14.09.2015 Drucksache 6/1072Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. Oktober 2015 Zwischenethnische Konflikte in und außerhalb von Asylbewerberheimen? Die Kleine Anfrage 439 vom 29. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Freistaat Thüringen nahm im Jahr 2015 bislang 6.848 Flüchtlinge (Stand: 27. Juli 2015) auf. Damit liegt Thü ringen bereits jetzt weit über der Anzahl von Flüchtlingen, die im gesamten Jahr 2014 (4.867 Flüchtlinge ) im Freistaat Asyl beantragten. Jetzt berichteten dpa und der MDR erstmals ausführlich über Auseinandersetzungen zwischen Gruppen unterschiedlicher Herkunft. Zuletzt kam es in einem Jugendclub in Sömmerda am 27. Juli 2015 zu einer Auseinandersetzung zwischen 15 Kosovo-Albanern und etwa zehn Eritreern. Hierbei soll es sich um eine Racheaktion gehandelt haben, nachdem die beiden Gruppen bereits am Sonntag, den 26. Juli 2015, während eines Volleyballspiels aneinandergeraten seien und dabei Menschen verletzt wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung, dass bei dem gemeldeten Konflikt zwei Gruppen unterschiedlicher Herkunft in die Auseinandersetzungen verwickelt waren? 2. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zu Konflikten zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen in und außerhalb von Asylbewerberheimen in Thüringen vor (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen seit dem Jahr 2014)? 3. Zwischen welchen ethnischen Gruppen treten Konflikte seit 2014 besonders häufig in Erscheinung? 4. Worin liegen, nach Auffassung der Landesregierung, die Hauptursachen für die Konflikte zwischen unterschiedlichen ethnischen Gruppen und/oder Menschen? 5. Welche Präventionsansätze und/oder Konzepte verfolgt die Landesregierung zur Vermeidung von Konflikten zwischen Gruppen unterschiedlicher Herkunft innerhalb von Asylbewerberheimen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die in Thüringen um Schutz nachsuchenden Asylbewerber kommen aus verschiedenen Herkunftsländern. Die Lebenswirklichkeit in den Gemeinschaftsunterkünften ist unter anderem auch von Gruppenbildung und im Falle auftretender Streitigkeiten von einer Solidarisierung der jeweiligen Landsleute geprägt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Herrgott (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1072 Zu 2.: Zwischenethnische Konflikte werden statistisch nicht erfasst. Belastbare Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung demzufolge nicht vor. Zu 3.: Nach Einschätzung des Landesverwaltungsamtes ist eine Häufung von Konflikten zwischen bestimmten ethnischen Gruppen nicht festzustellen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Im Übrigen ist auszuführen, dass das Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft Einschränkungen der Privatsphäre mit sich bringt, die unabhängig von der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Ethnien zu Spannungen und Konflikten führen können. Zu 5.: Nach Auffassung der Landesregierung trägt insbesondere eine qualifizierte Betreuung der Flüchtlinge dazu bei, Konflikten vorzubeugen. So wird etwa in den Landesaufnahmeeinrichtungen in Eisenberg und Suhl unter anderem zur Vermeidung von Konflikten eine an die Vorgaben der Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden (Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung - ThürGUSVO -) angelehnte und an den besonderen Bedürfnissen von Flüchtlingen im Rahmen der Erstaufnahme orientierte soziale Betreuung und Beratung von Asylbegehrenden angeboten. Der Tagesablauf der Asylsuchenden wird strukturiert. Es gibt Angebote für sportliche Betätigung und die Asylsuchenden haben die Möglichkeit an Erstorientierungskursen teilzunehmen. Für die soziale Betreuung in den Landkreisen und kreisfreien Städten gewährt der Freistaat Thüringen auf Grundlage von § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ThürFlüKEVO (Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz) für die Betreuung und Beratung der Flüchtlinge eine monatliche Pauschale in Höhe von 31 Euro je aufgenommenem Flüchtling. Es ist vorgesehen, diese Pauschale kurzfristig zu erhöhen. Lauinger Minister