21.09.2015 Drucksache 6/1082Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. Oktober 2015 Umsetzung des Maßnahmenteils des Thüringer Landesprogramms Hochwasserschutz - Teil 1 Die Kleine Anfrage 434 vom 29. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Thüringer Landesprogramm für Hochwasserschutz findet sich der Maßnahmenkatalog zum weiteren Ausbau und der Optimierung bestehender Hochwasserschutzinstrumente. Die vergangenen Hochwasser mit ihren erheblichen Schäden zeigen die Notwendigkeit und Bedeutung des weiteren Ausbaus des Hochwasserschutzes . Die Kleine Anfrage dient der Beantwortung der Frage, inwieweit die geplanten Maßnahmen mit der Haushaltsgesetzgebung verknüpft wurden. Die Fragen 1 bis 3 beziehen sich auf die Umsetzung des Maßnahmenpakets "Hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren". Frage 4 zielt auf die Umsetzung des Maßnahmenpakets "Hochwassermindernde Flächennutzung" ab. In den Fragen 5 bis 9 wird die Umsetzung des Maßnahmenpakets "Unterhaltung und Sanierung der Hochwasserschutzanlagen " hinterfragt und die Fragen 10 und 11 befassen sich mit der Umsetzung des Maßnahmenpakets "Mobile Hochwasserschutzsysteme". Ich frage die Landesregierung: 1. Welches Informationsmaterial zum hochwasserangepassten Planen, Bauen und Sanieren wurde in Thüringen publiziert? 2. Welche Landkreise/kreisfreien Städte haben vorgenannte Publikationen für ihre Bürger zur Verfügung gestellt? 3. Welche Haushaltsmittel stehen in welchem Haushaltstitel für die Maßnahme "Erstellung und Bereitstellung von Informationsmaterial zum hochwasserangepassten Planen, Bauen und Sanieren" (Maßnahmentyp 306_01) zur Verfügung? 4. Welche Haushaltsmittel stehen in welchem Haushaltstitel zum Erwerb landwirtschaftlich genutzter Flächen zur Verfügung, sofern die Maßnahme "Prüfung des Erwerbs von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Überschwemmungsgebieten" (Maßnahmentyp 310_02) zu dem Ergebnis führt, dass der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen für eine Verbesserung des Hochwasserschutzes notwendig ist? 5. In welcher Form besteht derzeit ein Deich- und Anlageninformationssystem für die Gewässer I. Ordnung, in der der jeweilige Gesamtwasserstand in den Deichen, Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken vollumfänglich erfasst wird (Maßnahmentyp 318_02)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1082 6. Wie werden die im Deich- und Anlageninformationssystem verwalteten Informationen aufbereitet? Liegen die Daten in digitaler Form vor und inwieweit werden sie für das Hochwasserwarnsystem genutzt? 7. In welcher Form werden welche Talsperren im Deich- und Anlageninformationssystem erfasst und wird durch das System der Einfluss auf die Wassermengen in Talsperren zum Verhindern von Überschwemmungen ermöglicht? 8. Welche Talsperren sind derzeit nicht in das System eingebunden? 9. Welche Haushaltsmittel stehen in welcher Höhe zur Finanzierung des Maßnahmenpakets "Unterhaltung und Sanierung der Hochwasserschutzanlagen" im Jahr 2015 zur Verfügung? 10. Wer trägt die Unterhaltungskosten für Einlagerung, Reparatur und Wartung der mobilen Hochwasserschutzwände (Spundwände; Maßnahmentyp 317_03)? 11. Werden den Kommunen Zuschüsse für die Errichtung der bautechnischen Infrastruktur wie Aufhängungen und Verschraubungen zum Anbringen der Spundwände gewährt (wenn ja, bitte Angabe der Haushaltstitel und des jeweiligen Haushaltsvolumens)? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eigenes Informationsmaterial zum hochwasserangepassten Planen, Bauen und Sanieren wurde in Thüringen bisher nicht publiziert. Im Rahmen der Aufstellung des Landesprogramms Hochwasserschutz hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) die Erstellung von Informationsmaterial in den nächsten Jahren angekündigt. Zu 2.: Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Darüber hinaus sind entsprechende Publikationen der Landkreise /kreisfreien Städte dem Land nicht bekannt. Zu 3.: Für die Maßnahme "Erstellung und Bereitstellung von Informationsmaterial zum hochwasserangepassten Planen, Bauen und Sanieren" sind im Haushalt 2015 des TMIL noch keine Mittel veranschlagt. Die für die genannte Maßnahme erforderliche Summe ist derzeit nicht bezifferbar, da geprüft wird, ob gegebenenfalls mehrere Themen in einer Publikation zusammengefasst werden. Zu 4.: Der erforderliche Grunderwerb für den Staatlichen Wasserbau im Rahmen von Baumaßnahmen an Gewässern erster Ordnung erfolgt über den Haushaltstitel Kapitel 09 05 Titel 821 72. Hierfür stehen im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung. Die Ermittlung des Anteils für die Maßnahme "Prüfung und Erwerb von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Überschwemmungsgebieten" ist erst nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich. Zu 5.: Das Deich- und Anlageninformationssystem befindet sich im Aufbau. Sämtliche wasserwirtschaftliche Anlagen sollen in den nächsten drei bis fünf Jahren in dem Informationssystem erfasst und verwaltet werden. Das betrifft unter anderem die Wasserstände für die Betriebsräume in den Talsperren sowie die Wasserstände für die Deichbemessung. Zu 6.: Die Informationen zu den landeseigenen Anlagen sowie zu den Talsperren werden bei Änderungen zeitnah durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie angepasst. Die Daten werden in digitaler Form vorliegen. Sie haben für das Hochwasserwarnsystem nur informativen Charakter. 3 Drucksache 6/1082Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Das Deich- und Anlageninformationssystem ist als Anlagenkataster gemäß der Beschreibung im Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz konzipiert. Die Daten werden digital in einem Fachinformationssystem erfasst. Diese Daten lassen sich jedoch nicht für den operativen Hochwasserschutz einsetzen. Die aktuellen Füllstände in den Talsperren, soweit sie für den Hochwasserschutz relevant sind, werden in der Hochwassernachrichtenzentrale über gesonderte Programme überwacht und im Hochwasserfall automatisch in die Prognoseprogramme eingespielt. Zu 8.: Geplant und teilweise bereits realisiert ist, dass alle Talsperren, die im Thüringer Talsperrenregister des Landesverwaltungsamtes aufgeführt sind, in die Datenbank überführt werden. Zu 9.: Für das Maßnahmenpaket "Unterhaltung und Sanierung der Hochwasserschutzanlagen" stehen im Haushaltsjahr 2015 im Kapitel 09 05 Titel 781 72 insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung. Zu 10.: Unterhaltungskosten und -aufwand eingesetzter mobiler Hochwasserschutzwände werden von den geschützten Kommunen getragen. Hinweis: Spundwände sind keine mobilen Hochwasserschutzanlagen. Zu 11.: Antragstellungen für neue Anlagen an Gewässern zweiter Ordnung und damit auch für mobile Hochwasserschutzanlagen sind an die Thüringer Aufbaubank zu richten. Hier erfolgt die Prüfung auf Förderfähigkeit und Finanzierung über unterschiedliche zur Verfügung stehende Haushaltstitel. Siegesmund Ministerin