21.09.2015 Drucksache 6/1085Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Oktober 2015 Zukunft der Verwaltungsgemeinschaft Wieratal Die Kleine Anfrage 442 vom 4. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Verwaltungsgemeinschaft Wieratal ist eine der fünf Verwaltungsgemeinschaften des Altenburger Landes . Sie ist mit 3.400 Einwohnern die kleinste. Die Verwaltungsgemeinschaft wurde am 1. April 1992 durch die Gemeinden Langenleuba-Niederhain, Jückelberg, Frohnsdorf und Göpfersdorf gegründet. Mit Wirkung vom 12. Oktober 1994 gehört die Gemeinde Ziegelheim zur Verwaltungsgemeinschaft Wieratal. Die Fläche der gesamten Verwaltungsgemeinschaft beträgt 7.538 Hektar. Durch die besondere geographische Lage, der Freistaat Sachsen grenzt an drei Seiten an, ist eine räumliche Erweiterung nach Osten nicht möglich. Aktuell gibt es jedoch innerhalb der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bestrebungen zur Bildung einer Landgemeinde. Hinzu kommen Sorgen, dass die aktuellen Bestrebungen der Landesregierung hin zu einer Gemeindegebietsreform ihr Anliegen verhindern würde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die momentane Funktionsfähigkeit der Verwaltungsgemeinschaft Wieratal ein? 2. Wie schätzt die Landesregierung das Bestreben der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft hin zur Bildung einer Landgemeinde ein? 3. Sieht die Landesregierung grundsätzliche Probleme, insbesondere rechtlicher Natur, die diesen Prozess behindern würden? 4. Würde die Landesregierung, bei zeitnahem Einreichen eines Antrags auf Bildung einer Landgemeinde, die Bildung (Fusion oder Neugründung) positiv begleiten und ermöglichen? Wenn nein, warum nicht? 5. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, dass ein eventueller zeitnaher Zusammenschluss zu einer Landgemeinde mit Fördermitteln des Freistaats unterstützt werden könnte? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 18. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Laut Auskunft der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde ist zu dieser Frage folgender Sachstand feststellbar: K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1085 1. Finanzielle Leistungsfähigkeit Die derzeitige finanzielle Leistungsfähigkeit der VGS Wieratal (3.496 Einwohner per 31. Dezember 2013) und ihrer fünf Mitgliedgemeinden stellt sich wie folgt dar: VGS Wieratal: Die Haushaltssituation der VGS Wieratal selbst ist stabil; der Haushaltsplan im Haushaltsjahr 2015 sowie der Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2018 sind ausgeglichen. Die VGS ist nicht verschuldet. Gemeinde Frohnsdorf Die Gemeinde Frohnsdorf ist nicht verschuldet. Der Haushaltsplan 2015 sowie der Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2018 sind ausgeglichen. Gemeinde Göpfersdorf Der Haushalt der Gemeinde Göpfersdorf wird im Jahr 2015 durch eine sogenannte umgekehrte Zuführung ausgeglichen. Nach Maßgabe des Finanzplanes tritt diese Situation innerhalb des Finanzplanungszeitraumes 2014 bis 2018 im Jahr 2015 einmalig auf. Die Gemeinde verfügt zu Beginn des Haushaltsjahres über Rücklagen in Höhe von 156.000 Euro. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt 503,67 Euro. Gemeinde Jückelberg Die Gemeinde befindet sich seit dem Jahr 2013 in der Vorläufigen Haushaltsführung. Zuletzt mit Schreiben vom 20. Mai 2015 wurde die Gemeinde aufgefordert, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Die Gemeinde verfügt über keinerlei Rücklagen, ist aber seit Kurzem schuldenfrei. Gemeinde Langenleuba-Niederhain Der Haushaltsplan der Gemeinde Langenleuba-Niederhain im Haushaltsjahr 2015 sowie der Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2018 weisen Überschussbeträge im Verwaltungshaushalt mit steigender Tendenz auf. Die Gemeinde verfügt zu Beginn des Haushaltsjahres über Rücklagen in Höhe von 271.100 Euro. Die ProKopf -Verschuldung beträgt 160,68 Euro. Gemeinde Ziegelheim Nachdem sich die Gemeinde im gesamten Haushaltsjahr 2014 in der Vorläufigen Haushaltsführung befand, konnte sie im Jahr 2015 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Trotz Zuführung zum Vermögenshaushalt bleibt ein Fehlbetrag in der Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit in Höhe von 6.450 Euro. Ab dem Jahr 2016 sollen wieder positive Beträge ausgewiesen werden. Zudem befindet sich die Gemeinde seit dem Jahr 2011 in der Konsolidierung. 2. Besonderheiten Hinsichtlich der allgemeinen Situation der VGS ist darauf hinzuweisen, dass diese - nach dem derzeitigen Sachstand - seit dem 30. August 2015 nicht mehr über einen von der Gemeinschaftsversammlung gewählten hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden verfügt. Zu diesem Zeitpunkt endete die Amtszeit des bis dahin noch im Amt befindlichen Vorsitzenden. Im Ergebnis einer durchgeführten Ausschreibung und des darauf folgenden Wahlverfahrens wurde kein neuer Gemeinschaftsvorsitzender gewählt. Die VGS wird somit seit dem 1. September 2015 durch den ehrenamtlich tätigen Stellvertreter geführt. Zu 2.: Die Landesregierung unterstützt immer das Bestreben von Gemeinden, auf freiwilliger Basis ihre kommunalen Strukturen zu verbessern und leistungsfähiger zu gestalten. Die angestrebte Bildung einer Landgemeinde wird im Kontext mit dem kommunalen Leitbild "Zukunftsfähiges Thüringen", dessen Eckpunkte am 22. September 2015 im Kabinett beschlossen werden sollen, zu bewerten sein. Zu 3.: Diese Frage kann erst nach Vorliegen des o.g. kommunalen Leitbildes beantwortet werden. Zu 4.: Auf die Beantwortung zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 5.: Hierzu hat sich die Landesregierung noch keine abschließende Meinung gebildet. Dr. Poppenhäger Minister