23.09.2015 Drucksache 6/1103Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Oktober 2015 Ausschreitungen in Obermehler Die Kleine Anfrage 345 vom 18. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Am Rande eines Studentenfestivals vom 11. bis 13. Juni 2015 auf dem Flugplatz in Obermehler soll es nach den Berichterstattungen in den Medien am 12. Juni 2015 zu Ausschreitungen/Schlägerei/Verletzung von Personen gekommen sein. Dabei sollen gemäß der Berichterstattung der Medien auch Asylbewerber betroffen oder beteiligt gewesen sein. Die Polizei sei anfänglich durch zwei Kontaktbereichsbeamte ver treten gewesen, später sollen zwei Hundertschaften der Bereitschaftspolizei zum Einsatz gekommen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu oben genannten Vorkommnissen? 2. Wurden die Ursachen und die Verursacher für die Ausschreitungen bereits festgestellt; falls ja, um welche Personen (Teilnehmer, Veranstalter, Gäste, Asylbewerber etc.) handelt es sich? 3. Gibt es derzeit noch Ermittlungen zum Sachverhalt (Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstre ckungsbeamte, Körperverletzung usw.)? 4. Wurden Anzeigen von wem gegen wen erstattet? Welche Folgen werden oder können diese haben? 5. Gab es im Vorfeld des Festivals Beratungen zur Organisation und wurde ein Sicherheitskonzept für die Großveranstaltung und auch im Hinblick auf das nebenstehende Asylbewerberwohnheim erstellt? Falls ja, wer war daran jeweils beteiligt; wer hat das Sicherheitskonzept wann erstellt und wer hat es genehmigt? 6. Wie viele Studenten/Gäste waren zu dem Festival tatsächlich gekommen (die Angaben schwanken zwi schen 8.000 und 12.000 Personen) und welche Regelung kommt hinsichtlich der Berechnung der Zahl des Einsatzes von Ordner/privat organisiertem Sicherheitspersonal bzw. Polizeibeamten zur Anwendung? 7. Wurde das vom Veranstalter beauftragte Sicherheitsunternehmen seitens der Polizei überprüft und welche Erkenntnisse gibt es zu dem Unternehmen? 8. Wie wurde die Heimleitung des Asylbewerberwohnheims in die Veranstaltung oder deren Vorbereitung mit eingebunden? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1103 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Am 11. Juni 2015 beabsichtigten mehrere Asylbewerber der Gemeinschaftsunterkunft Obermehler an der auf dem Gelände des Flugplatzes Obermehler stattfindenden "Medi-Meisterschaft 2015" teilzunehmen. Da einige der Asylbewerber Glasflaschen mitführten, verweigerte das eingesetzte Sicherheitspersonal diesen den Zutritt. Unter Protest verließ diese Gruppe von Asylbewerbern das Veranstaltungsgelände. Ihrerseits wurde jedoch verbal signalisiert, am Folgetag mit ca. 40 Personen zurückzukommen. Am 12. Juni 2015 gegen 19:26 Uhr erhielt die Polizei die Information, dass eine Gruppe von ca. 30 Asylbe werbern wieder auf das Veranstaltungsgelände wollte. Aufgrund der Vorkommnisse am Vortag wurde der Zutritt jedoch durch das eingesetzte Sicherheitspersonal verwehrt. Darauf blockierten die Asylbewerber die Zufahrt zum Veranstaltungsgelände. Die zur Prüfung des Sachverhaltes eingesetzten Polizeibeamten erkannten als "Rädelsführer" der Blockade aktion einen Asylbewerber, dem sie bereits in den Nachmittagsstunden des 12. Juni 2015 einen Platzverweis für die Veranstaltung auf dem Flugplatz erteilt hatten. Bei der nun beabsichtigten Durchsetzung des Platz verweises kam es gegenüber den Polizeibeamten zu Widerstandshandlungen durch die Gruppe der Asyl bewerber. Hierbei wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt, so dass nach Ankündigung Pfefferspray einge setzt wurde. Darauf entfernte sich die Gruppe und kehrte in die Gemeinschaftsunterkunft zurück. Während des Abgangs wurde gezielt aus der Gruppe mit Glasflaschen auf die Polizeibeamten geworfen und der ab gestellte Funkstreifenwagen mit einem Stein beschädigt. Im weiteren Verlauf wurden auch zwei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes angegriffen und verletzt. Ein Mitarbeiter musste zur Behandlung einer Kopfwunde ins Krankenhaus verbracht werden. Durch Polizeikräfte erfolgte zur Feststellung der Identität der Tatverdächtigen die Durchsuchung der Ge meinschaftsunterkunft Obermehler. Zu 2.: Es konnten bisher elf Asylbewerber namentlich als Tatverdächtige ermittelt werden. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3.: Gegen die unter Frage 2 genannten Tatverdächtigen werden Ermittlungsverfahren wegen Landfriedens bruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und Sach beschädigung geführt. Zu 4.: Die Anzeigen gegen die Asylbewerber wurden seitens der Polizei von Amts wegen bzw. durch die geschä digten Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens erstattet. Zu 5.: In Vorbereitung der Veranstaltung fand unter Teilnahme der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft Schlot heim, der Polizei und des Veranstalters ein Kooperationsgespräch statt. Im Rahmen dieses Gespräches wurde auch die räumliche Nähe der Asylunterkunft thematisiert, ohne dass weiterführende Festlegungen als erforderlich erachtet wurden. Eine Gefährdung der Bewohner wurde aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren nicht gesehen. Das seitens des Veranstalters vorgelegte Sicherheitskonzept vom 12. April 2015 wurde unter Einbeziehung der Polizei bewertet und durch die Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim bestätigt. An der behördlichen Ab nahme des Veranstaltungsortes waren die zuständige Ordnungsbehörde und die Polizei beteiligt. 3 Drucksache 6/1103Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Nach vorliegenden Erkenntnissen besuchten die Veranstaltung ca. 12.000 Personen. Der Einsatz von Polizeikräften erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden bzw. gewonnenen Gefährdungs erkenntnisse. Hinsichtlich des Ordnereinsatzes gibt es keine festgelegten Standards. Das seitens des Ver anstalters beauftragte Sicherheitsunternehmen hat zur Absicherung der Veranstaltung 45 Mitarbeiter zum Einsatz gebracht. Darüber hinaus waren 45 Ordner im Einsatz. Zu 7.: Eine gesonderte Überprüfung des im Handelsregister eingetragenen Sicherheitsunternehmens erfolgte nicht durch die Polizei. Zu 8.: Seitens des Veranstalters wurde die Heimleitung der Gemeinschaftsunterkunft in Obermehler im Vorfeld über das Stattfinden der "Medi-Meisterschaft 2015" informiert. Der Veranstalter beabsichtigte, die Bewohner der Asylunterkunft beim Aufbau der Logistik einzubinden. Dies wurde jedoch auf Anraten der Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim, unter Beachtung von asyl und arbeitsrechtlichen Regelungen, verworfen. Dr. Poppenhäger Minister