77 Zuführung an Rücklage 1.465.576,92 1.177.124,67 0,00