01.10.2015 Drucksache 6/1148Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Oktober 2015 Erfassung vorhandener Qualifizierung von Asylbewerbern Die Kleine Anfrage 454 vom 12. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow äußerte in der "Welt am Sonntag", besonders der Osten sei auf Zuwanderung angewiesen. Er betonte dabei, man könne gar nicht genug Hände und Köpfe für die Arbeit kriegen, die künftig geleistet werden müsse. Dies stellt eine interessante Einwendung dar, speziell vor dem Hintergrund, dass beispielsweise das größte Gewerbegebiet Thüringens vor den Toren Arnstadts liegt und dort tatsächlich Fachkräfte in verschiedenen Bereichen gesucht werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche beruflichen Qualifizierungen konnten bei den Asylbewerbern in Thüringen festgestellt werden? 2. Welche weiteren Kriterien wurden erfasst? Bitte möglichst aufschlüsseln nach folgenden Kriterien: - Alter, - Geschlecht, - Religion, - Beruf (in Deutschland anerkannte und nicht anerkannte Ausbildungen bitte separat auflisten). Falls keine Erfassung vorgenommen wurde, warum nicht? 3. Wie erfährt die Thüringer Wirtschaft von eventuell vorhandenen Fachkräften und wie ist die Kontaktaufnahme von Seiten der Landesregierung geplant? 4. Wie sollen Abschlüsse von Asylbewerbern anerkannt werden? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Informationen über berufliche Qualifizierungen von Asylsuchenden und Flüchtlingen werden bislang nicht systematisch erfasst. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Erfassung solcher Daten. Eine Ersterfassung von Ausbildung, weiteren Qualifikationen und beruflichen Kenntnissen ist aber grundsätzlich sinnvoll, da durch diese Informationen die Integration in Ausbildung oder Arbeit erleichtert und unterstützt werden kann. Deshalb wird derzeit durch die zuständigen Ressorts der Landesregierung mit den zuständigen Agenturen für Arbeit, den Jobcentern und dem Welcome-Center Thuringia sowie Vertretern von Kammern, des Verbandes der Wirtschaft, des DGB Thüringen und Institutionen der Flüchtlingsarbeit in Thüringen ein FrageK l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1148 bogen als Ersterfassungsbogen erarbeitet, in dem der Schulbesuch, die Berufsausbildung, ein Studium, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse abgefragt werden. Da keine rechtliche Verpflichtung zur Erhebung solcher Daten besteht, ist dies freiwillig für die Asylsuchenden und Flüchtlinge. Dieser Fragebogen soll zunächst in den Erstaufnahmeeinrichtungen angewandt und dann auch von den Arbeitsagenturen und Jobcentern erfasst und genutzt werden. Zu 2.: Hinsichtlich der Erfassung von berufsbezogenen Kriterien wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In den Erstaufnahmeeinrichtungen und bei der Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden Informationen zu Alter, Geschlecht und Religion erfasst. Zu 3.: Unter Moderation des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und Beteiligung der Thüringer Ministerien für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und Bildung, Jugend und Sport sowie Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft wurde die Arbeitsgruppe "Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung" eingerichtet. Beteiligt sind hier Vertreter der Arbeitsagenturen und Jobcenter, der Kammern und des Verbandes der Wirtschaft, des DGB Thüringen und von Organisationen im Bereich der Flüchtlingsarbeit. Insofern ist die Wirtschaft eingebunden und mit der Landesregierung sowie den Arbeitsagenturen und Jobcentern hinsichtlich der Arbeits- und Ausbildungsintegration im Gespräch. Zu 4.: Die Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen richtet sich bei den bundesrechtlich geregelten reglementierten Berufen (z.B. Facharbeiterberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung ) nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes oder nach den jeweiligen Fachgesetzen des Bundes, soweit diese die Anwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes ausschließen. Für landesrechtlich geregelte reglementierte Berufe (z.B. Architekten, Weiterbildungen in den akademischen Heilberufen oder in den Gesundheitsfachberufen etc.) richtet sich dies nach dem Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder nach den jeweiligen Fachgesetzen, sofern diese die Anwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes ausschließen. Für weder bundesrechtlich noch landesrechtlich reglementierte Berufe ist eine Anerkennung der Abschlüsse zwar nicht für die Berufsausübung erforderlich, jedoch besteht hier die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit mit einer inländischen Berufsqualifikation feststellen zu lassen. Werner Ministerin