15.09.2015 Drucksache 6/1077Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. Oktober 2015 Haushaltsmittel des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz Die Kleine Anfrage 432 vom 29. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Projekte werden aus dem Kapitel 09 06 Titel 526 80 "Kosten für Sachverständige" finanziert (bitte Angabe der Sachverständigen, Wirkungsort und der von ihnen angefertigten Expertise mit Publikationstitel )? 2. Woraus resultiert die Verpflichtungsermächtigung in Kapitel 09 06 Titel 526 80 in Höhe von 200.000 Euro? 3. Welche Projekte werden aus dem Kapitel 09 06 Titel 526 94 "Kosten für Sachverständige" finanziert (bitte Angabe der Sachverständigen, Wirkungsort und der von ihnen angefertigten Expertise mit Publikationstitel )? 4. Woraus resultiert die Verpflichtungsermächtigung in Kapitel 09 06 Titel 526 94 in Höhe von 350.000 Euro? 5. Inwiefern unterscheiden sich die in Kapitel 09 06 Titel 526 94 angeführten Ziele von jenen in Kapitel 09 06 Titel 547 73, die beide eine Klimaschutzstrategie zum Mittelpunkt haben? 6. Welche in Kapitel 09 06 Titel 538 94 ausgewiesenen Pflichtaufgaben zur Marktüberwachung wurden 2015 wahrgenommen? 7. Wie werden welche Fördermaßnahmen durch Kapitel 09 06 Titel 538 94 in welcher Höhe konkret flankiert? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aus dem genannten Titel werden folgende Projekte finanziert: 1. Konzept zur städteübergreifenden Einführung von elektrisch angetriebenen Linienbussen in Thüringer Straßenbahnstädten In dem Gutachten werden die technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte jeweils einer stark ausgelasteten Stadtbuslinie in den teilnehmenden Städten untersucht. Gutachter ist die EBF Dresden GmbH in Verbindung mit Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme, Dresden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1077 2. Konzept zur städteübergreifenden Einführung von elektrisch angetriebenen Linienbussen in Thüringer Mittelstädten In dem Gutachten werden die technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte jeweils einer stark ausgelasteten Stadtbuslinie in den teilnehmenden Städten untersucht. Gutachter ist die EBF Dresden GmbH in Verbindung mit Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme, Dresden. 3. Konzept zur Energieversorgung elektrisch angetriebener Linienbusse In dem Gutachten werden Vorschläge erarbeitet, wie die für die Betreibung der Elektrobusse benötigte Energie weitestgehend aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt und gespeichert werden kann. Gutachter ist der Institutsteil Angewandte Systemtechnik (AST) des Fraunhofer IOSB, Ilmenau. 4. Grüne Mobilitätskette In Ergänzung zu dem vom Bund geförderten Projekt werden Anwendungsmöglichkeiten zur Umsetzung der Erkenntnisse aus diesem F&E-Projekt in den teilnehmenden Thüringer Städten untersucht. Gutachter ist die Fachhochschule Erfurt. 5. Elektromobilität im ländlichen Raum Am Beispiel der Gemeinde Werther im Landkreis Nordhausen wird beispielhaft untersucht, unter welchen Randbedingungen der Einsatz eines Elektro-Pkw im ländlichen Raum sinnvoll ist. Gutachter ist die Fachhochschule Erfurt. 6. Einführung eines E-Mobils im Handwerk Am Beispiel eines elektrisch betriebenen Kleintransporters, der in verschiedenen Kreishandwerkerschaften und wechselnden Handwerksbetrieben eingesetzt wird, werden die Praxistauglichkeit eines solchen Fahrzeugs untersucht und die gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet. Gutachter ist die Handwerkskammer Erfurt in Verbindung mit der Fachhochschule Erfurt. 7. Erstellung einer Ladeinfrastrukturstrategie 2016 bis 2020 In dem Gutachten soll für den Freistaat Thüringen für die kommenden Jahre eine Strategie für den Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur erarbeitet werden. Gutachter ist die Bauhaus-Universität Weimar in Verbindung mit dem Fraunhofer-Institut für angewandte Systemtechnik Ilmenau. 8. Umweltorientiertes Verkehrsmanagement Thüringen In dem Konzept sollen die Randbedingungen aufgezeigt werden unter denen die Erkenntnisse aus dem F&E-Projekt "Umweltsensitives Verkehrsmanagement Erfurt" auf die teilnehmenden Städte übertragen werden können und wie die Umsetzung evaluiert werden kann. Gutachter ist die Bauhaus-Universität Weimar. Zu 2.: Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Projekte 3, 5 und 7 werden im Jahr 2015 nicht abgeschlossen und im Jahr 2016 fortgeführt. Zu 3.: Die im genannten Titel veranschlagten Mittel bilden den Ausgaberahmen für Leistungen für Sachverständige , insbesondere Gutachten und Studien, gemäß den Erläuterungen im Haushaltsplan. Derzeit finanziert wird eine Studie "Solare Nah- und Fernwärmenetze in Thüringen". Ausführender ist Solites - Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme, Stuttgart. Darüber hinaus wurden bislang noch keine Mittel gebunden. Zu 4.: Die Verpflichtungsermächtigungen wurden eingeplant, weil zum einen die Dauer der Vergabeverfahren und der Erstellung der Studien und Gutachten nicht absehbar sind und zum anderen Leistungen erbracht werden sollen, die absehbar nicht 2015 abgeschlossen werden können. Letzteres betrifft beispielsweise Leistungen im Zusammenhang mit dem Kommunikations- und Beteiligungsprozess zur Erarbeitung der Energie - und Klimaschutzstrategie. Es sind derzeit noch keine Verpflichtungsermächtigungen belegt. Zu 5. Der zentrale Titel zur Finanzierung von Ausgaben für die Erarbeitung der Klimaschutzstrategie ist Titel 526 94. Titel 547 73 dient der Finanzierung von Ausgaben im Zusammenhang mit dem Klima- und Anpassungs- 3 Drucksache 6/1077Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode programm. Dass in den Erläuterungen zu beiden Titeln noch die Erstellung der Klimaschutzstrategie erwähnt wird, resultiert aus der Eingliederung der Energieabteilung in das nach der Regierungsbildung neu zugeschnittene Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. Im Haushalt 2016/2017 wird diese Überschneidung bereinigt. Zu 6.: Es werden alle nach Zuständigkeitsverordnung (Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Energieeinsparung und der Verbrauchskennzeichnung vom 5. Dezember 2006, zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Energieeinsparung und der Verbrauchskennzeichnung vom 25. September 2013) ausgewiesenen Pflichtaufgaben zur Marktüberwachung wahrgenommen. Diese ergeben sich aus § 1 Nr. 2 lit. b bis e, Nr. 3 lit. b und c sowie Nr. 4. Zu 7.: Die neue "Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben für nachhaltige und zukunftsfähige Energieerzeugung und -nutzung in Unternehmen" soll durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Workshops oder Arbeitskreise) flankiert und beworben werden. Hierfür sind max. 20.000 Euro vorgesehen. Siegesmund Ministerin