28.01.2015 Drucksache 6/115Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Februar 2015 Klärwerksneubau in Ilmenau durch den Wasser- und Abwasser Verband Ilmenau (WAVI) Die Kleine Anfrage 69 vom 17. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Der geplante Klärwerksneubau in Ilmenau war bereits in der 5. Wahlperiode Gegenstand der Kleinen Anfragen 2147 und 3581, die die Landesregierung in den Drucksachen 5/4259 und 5/7178 be antwortet hat. In der Drucksache 5/4259 wurde der Investitionsaufwand für den Neubau der Kläranlage in Ilmenau zunächst mit rund zehn Millionen Euro beziffert. Eine Landesförderung wurde ab 2015 in Aussicht gestellt. In Drucksache 5/7178 teilte die Landesregierung mit, dass nunmehr der Investitionsaufwand rund 16,1 Millionen Euro beträgt. Die Landesförderung könnte 9,3 Millionen Euro betragen. Auf Grundlage des Abwasserbeseitigungskonzepts soll der Neubau ab 2015 umgesetzt werden. Nach dem Kenntnisstand des Fragestellers liegt noch keine Entscheidung für die Bewilligung der in Aussicht gestellten Fördermittel vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat der WAVI nunmehr für die Jahre 2015 und Folgejahre welche Fördermittelanträge in welcher Höhe für den Kläranlagenneubau in Ilmenau gestellt? 2. Wie ist der gegenwärtige Bearbeitungsstand dieser nachgefragten Fördermittelanträge? 3. Welche Voraussetzungen müssen durch den WAVI erfüllt sein, damit eine Förderung der nachgefragten Investitionsmaßnahmen erfolgen kann? 4. Welche Fördervoraussetzungen haben dabei welchen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Förderung (bitte Einzelaufstellung)? 5. Inwieweit ist eine mögliche Landesförderung des Kläranlagenneubaus in Ilmenau an die Erhebung von Abwasserbeiträgen durch den WAVI gebunden und welcher Anteil der Investitionssumme müsste dabei möglicherweise über die Erhebung von Abwasserbeiträgen refinanziert werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/115 Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm Abwasser 2015 gemäß Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im Freistaat Thüringen ging am 11. Juni 2014 in der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie ein. Die Kostenberechnung gibt eine voraussichtliche Bausumme von rund 15 Millionen Euro. Das Vorhaben wurde am 1. November 2014 vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft , Forsten, Umwelt und Naturschutz in das Förderprogramm 2015 aufgenommen. Zu 2.: Der WAVI hat seinen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß o. g. Richtlinie fristgerecht bis zum 31. Dezember 2014 bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht. Derzeit erfolgt die Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit. Zu 3.: Die Fördervoraussetzungen werden durch die geltende Richtlinie für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im Freistaat Thüringen definiert (ThürStAnzNr. 28/2008 S. 1141 ff., geändert in Nr. 39/2008 S. 1665) http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmlnu/foerderung/richtlinie_2008s.pdf. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 5.: Eine Förderung des Kläranlagenneubaus in Ilmenau ist nicht an eine Erhebung von Abwasserbeiträgen durch den WAVI gebunden. Die Erhebung von Abwasserbeiträgen ergibt sich aus der Beitrags- und Gebührensatzung des WAVI. Siegesmund Ministerin