30.09.2015 Drucksache 6/1145Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Oktober 2015 Kulturgutschutz im Freistaat Thüringen Die Kleine Anfrage 495 vom 2. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Bundesregierung arbeitet gegenwärtig an einer Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes, welches verschiedene einschlägige gesetzliche Regelungen zusammenfassen, modernisieren und an europäische und völkerrechtliche Vorgaben anpassen soll. Im Juli 2014 hat die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien sogenannte Rahmenvorgaben dazu vorgelegt und am 15. Juli 2015 auf einer Pressekonferenz den aktualisierten Gesetzentwurf vorgestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Behörde ist im Freistaat Thüringen für die Unterschutzstellung von "national wertvollem Kulturgut " zuständig? 2. Welches Kulturgut ist im Freistaat Thüringen derzeit unter Schutz gestellt? 3. Wann und auf der Grundlage welcher Kriterien wurden Kulturgüter als "national wertvolles Kulturgut" identifiziert und in das entsprechende Verzeichnis aufgenommen? 4. Besteht im Freistaat Thüringen ein entsprechender Sachverständigenausschuss? Wenn ja, wann wurden welche Mitglieder durch wen und für welchen Zeitraum in diesen Ausschuss berufen und mit welchen Kompetenzen sind die Mitglieder ausgestattet? Wenn nein, weshalb nicht? 5. Wie viele Anträge auf Genehmigung einer vorübergehenden bzw. dauerhaften Ausfuhr von Kulturgütern sind in den vergangenen fünf Jahren gestellt worden, welche Kulturgüter waren davon betroffen und innerhalb welcher Frist wurden diese Anträge mit welchem Ergebnis beschieden? 6. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung durch das Vorhaben der generellen Unterschutzstellung des Bestands öffentlicher bzw. überwiegend öffentlich geförderter Einrichtungen als "nationales Kulturgut" für Museen im Freistaat Thüringen hinsichtlich der Führung von Bestandslisten, der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen im Leihverkehr oder zu Restaurierungsarbeiten, der Erhaltungspflicht oder des Verkaufsverbotes? 7. Wie schätzt die Landesregierung den aktuellen Stand der Inventarisierung der Bestände in den Kulturgut bewahrenden öffentlichen Einrichtungen im Freistaat Thüringen ein? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mitteldorf (DIE LINKE) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1145 8. Mit welchen Folgen rechnet die Landesregierung aufgrund des novellierten Kulturgutschutzgesetzes für den Kunsthandel im Freistaat Thüringen? 9. Wie bewertet die Landesregierung die Ziele des Novellierungsvorhabens zum Kulturgutschutzgesetz insgesamt, insbesondere diejenigen nach Vereinheitlichung der Kriterien für die Aufnahme von Kulturgut in die Kulturgutverzeichnisse und für die Gewährung bzw. Versagung von Ausfuhrgenehmigungen sowie zum durch den Bund geführten zentralen Internetportal zum Kulturschutz und welchen künftigen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zuständig für die Unterschutzstellung ist die Thüringer Staatskanzlei. Zu 2.: Auf Anlage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Hinsichtlich des Zeitraums der Eintragungen wird auf Anlage 1 verwiesen. Die Voraussetzungen über eine Aufnahme in das Thüringer Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes oder das Verzeichnis national wertvolle Archive richten sich nach § 1 des Kulturgutschutzgesetzes und der Thüringer Verordnung über das Antragsrecht nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung. Bisher ist im geltenden Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, was "national wertvolles" Kulturgut ist. Dazu gibt es nur Empfehlungen der Kultusministerkonferenz. Maßgebend war ebenfalls eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1993, in welcher das Gericht zur Frage der Bestimmbarkeit und Definition von Kulturgut ausführte, dass sich die den Begriff des national wertvollen Kulturgutes prägenden Merkmale aufgrund ihrer Abstraktheit nicht abschließend bestimmen ließen und vielmehr im Einzelfall im Rahmen einer Gesamtschau zu ermitteln sind. Von entscheidender Bedeutung können hierbei sowohl die künstlerische Eigenart, der (kunst-)historische Rang und der kulturelle Wert der Objekte als auch deren Einzigartigkeit oder Seltenheit oder ihre Bedeutung für die kulturelle Entwicklung in Deutschland sein. In Thüringen lagen den erfolgten Eintragungen Anträge zugrunde, aufgrund welcher eine Aufnahme in das Verzeichnis geprüft wurde. Aus diesen Anträgen musste zunächst hervorgehen, dass die Ausfuhr des Kulturgutes aus der Bundesrepublik Deutschland einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde. Sofern eine nationale Bedeutung des Kulturguts gegeben schien, wurde das Verfahren auf Eintragung in das Verzeichnis eingeleitet und an den Landessachverständigenausschuss hinsichtlich seiner nationalen Bedeutung und der Bedeutung des Verlusts bei Abwanderung zur Begutachtung bzw. Prüfung vorgelegt. Wurde beides festgestellt, erfolgte die Eintragung in das Verzeichnis. Zu 4.: Ja - der Sachverständigenausschuss besteht gemäß § 2 Abs. 2 des geltenden Kulturgutschutzgesetzes aus je fünf Sachverständigen, die für die Dauer von fünf Jahren durch den zuständigen Minister berufen werden . Die letzte Berufung erfolgte am 27. September 2011. Im Landessachverständigenausschuss für national wertvolles Kulturgut sind fünf Fachleute aus Museen und Stiftungen vertreten. Zu 5.: In den vergangenen fünf Jahren wurden elf Ausfuhranträge im Jahr 2010, vier Ausfuhranträge im Jahr 2011, vier Ausfuhranträge im Jahr 2012, drei Ausfuhranträge im Jahr 2013 sowie vier Ausfuhranträge im Jahr 2014 gestellt. Dabei handelte es sich um Bücher oder um Gemälde. Alle gestellten Ausfuhranträge wurden genehmigt . Die Anträge werden nach vollständigem Antragseingang in der Regel innerhalb von einer Woche bearbeitet. Zu 6.: Die oben genannten Einrichtungen verfügen in der Regel über Aufzeichnungen im Sinne von Bestandsbzw . Inventarlisten, auch sind diese am Erhalt ihrer Sammlungsstücke interessiert, so dass hier mit keinem erhöhten Aufwand gerechnet wird. Mit der generellen Unterschutzstellung ist kein Verkaufsverbot verbun- 3 Drucksache 6/1145Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode den. Die Eintragung unterstellt die Ausfuhr einem Genehmigungsvorbehalt, entzieht aber nicht die Eigentumsrechte . In Bezug auf die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen nunmehr auch bei Ausfuhren in den Binnenmarkt wird mit einem erhöhten administrativen Aufwand gerechnet. Dieser kann zumindest teilweise von der Einführung einer allgemeinen offenen Genehmigung zur Vereinfachung im internationalen Leihverkehr kompensiert werden. Die generelle Unterschutzstellung ersetzt für die Sammlungen im Eigentum der öffentlichen Hand das bisherige Erfordernis der Einzeleintragung, was zu einer Entlastung sowohl der Kulturgutschutzbehörden der Länder als auch der Verwaltungen der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen führt. Zugleich soll durch die Neuregelung für das von dieser Vorschrift erfasste Kulturgut die Option der 75-jährigen Verjährungsfrist nach Artikel 8 der Richtlinie 2014/60/EU für öffentliche Sammlungen genutzt werden. Das bedeutet, dass der Rückgabeanspruch für unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik verbrachtes Kulturgut nicht bereits nach 30 Jahren, sondern erst nach 75 Jahren erlischt. Zu 7.: Die Inventarisierung des Kulturgutes ist eine Grundaufgabe der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Archive. Dabei ist die Erfassung von Kulturgut ein laufender Prozess, da diese Einrichtungen u. a. die Aufgaben haben, Sammlungen bzw. Bestände ständig zu erweitern und damit neues Gut aufzunehmen. Bezogen auf die Museen ist der Stand der Erfassung in den einzelnen Häusern sehr unterschiedlich. Das hängt von der Größe des Museums sowie seiner personellen und finanziellen Ausstattung ab. Nach einer Umfrage des Museumsverbands Thüringen e.V. von 2013 hat die überwiegende Mehrheit der Museen einen Erfassungsgrad zwischen 80 Prozent und 95 Prozent ihrer Bestände, einige insbesondere kleinere Museen liegen bei 40 Prozent bis 50 Prozent. In diesen sind bei Kenntnis der Sammlungen aber keine "Kulturgüter nationaler Bedeutung" zu erwarten. Bezogen auf die Bibliotheken werden neue Medien sofort nach der Lieferung inventarisiert und erhalten eine Zugangs-/Inventarnummer. Altbestände sind in Zugangsbüchern und Zettelkatalogen nahezu vollständig erfasst. Die Archive in Thüringen - staatliche, kommunale, Kirchen-, Wirtschafts- und Medienarchive sowie Archive wissenschaftlicher Einrichtungen - verwahren insgesamt ca. 100 Kilometer Akten. Eine Übersicht über die Bestände, das heißt über die Behörden, Institutionen und Organisationseinheiten, von denen das jeweilige Archiv Unterlagen erhalten hat, kann überall vorausgesetzt werden. Bei der Erfassung der Akten, Fotos, Pläne usw., aus denen die Bestände bestehen, sind Erschließungsrückstände vorhanden. Diese Rückstände betreffen jedoch überwiegend Schriftgut aus der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts, aus der Verwaltung, von Organisationen wie der SED oder des FDGB sowie der Wirtschaft. Stücke, denen ein besonderer Kulturwert zuzumessen ist, sind nach derzeitigem Kenntnisstand darin nicht zu vermuten. Zu 8.: Die Landesregierung rechnet mit einem höheren administrativen Aufwand für den Thüringer Kunsthandel, der sich durch die Notwendigkeit der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen bei Ausfuhren in den Binnenmarkt , sofern es in eine der noch näher zu bestimmenden Kategorien fällt, ergibt. Zu 9.: Thüringen steht dem gesamten Gesetzesvorhaben grundsätzlich positiv gegenüber, da zum einen mit diesem durch die Zusammenfassung von drei Gesetzen ein einheitliches, kohärentes Kulturgutschutzgesetz geschaffen wird. Zum anderen wird der Abwanderungsschutz wesentlich verbessert und gestärkt, indem für Kulturgut bestimmter Kategorien, in Abhängigkeit von Alters- und Wertgrenzen, zukünftig nicht nur bei der Ausfuhr aus dem Binnenmarkt, sondern auch bei der Ausfuhr in EU-Mitgliedstaaten eine Genehmigung bei der zuständigen Landesbehörde zu beantragen ist. Die Formulierung eines einheitlichen gesetzlichen Kulturgutbegriffes sowie die Einführung einer Legaldefinition für nationales Kulturgut werden aus Gründen der Präzisierung und Normenklarheit positiv gewertet. Mit dem novellierten Kulturgutschutzgesetz soll ein zentraler Webauftritt geschaffen werden. Ein vergleichbares Portal existiert bereits in Form eines Bund-Länder-Projektes auf der Grundlage einer Vereinbarung. Hierbei waren die Länder mit einem Beitrag, der für Thüringen jährlich ca. 1.000 Euro betrug, beteiligt. Zukünftig wird der Bund das Internetportal selbst führen und vollständig finanzieren. Dabei werden die Website "www.kulturgutschutz-deutschland.de" und die Datenbank der "Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes der Länder" integriert und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. In der Folge bedeutet dies für 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1145 Thüringen, dass das Thüringer Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes zentral und länderübergreifend im Internetportal zu veröffentlichen ist und zu diesem Zwecke Bund und Länder ein automatisiertes Verfahren im Sinne des § 11 des EGovernment-Gesetzes einführen werden. Prof. Dr. Hoff Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 – Kleine Anfrage 6/495 1 Übersicht über die für Thüringen im Verzeichnis national wertvolles Kulturgut eingetragenen Kulturgüter. Nr. Meister / Epoche Darstellung Material Maße / Stückzahl Literatur mit Abbildungsnachweis / Inventar Eintragung in das Verzeichnis Thüringens 16301 Bildende Kunst Vorläufig Johann Wolfgang von Goethe Klassizismus 1775 Auf dem St. Gotthard Papier Einheiten H: 27,8 cm B: 42,2 cm 1 Gerhard Femmel, Die Goethezeichnungen aus dem Schloss Hirschhügel bei Rudolstadt, Leipzig 1955, Seite 17; Bourguin, Die Schweiz in alten Ansichten, Konstanz 1968, Seite 54. 16301-16310 im Jahr 2010 16302 Bildende Kunst Vorläufig Johann Wolfgang von Goethe Klassizismus 1777/79 Wolkenmassen vor untergehender Sonne Einheiten H: 19,2 cm B: 32,7 cm 1 Gerhard Femmel, Die Goethezeichnungen aus dem Schloss Hirschhügel bei Rudolstadt, Leipzig 1955, Seite 19. 16303 Bildende Kunst Vorläufig Johann Wolfgang von Goethe Klassizismus 1786 Segelboot auf dem Fluss Papier Einheiten H: 18,5 cm B: 27,6 cm 1 Schuster 1995, S. 8, Nr. 16; Petersen/Heyse 1998/2, farbige Abbildung S. 43 16304 Bildende Kunst Vorläufig Johann Wolfgang von Goethe Klassizismus 1787 Ponte Rotto und Isola Tiberina Papier Einheiten H: 19,5 cm B: 27,5 cm 1 Gerhard Femmel, Die Goethezeichnungen aus dem Schloss Hirschhügel bei Rudolstadt, Leipzig 1955, Seite 9; Katalog Venedig u. a. 1977; Nr. 54; Katalog Neapel 1980, S. 53, Nr. 54 Abb.; Hecht 1982, Nr. 89, S. 116; Golz 1983, S. 381, Abb. 127; Klauß 1988, Nr. 55, Abb. 65; Katalog Rom 1988, Nr, 22, Abb.; Katalog Rom 1992, Nr. 66, Abb. Anlage 1 – Kleine Anfrage 6/495 2 16305 Bildende Kunst Vorläufig Johann Wolfgang von Goethe Klassizismus 1787 Acqua Acetosa Papier Einheiten H: 15,5 cm B: 27,5 cm 1 Katalog Weimar 1995; Gerhard Femmel, Die Goethezeichnungen aus dem Schloss Hirschhügel bei Rudolstadt, Leipzig 1955, Seite 34; Goethe-Handbuch I, 1 Sp. 47 16306 Bildende Kunst Vorläufig Johann Wolfgang von Goethe Klassizismus 1810 Grandpré an der Aire Papier Einheiten H: 12,0 cm B: 29,8 cm 1 Gerhard Femmel, Die Goethezeichnungen aus dem Schloss Hirschhügel bei Rudolstadt, Leipzig 1955, Seite 36; Katalog Trier/Luxemburg 1992/93, Nr. 95, Abb., S. 255 ohne Abb. 16307 Bildende Kunst Vorläufig Johann Wolfgang von Goethe Klassizismus 1810 Bilin in Böhmen Papier grünes Papierräh mchen Einheiten H: 20,3 cm B: 33,9 cm 1 Gerhard Femmel, Die Goethezeichnungen aus dem Schloss Hirschhügel bei Rudolstadt, Leipzig 1955, Seite 42; Schuster 1955, S. 16, Nr. 37; Katalog Weimar 1995/1, Nr. 37 16308 Bildende Kunst Vorläufig Johann Wolfgang von Goethe Klassizismus 1810 (um) "Geheimster Wohnsitz" Einheiten H: 16,2 cm B: 20,8 cm 1 Schwab, Chron WGV, Beilage zu XXIII Nr. 5/6 (IV); Münz, S. 107, Abb. 161 (Radierung); Gerhard Femmel, Die Goethezeichnungen aus dem Schloss Hirschhügel bei Rudolstadt, Leipzig 1955, Seite 43 16309 Bildende Kunst Vorläufig Johann Wolfgang von Goethe Klassizismus 1820-1823 Marienbad mit Kreuzbrunnen Papier grau Einheiten H: 33,5 cm B: 39,9 cm 1 Gerhard Femmel, Die Goethezeichnungen aus dem Schloss Hirschhügel bei Rudolstadt, Leipzig 1955, Seite 45; Katalog Weimar/Prag, S. 16, Nr. 44, Abb. n. S. 32 Anlage 1 – Kleine Anfrage 6/495 3 16310 Bildende Kunst Vorläufig Johann Wolfgang von Goethe Klassizismus Festung Verdun Papier Einheiten H: 20,1 cm B: 35,6 cm 1 Gerhard Femmel, Die Goethezeichnungen aus dem Schloss Hirschhügel bei Rudolstadt, Leipzig 1955, Seite 29; Fr. Sieburg, Im Licht und Schatten der Freiheit, Stuttgart 1961, Abb. S. 71 16601 Angewandt e Kunst David Roentgen Rokoko Louis XVI. 1775 (um) Möbelensemble mit Intarsien in Form von Blumenkränzen Holz Marmor Einheiten 1 Kommode, 2 Eckschränkchen Fabian D. Abraham und David Roentgen: 1996, Bad Neustadt/S., Werkverzeichnis S. 129, Nr. 293 und S. 227, Nr. 463 und 464 Nr. 16601 – 16601_02 im Jahr 1998 16601_01 Angewandt e Kunst David Roentgen Rokoko Louis XVI. 1775 (um) Kommode (mit Intarsien in Form von Blumenkränzen) Holz Marmor Einheiten 1 Fabian D. Abraham und David Roentgen: 1996, Bad Neustadt/S., Werkverzeichnis S. 129, Nr. 293 und S. 227, Nr. 463 und 464 16601_02 Angewandt e Kunst David Roentgen Rokoko Louis XVI. 1775 (um) Zwei Eckschränkchen (m it Intarsien in Form von Blumenkränzen) Holz Marmor Einheiten 2 Fabian D. Abraham und David Roentgen: 1996, Bad Neustadt/S., Werkverzeichnis S. 129, Nr. 293 und S. 227, Nr. 463 und 464 16602 Angewandt e Kunst Bernhard Heinrich Weyhe, Drenwett Philipp Jakob VI Augsburg Barock 1737/1739 Silbermöbel Silber Einheiten 1 Paar Barock Gueridons, 1 Barocktisch L. Seelig, Ausstellungskatalog Silber und Gold, Augsburger Goldschmiedekunst für die Höfe Europas, München 1994, S. 46 Nr. 16602 – 16602_02 im Jahr 1998 16602_01 Angewandt Bernhard Heinrich Weyhe, Drenwett 1 Paar Barock Gueridons Silber Einheiten H: 97 cm L. Seelig, Ausstellungskatalog "Silber und Gold, Augsburger Anlage 1 – Kleine Anfrage 6/495 4 e Kunst Philipp Jakob VI Augsburg Barock 1737/1739 D: 29 cm 2 Goldschmiedekunst für die Höfe Europas", München 1994, S. 46 16602_02 Angewandt e Kunst Bernhard Heinrich Weyhe, Drenwett Philipp Jakob VI Augsburg Barock 1737/1739 Barocktisch Silber Einheiten H: 81 cm B: 99 cm T: 67 cm 1 L. Seelig, Ausstellungskatalog "Silber und Gold, Augsburger Goldschmiedekunst für die Höfe Europas", München 1994, S. 46 16603 Angewandt e Kunst Unbekannt Saalfelder Maler? Gotik 1515 (um) Zwei Flügel des Altars der Kirche der Heiligen Gertrud in Graba (Zwei Standflügel des Hauptretabels der Kirche der Heiligen Gertrud in SaalfeldGraba , darstellend die Heiligen Georg und Christophorus) Holz Einheiten 2 Standflügel (232 x 73,5 cm / 230,5 x 75 cm) Katalog. Kunstsammlungen zu Weimar, Schlossmuseum, Gemäldegalerie, München 1994 S. 26 f. (m. Abb.) / Inv.-Nr. G 1022 im Jahr 2002 16604 Angewandt e Kunst Hans Gottwalt von Lohr, Unbekannt Spätgotik 1515 (um) Hauptretabel der Kirche der Heiligen Gertrud in SaalfeldGraba mit figürlichen und szenischen Darstellungen (best ehend aus Schrein, zwei beweglichen Flügeln, Holz Einheiten H: 675 cm B: 437 cm 1 Helga Hoffmann, Geschichte des Retabels in Saalfeld-Graba einschließlich der Restaurierungsmaßnahmen, mit Literaturangaben, ohne Abbildungen, Weimar 1997/2003 (maschinenschriftliches Manuskript) im Jahr 2011 Anlage 1 – Kleine Anfrage 6/495 5 Gesprenge, Predella und zwei Predellenflügeln) 16701 Angewandt e Kunst Münzen- und Medaillensammlun g der Herzog von Sachsen Coburg und Gotha'schen Stiftung für Kunst und Wissenschaft Einheiten ca. 16069 Münzen und Medaillen Übernahme aus dem bayrischen Verzeichnis in das Thüringer Verzeichnis in 2014 16801 Buch Vorläufig Europa 1583-1915 Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen, Hannover (Königlic he Gartenbibliothek Herrenhausen, Hannover; Weimarer Teil der Erwerbung; Literatur zum Garten- und Obstbau, zur Gartenkunst und zur Botanik sowie Handschriften, Zeichnungen und Herbarien) Einheiten 261 Werke in 802 Bänden im Jahr 2014