21.09.2015 Drucksache 6/1083Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. Oktober 2015 Umsetzung des Maßnahmenteils des Thüringer Landesprogramms Hochwasserschutz - Teil 2 Die Kleine Anfrage 435 vom 29. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Thüringer Landesprogramm für Hochwasserschutz findet sich der Maßnahmenkatalog zum weiteren Ausbau und der Optimierung bestehender Hochwasserschutzinstrumente. Die vergangenen Hochwasser mit ihren erheblichen Schäden zeigen die Notwendigkeit und Bedeutung des weiteren Ausbaus des Hochwasserschutzes . Die Kleine Anfrage dient der Beantwortung der Frage, inwieweit die geplanten Maßnahmen mit der Haushaltsgesetzgebung verknüpft wurden. Die Fragen 1 bis 6 beziehen sich auf die Umsetzung des Maßnahmenpakets "Optimierung des Hochwasserwarn- und Hochwassermeldedienstes" und die Fragen 7 bis 10 befassen sich mit der Umsetzung des Maßnahmenpakets "Informations-/Beratungsmaßnahmen zur finanziellen Absicherung gegen Hochwasserschäden". Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele zusätzliche Pegel sollen im Rahmen des Maßnahmenpakets "Optimierung des Hochwasserwarn - und Hochwassermeldedienstes" (Maßnahmentyp 322_01) wo errichtet werden? 2. Wie funktioniert derzeit die Datenübermittlung der Wasserstände an die Hochwassernachrichtenzentrale und erfolgt diese Übermittlung in einer automatisierten, digitalisierten Form? 3. Erhalten alle Thüringer Kommunen derzeit von der Hochwassernachrichtenzentrale aktuelle Pegelstände? 4. Erhalten Private derzeit von der Hochwassernachrichtenzentrale aktuelle Pegelstände in Form von Kurzmitteilungen (SMS) oder automatisierten Anrufen? 5. Welche Finanzmittel werden im Haushalt in welchem Haushaltstitel bereitgestellt, um die Maßnahmen des Landes im Maßnahmenpaket "Optimierung des Hochwasserwarn- und Hochwassermeldedienstes" unter Maßnahmentyp 322_01 umzusetzen? 6. Mit welchem finanziellen Aufwand ist es verbunden, das Pegelnetz um jeweils einen weiteren Pegel zu erweitern? 7. Wie hoch ist der Anteil der Hausbesitzer/-eigentümer in Risikogebieten ohne Versicherungsschutz gegen Hochwasserschäden (Maßnahmentyp 326_01)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1083 8. Wie soll der Deckungsgrad in jenen Fällen erhöht werden, in denen die Versicherungen als privatwirtschaftliche Anbieter von Versicherungspolicen dem Hausbesitzer/-eigentümer keine oder keine finanzierbaren Angebote macht? 9. Zu welchen Ergebnissen führte die Prüfung der Freischaltung der Internetanwendung "ZÜRS public" ("Kompass-Naturgefahren") im Rahmen des Maßnahmenpakets "Informations-/Beratungsmaßnahmen zur finanziellen Absicherung gegen Hochwasserschäden"? 10. Sofern die Landesregierung zu dem Ergebnis kommt, zusammen mit der Versicherungswirtschaft die Anwendung freizuschalten, welche Haushaltsmittel stehen in welchem Haushaltstitel für diese Freischaltung zur Verfügung? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Derzeit wird der Pegel Berga/Weiße Elster zu einem zusätzlichen Hochwassermeldepegel aufgerüstet. Ob in Thüringen weitere zusätzliche Hochwassermeldepegel erforderlich sind, wird im Rahmen der Umsetzung des Landesprogramms Hochwasserschutz untersucht. Zu 2.: Die Hochwassermeldepegel sind mit einer doppelten Datenanbindung ausgerüstet. Die Wasserstände werden im Regelfall alle drei Stunden, im Hochwasserfall stündlich von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) automatisch abgerufen. Parallel hierzu übertragen die Pegel ihre Wasserstände regelmäßig und automatisch an das Kommunikationssystem für Hochwasser- und Wetterwarnungen im Landesrechenzentrum Erfurt. Von dort werden die Daten dann an die TLUG übertragen. Zu 3.: Die Thüringer Kommunen haben jederzeit die Möglichkeit, sich über Internet oder Videotext über die aktuellen Pegelstände an den Hochwassermeldepegeln zu informieren. Die Daten können außerdem direkt vom Internetportal der Hochwassernachrichtenzentrale bezogen werden. Eine automatisierte Übermittlung von Wasserständen an die Kommunen besteht nicht. Selbstverständlich können Kommunen aber bei Bedarf Pegeldaten bei der TLUG erfragen. Zu 4.: Privaten Personen stehen die in der Antwort zur Frage 3 genannten Informationswege ebenfalls zur Verfügung . Zusätzlich können sich Privatpersonen bei einem Benachrichtigungsdienst anmelden, der sie bei bestimmten Wasserständen ausgewählter Pegel per E-Mail informiert. Der Dienst ist derzeit aus technischen Gründen leider nicht konfigurierbar. Diese Funktionalität soll aber noch in diesem Jahr wieder vollumfänglich zur Verfügung stehen. Zu 5.: Für das Maßnahmenpaket "Optimierung des Hochwasserwarn- und Hochwassermeldedienstes" stehen im Kapitel 09 05 Titel 546 72 insgesamt 120.000 Euro für 2015 zur Verfügung. Diese Maßnahme ist Bestandteil der Position 1 (Verbesserung der Gefahrenabwehr, Verbesserung Ausfallsicherheit und Erweiterung Messtechnik , Regionale Berater Hochwasserschutz) der Erläuterungen zu diesem Titel im Einzelplan 09 für 2015. Zu 6.: Je nach Ausstattung und Lage liegen die Kosten nach den Erfahrungen der TLUG zwischen 200.000 Euro und mehr als 500.000 Euro. Zu 7.: Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind in Thüringen 44 Prozent aller Adressen gegen Elementarschäden versichert. In der höchsten Gefährdungsklasse 4 sind es 48 Prozent. Für den Deckungsgrad in den Hochwasserrisikogebieten liegen genaue Zahlen nicht vor. Mehr als die Hälfte aller betroffenen Hauseigentümer ist ohne entsprechenden Versicherungsschutz. 3 Drucksache 6/1083Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Laut GDV sind 97,3 Prozent aller Adressen in Thüringen mit Standardprodukten gegen Elementarschäden versicherbar. Für die restlichen 2,7 Prozent besteht zum Teil durch schadenverhütende Maßnahmen oder erhöhte Selbstbehalte ebenfalls eine Versicherungsmöglichkeit. Dazu bieten die an der Elementarschadenkampagne beteiligten 20 Versicherungsunternehmen ihre Unterstützung an. Diese Kampagne wurde 2015 gemeinsam zwischen Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, GDV, Architekten- und Ingenieurkammer und Verbraucherzentrale initiiert. Zu 9.: Über die Anpassung und Freischaltung des Kompasses Naturgefahren (ehemals ZÜRS public) für Thüringen ist noch nicht entschieden. Das Thema wird in der nächsten Sitzung des Beirates für die Elementarschadenkampagne behandelt. Zu 10.: Für die Anpassung und Freischaltung des Kompasses Naturgefahren entstehen dem Freistaat Thüringen keine Kosten. Siegesmund Ministerin