23.09.2015 Drucksache 6/1117Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Oktober 2015 Gewinnung von Kali-Rohstoffen und Verwahrung von Grubenfeldern im Bergbauverbund Merkers/Springen/Unterbreizbach (2) Die Kleine Anfrage 444 vom 24. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Staatsvertrags zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier (Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2845) wurde ein Beschluss (Entschließung) gefasst, der die damalige Landesregierung beauftragte, die am 13. November 2002 zwischen dem Freistaat Thüringen und der K+S Kali GmbH Kassel geschlossene Vereinbarung um Punkte zu ergänzen, die den Thüringer Kalistandort Unterbreizbach langfristig sichern sollen (vgl. Drucksache 3/3026). Die vorgenannte Vereinbarung, die Regelungen zur anteiligen Verarbeitung von Sylvinit aus dem Kali-Grubenfeld Unterbreizbach Süd-Ost in der Fabrik Unterbreizbach enthält, ist daraufhin am 20. Dezember 2002 mit einem Schreiben der K+S Kali GmbH ergänzt worden. Dieses Schreiben haben beide Unterzeichner der o.g. Vereinbarung nachträglich der Vereinbarung als rechtsgültige Anlage beigefügt . In der o.g. Vereinbarung wird auf Anlage 3 (Maßnahmen und Kosten unter und über Tage) des Altlastenfreistellungsvertrags vom 21. Oktober 1999, der zwischen dem Freistaat Thüringen, K+S und der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben geschlossen wurde, Bezug genommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen, die in Anlage 3 des Freistellungsvertrags aufgelistet sind, stehen im Zusammenhang mit dem Sylvinit-Projekt? 2. Wie haben sich die durch das Sylvinit-Projekt bedingten Kosten der langzeitsicher zu verwahrenden Grubenfelder und Schächte seit Abschluss der eingangs erwähnten Vereinbarung entwickelt (Angaben bitte insgesamt und in Jahresscheiben)? 3. Ist mit der Kostenentwicklung die Situation eingetreten, dass Mehrkosten im Sinne von § 3 Abs. 5 der Vereinbarung vom 13. November 2002 entstanden sind und wenn ja, wann und wodurch? Falls die Frage 3 mit Ja beantwortet wird: 4. Wie und durch wen wurde die Überschreitung des Kostenrahmens festgestellt? 5. Wurde veranlasst, dass die Kostentragung auf K+S übergeht und wenn nein, warum nicht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kummer (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1117 Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. September 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Freistellungsvertrages 1999 konnte in dessen Anlage 3 schon deshalb keine Maßnahmen für das Sylvinit-Projekt aufgenommen werden, da die Vereinbarung zum Sylvinit -Projekt aus 2002 stammt. Zur Sicherung der Rechte Thüringens aus dem Freistellungsvertrag 1999 wurde jedoch die Regelung formuliert, um klarzustellen, dass widererwartend anfallende Mehrkosten durch K+S selbst zu tragen sind. Bisher sind durch K+S keine diesbezüglichen Kosten in Rechnung gestellt worden. Zu 1.: Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse, dass die in Anlage 3 des Freistellungsvertrages vom 21.Oktober 1999 zwischen dem Freistaat, K+S und der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben aufgelisteten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem sogenannten "Sylvinit-Projekt" stehen. Zu 2.: Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 1 hat die Landesregierung dazu keine Erkenntnisse. Zu 3.: Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 1 hat auch hier die Landesregierung keine Erkenntnisse, dass durch das Sylvinit-Projekt Mehrkosten bei der Verwahrung der langzeitsicher zu verwahrenden Grubenfelder im auf Grundlage des Vertrages vom 21. Oktober 1999 zwischen dem Freistaat, K+S und der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben festgelegten Umfang entstanden sind. Zu 4.: Entfällt, siehe Antwort zu Frage 3. Zu 5.: Entfällt, siehe Antwort zu Frage 3. Siegesmund Ministerin