21.09.2015 Drucksache 6/1087Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Oktober 2015 Mitschuld des Gemeinde- und Städtebundes sowie des Thüringischen Landkreistags an Übergriffen und Gewalt gegen Unterkünfte und Menschen? Die Kleine Anfrage 448 vom 6. August 2015 hat folgenden Wortlaut: In einem Presseartikel der Ostthüringer Zeitung ("Von Ramelow Aufklärung gefordert", OTZ Geraer Zeitung vom 31. Juli 2015) gab die Abgeordnete Sabine Berninger (DIE LINKE) sowohl dem Gemeinde- und Städtebund als auch dem Thüringischen Landkreistag "eine Mitschuld an Übergriffen" auf Asylbewerber und deren Unterkünfte zu. Die kommunalen Spitzenverbände hatten Fragen nach der Verwendung zusätzlicher Bundesmittel für Flüchtlinge durch die Landesregierung gestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung der Abgeordneten Berninger? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht? 2. Welche (anderen) Ursachen sieht die Landesregierung für gewalttätige Übergriffe auf Asylbewerber und deren Unterkünfte? 3. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um Gewalt gegen Menschen und Unterkünfte zu verhindern? 4. Sieht die Landesregierung in der Äußerung der Landtagsabgeordneten Berninger eine Gefahr für eine sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik Asyl und falls ja, wie will sie dieser begegnen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung bewertet keine (vermeintlichen) Äußerungen von Mitgliedern des Thüringer Landtags. Zu 2.: Bei Straftaten gegen Asylbewerber und Asylbewerberunterkünfte ist in der Regel von einer fremden-, ausländerfeindlichen oder rassistischen Motivation auszugehen. Darüber hinaus gab es vereinzelt Fälle, in denen persönlicher Unmut über Begleitumstände zu strafrechtlich relevantem Verhalten führte. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1087 Zu 3.: Die Landesregierung stellt sicher, dass in den Landesaufnahmeeinrichtungen ausreichend Wachschutz zur Verfügung steht. Darüber hinaus erstattet die Landesregierung den Kommunen die Kosten für die Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften bzw. die Einrichtung von Pfortendiensten. Die Thüringer Polizei geht schon seit vielen Jahren mit einer Vielzahl von präventiven und repressiven Maßnahmen entschlossen gegen rechtsextremistische Straf- und Gewalttäter vor. Zu dieser differenzierten Strategie gehören ein permanenter Beobachtungs- und Kontrolldruck auf die Szene und eine konsequente Verfolgung von Straftaten. Diese Strategie ständig zu optimieren und zu intensivieren ist eine wesentliche Aufgabe. Zur Verfolgung von Gewaltdelikten der politisch motivierten Kriminalität von rechts wurde im Landeskriminalamt Thüringen die Besondere Aufbauorganisation "Zentrale Ermittlungen und Strukturaufklärung - Rechts" (BAO ZESAR) eingerichtet. In Zusammenarbeit mit den Thüringer Polizeidienststellen entfaltet die Tätigkeit der BAO ZESAR eine erhebliche Wirkung zur Vorbeugung von politisch motivierten Gewaltdelikten. Ermittlungsmaßnahmen werden vorrangig mit dem Ziel geführt, neben der Täteridentifizierung sowie der Sicherstellung eines beweiskräftigen Strafverfahrens eine unmittelbare staatliche Reaktion auf gesetzeswidriges Handeln zu erreichen sowie mögliche vorhandene Strukturen aufzuklären. Des Weiteren ist die Thüringer Polizei durch die Erstellung sicherheitstechnischer Empfehlungen für die Gemeinschaftsunterkünfte aktiv am Schutz der Asylbewerber beteiligt. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Lauinger Minister