01.10.2015 Drucksache 6/1153Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Oktober 2015 Aufgabenübertragung und Standarderhöhung bei Thüringer Kommunen durch das Land Die Kleine Anfrage 354 vom 30. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Aufgaben der Thüringer Kommunen, so wie sie in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) de¿niert werden, gliedern sich - grob gesagt - in Aufgaben im übertragenen und eigenen Wirkungskreis. Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis leiten sich direkt aus Landesrecht (bzw. aus Bundesrecht, das durch Rechtsverordnungen des Landes in Landesrecht umgesetzt wird) ab.1 Aufgaben im eigenen Wirkungskreis hingegen sind Selbstverwaltungsaufgaben, die sich aus dem Wesen der kommunalen Selbstverwaltung ergeben.2 Das Land kann durch Landesgesetzgebung neue Aufgaben übertragen (im übertragenen Wirkungskreis) bzw. freiwillige Aufgaben im eigenen :irkungskreis zu PÀichtaufgaben machen.3 Sowohl im eigenen als auch im übertragenen Wirkungskreis führt die Erhöhung der sozialen, personellen, sachlich-technischen Standards durch Landesgesetzgebung zu ¿nanziellem Mehraufwand für die Kommunen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Aufgaben gehören - Stand Juni 2015 - zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Thüringer Kommunen (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten sowie kreisange hörigen Gemeinden aufschlüsseln)? 2. Welche Aufgaben gehören - Stand Juni 2015 - zu den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Thüringer Kommunen (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten sowie kreisangehörigen Gemeinden aufschlüsseln)? 3. Wie viele Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wurden den Thüringer Kommunen in den jeweiligen Legislaturperioden (1990 bis 1994; 1994 bis 1999; 1999 bis 2004; 2004 bis 2009; 2009 bis 2014) vom Freistaat Thüringen übertragen (bitte nach den einzelnen Legislaturperioden aufschlüsseln)? 4. Wie viele Aufgaben im eigenen Wirkungskreis der Thüringer Kommunen wurden durch das Land in den Meweiligen Legislaturperioden (siehe Frage 3) zu PÀichtaufgaben erklärt (bitte nach den einzelnen Legislaturperioden aufschlüsseln)? 5. In wie vielen Fällen wurden während der genannten Legislaturperioden (siehe Frage 3) die Standards für die Thüringer Kommunen bei Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis durch Landesgesetzgebung erhöht (bitte nach den einzelnen Legislaturperioden aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1153 6. Plant die Landesregierung die Vorlage von Vorschlägen zur Senkung der landesrechtlich ge setzten Standards und/oder Rückübertragung von Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis an das Land bzw. die (:ieder)Umwandlung von PÀichtaufgaben im eigenen :irkungskreis zu freiwilligen Aufgaben" :enn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 30. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Der Aufgabenbestand der Thüringer Gemeinden und Landkreise ergibt sich aus Gesetzen und untergesetzlichen Rechtsvorschriften. Aktuelle belastbare Übersichten zum nachgefragten Sachverhalt werden bei der Landesregierung nicht geführt. Im Rahmen der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform wird derzeit als Arbeitsgrundlage auf eine dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vorliegende Übersicht kommunalisierter Aufgaben zurückgegriffen. Auf diese Übersicht wird in der Anlage verwiesen. Die Erstellung einer belastbaren, lückenlosen und aktuellen Übersicht im Sinne der Fragestellung war auf Grund des zeitlichen und personellen Aufwands im Rahmen der Antwortfrist, auch nach ihrer Verlängerung, nicht möglich. Zum Aufgabenbestand von April 2006 kann auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 185 der Abgeordneten Barth und Bergner (FDP) in der Drucksache 5/526 sowie auf die Antwort zu der Großen Anfrage der Faktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7566 verwiesen werden. Zu 3. bis 5.: Übersichten zum nachgefragten Sachverhalt werden bei der Landesregierung nicht geführt und der Landesregierung liegen hierzu auch keine statistischen Angaben vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Zu 6.: Die Landesregierung wird im Prozess der anstehenden Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform prüfen , ob landesrechtlich gesetzte Standards gesenkt werden können sowie ob Rückübertragungen von Aufgaben im übertragenen :irkungskreis an das Land und die (:ieder-)Umwandlung von PÀichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis zu freiwilligen (kommunalen) Aufgaben erfolgen sollten. Dr. Poppenhäger Minister Anlage*) Endnote 1 vgl. § 3 Abs. 1, 1a ThürKO 2 vgl. § 2 Abs. 1 ThürKO 3 vgl. § 3 Abs. 1, 1a ThürKO (Übertragung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises); § 2 Abs. 3 Satz 1 ThürKO (Land verpÀichtet durch Landesgesetzgebung Kommunen zur Erledigung von bestimmten Aufgaben im eigenen Wirkungskreis) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 354 Anlage.xls 1 lfd. Nr. Ressort Kurzbezeichnung Rechtsgrundlage der Übertragung Wesentlicher Aufgabeninhalt Landkreise kreisf. Städte Gemeinden 1 TFM Verwaltung Kraftfahrzeugsteuer Mitwirkung der Kraftfahrzeugzulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer x x 2 TMASGFF Heimarbeit § 1 ThürVO über die Zuständigkeit nach § 14 Abs. 2 und § 15 des Heimarbeitsgesetzes Zuständige Polizeibehörde gemäß § 14 Abs. 2 und § 15 Heimarbeitsgesetz x x 3 TMASGFF Beschussgesetz § 2 ThürVO zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Beschussgesetz Prüfungen nach § 17 Beschussgesetz § 17: Auskunftspflichten und besondere behördliche Befugnisse im Rahmen der Überwachung x x 4 TMASGFF Zuständigkeiten der LK und kreisfreien Städte auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes Thüringer Ladenöffnungsgesetz § 8 Abs. ThürLadÖffG § 10 Abs. 3 ThürLadÖffG § 11 Abs. 1 ThürLadÖffG — Erlass von Rechtsverordnungen zur Bestimmung von Voraussetzungen und Bedingungen sowie der privilegierten Wallfahrt- und Ausflugsorten, — Freigabe der Öffnungstage aus besonderem Anlass durch Rechtsverordnung, — Zulassung von Ausnahmen x x 5 TMASGFF Zuständigkeiten der LK und kreisfreien Städte auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes Fahrpersonalgesetz § 2 ThürASZustVO i.V.m. Nr. 4.4.5 a) der Anlage zu § 2 ThürASZustVO Ausgabe der Fahrerkarte x x 6 TMASGFF Zuständigkeiten der Unteren Gewerbebehörden auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes Thüringer Ladenöffnungsgesetz § 13 Abs. 1 ThürLadÖffG i.V.m. Nr. 4.7.1 und 4.7.2 der Anlage zu § ThürASZustV i.V.m. § 1 Abs. 1 ThürZustErmGeVO Überwachung sowie Verfolgung und Ahndung von OWi x x 7 TMASGFF Zuständigkeiten der Unteren Gewerbebehörden auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes Sprengstoffgesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 ThürZustErmGeVO - Entgegennahme der Anzeige über den Vertrieb pyrotechnischer Gegenstände, soweit nicht andere Behörden zuständig sind, - Überwachung des Umgangs und des Verkehrs, Anordnung von Einzelfallmaßnahmen, Sicherstellung explosionsgefährlicher Stoffe, soweit nicht der Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz zuständig ist, - Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 41 Abs. 1 SprengG, § 46 1.SprengV, soweit nichtandere Behörden zuständig sind x x 8 TMASGFF Jugendschutz § 1 Abs. 1 Thüringer Jugendschutzzuständigkeitsverordnung — Zulassung von Ausnahmen nach §§ 4 Abs. 4 und 5 Abs. 3 JugendschutzG — Anordnungen nach § 9 JugendschutzG — Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 28 JugendschutzG x x 9 TMASGFF Heilpraktikerwesen § 4 ThürVO über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Berufsrechts der Fachberufe im Gesundheitswesen und nach dem Heilpraktikerrecht Untere Verwaltungsbehörde im Sinne des § 11 Abs. 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz x x 10 TMASGFF Infektionsschutzgesetz § 2 Abs. 2 ThürIfKrZustVO (Konkretisierung zu § 6 Satz 1 VO-ÖGD) Zuständige Behörde nach § 17 Abs. 2 und 3 IfSG für die Anordnung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen x 11 TMASGFF Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Tierschutz § 1 Nr. 3 und § 2 Abs. 4 und § 4 ThürZTierSchV x x 12 TMASGFF Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Tierische Nebenprodukte-Beseitigung § 1 Abs. 2 und 4 ThürTierNebG x x 13 TMASGFF Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Tierseuchenbekämpfung § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und 3 ThürTierSG x x 14 TMASGFF Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Lebensmittelüberwachung / Verbraucherinformation § 1 Abs. 3, § 9 Abs. 3 ThürLMÜbG vom 08.07.2009 (GVBl. S. 581) § 4, § 5 Satz 2, § 6 ThürLÜZVO vom 20.07.2008 (GVBl. S. 301) x x 15 TMASGFF Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Tierarzneimittelverkehr § 2 und § 4 ThürAMZustVO x x 16 TMASGFF Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Betäubungsmittel für tierärztlichen Gebrauch § 2 ThürBEZustVO x x 354 Anlage.xls 2 lfd. Nr. Ressort Kurzbezeichnung Rechtsgrundlage der Übertragung Wesentlicher Aufgabeninhalt Landkreise kreisf. Städte Gemeinden 17 TMASGFF Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Cross compliance-Kontrollen § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der ThürVO zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vom 28.11.2005 (GVBl. S. 414) in der geltenden Fassung Kontrolle der Einhaltung der Grundanforderungen im Hinblick auf die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren, die Meldung von Tierseuchen, den Tierschutz und die Lebensmittelsicherheit im Rahmen der VO (EG) Nr. 1782/2003 x x 18 TMASGFF Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren § 3 Abs. 1, § 4 ThürAPOlKON Einstellung von etwa zwei Personen pro Jahr in Thüringen zur zweijährigen Ausbildung als Lebensmittelkontrolleur x x 19 TMASGFF Aufsicht und Überwachung im Gesundheitswesen § 2 VO-ÖGD Aufsicht und Überwachung im Gesundheitswesen (Medizinalaufsicht), z.B. — Aufsicht über ärztliche und nichtärztliche Heilberufe nach § 7 Abs. 1 und 2 VO-ÖGD — Überwachung der Leichenschau und der Ausfüllung der Totenscheine nach § 7 Abs. 3 VO-ÖGD i.v.m. § 15 Abs. 3 und 4 ThürBestG — Durchführung der zweiten ärztlichen Leichenschau vor Feuerbestattungen nach § 21 ThürBestG — Überwachung der Hygiene bei Krankenhäusern, Rehabilitations- und Kureinrichtungen, Rettungsdienst und Blutspendeeinrichtungen, Schulen, Sportstätten, Bädern, Kinderspielplätzen, Trinkwasserver- und Abwasser /Abfallentsorgungsanlagen, Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Flug-/Häfen, Bestattungs- und Friedhofseinrichtungen nach § 6 VO-ÖGD x x 20 TMASGFF Seuchenhygiene / Infektionsschutz § 2 VO-ÖGD Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten nach § 2 Abs. 1 und § 5 Nr. 2 ThürIfKrZustVO (Konkretisierung zu §§ 1 und 6 VO-ÖGD) Gesundheitsuntersuchung von Asylbewerbern, die nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes oder einer Landesgemeinschaftsunterkunft untersucht wurden x x 21 TMASGFF Amtsärztliches Gutachtenwesen § 2 VO-ÖGD Aufgaben nach § 3 VO-ÖGD − Vornahme von Untersuchungen, Begutachtungen − Erstellen von Gutachten, Zeugnissen und Bescheinigungen x x 22 TMASGFF Schulärztlicher / Schulzahnärztlicher Dienst § 2 VO-ÖGD − Aufgaben nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 VO-ÖGDi.V.m. § 55 Abs. 1 ThürSchulG und § 16 Abs. 2 ThürKitaG und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen − § 21 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190), i. V. mit § 5 Abs. 2 ThürSchulgespflVO und der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V im Freistaat Thüringen x x 23 TMASGFF Gesundheitsförderung und Prävention/Beratung und Betreuung von Suchtkranken und Behinderten § 2 VO-ÖGD Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und Abs. 2, § 8 Abs. 1 u.2 VO-ÖGD außer Schulärztlicher / Schulzahnärztlicher Dienst und Sozialpsychiatrischer Dienst: − Koordinierende und allgemein-fachliche Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Prävention (Zielfindung auf Basis der Gesundheitslage der Bevölkerung, Steuerung, Koordination und Vernetzung sowie Bewertung von Maßnahmen und Prozessen, Fortbildungsangebote für Multiplikatoren, Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen) − spezifische Aufgaben der Gesundheitsförderung / primären Krankheitsprävention in den Bereichen Ernährung, Suchtprävention, Bewegung/Sport, Aids, sozial Benachteiligte − individuelle Beratung von Menschen mit spezifischen Beeinträchtigungen und Krankheiten wie Geschwulst- , Stoffwechsel-, rheumatischen und chronischen Krankheiten sowie Menschen mit spezifischen lebensphasenbedingten Risiken− psychosoziale Beratung für Suchtgefährdete, Suchtkranke und ihre Angehörigen (Beratung zu suchtspezifischen und sozialen Problemlagen, sozialtherapeutische Bearbeitung der Sucht, Krisenintervention, aufsuchende Arbeit, Vermittlung in Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe) − Koordination der Suchtkrankenhilfe mit Angeboten der psychosozialen/psychiatrischen sowie medizinischen Basisversorgung — individuelle Beratung von Menschen mit Behinderungen (allgemeine und behinderungsspezifischen Informationen, Beratung und Hilfe, Beratung zu gesetzlich begründeten Ansprüchen, Lobbyarbeit für behinderte Menschen) x x 24 TMASGFF Sozialpsychiatrischer Dienst § 2 VO-ÖGD und § 4 Abs. 1 Satz 1 ThürPsychKG Aufgaben nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 VO-ÖGD i.V.m. ThürPsychKG — sozialpsychiatrischer Dienst für vor- und nachsorgende Hilfen zugunsten psychisch Kranker, Unterbringung x x 354 Anlage.xls 3 lfd. Nr. Ressort Kurzbezeichnung Rechtsgrundlage der Übertragung Wesentlicher Aufgabeninhalt Landkreise kreisf. Städte Gemeinden 25 TMASGFF Heilpraktikerwesen (Sonderzuständigkeit) § 2 VO-ÖGD i.V.m. § 3 ThürVO über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Berufsrechts der Fachberufe im Gesundheitswesen und nach dem Heilpraktikerrecht Stadt Erfurt als zuständiges Gesundheitsamt nach § 2 Abs. 1 Buchst. i und § 3 Abs. 1 und 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz für den gesamten Freistaat. Ef 26 TMASGFF Schwerbehindertenrecht SGB IX / Art. 9 Thür. Haushaltsbegleitgesetz 2008/2009 v.22.12.2009 GVBl.S.267 Feststellung der Behinderungen u. Ausstellung der Schwerbehindertenausweise nach § 69 SGB IX x x 27 TMASGFF Blindengeldgesetz Art 8 Nr. 6a Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2008/2009 (GVPl S. 267) Ausführung des Thüringer Blindengeldgesetzes x x 28 TMASGFF Durchsetzung Gesundheitsschutz § 8 Abs. 3 ThürNRSchutzG vom 20.12.2007 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Abs. 1 ThürNRSchutzG x x 29 TMASGFF Gefahrstoffverordnung Nrn. 3.5.5 der Anlage zu § 2 ThürASZustVO i.V.m. § 1 Abs. 1 ThürZustErmGeVO § 18 Abs. 4 Verlangen des Nachweises einer Fachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblätter x x 30 TMASGFF Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 1 Abs. 1 Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (ThürBEEGZVO) Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (Beratung, Bewilligung, Auszahlung, Abrechnung, Statistik) x x 31 TMWWDG Ausbildungsförderung § 1 ThürAGBAföG Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes mit Ausnahme der an Hochschulen immatrikulierten Auszubildenden (§ 1 Abs. 3 ThürAGBAföG) x x 32 TMBJS Hortkosten § 5 ThürHortkostenbeteiligungsverordnung Weiterleitung der Einnahmen aus der Personalkostenbeteiligung an das Land x x 33 TMBJS Schulwesen § 59 Abs. 2 ThürSchulG Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 59 Abs. 1 ThürSchulG x x 34 TMASGFF Thüringer Erziehungsgeldgesetz § 5 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Erziehungsgeldgesetz (ThürErzGG) Vollzug des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes durch die Wohnsitzgemeinden (Beratung, Antragsbearbeitung, Auszahlung, Statistik) x 35 TMASGFF Tierhaltung Viehverkehrsverordnung (VVVO) Registrierung der Tierhalter nach Ort der Tierhaltung und der gehaltenen Tieren (ab 1.1. 2012) x x 36 TMUEN Umwelthygiene § 2 VO-ÖGD Badegewässerüberwachung nach ThürBgwVO (Konkretisierung zu § 6 Nr. 6 VO-ÖGD) x x 37 TMUEN Trinkwasserüberwachung § 2 VO-ÖGD i.V.m. §§ 4 und 5 Nr. 2 Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach der Trinkwasserverordnung und nach dem Infektionsschutzgesetz in Bezug auf Trinkwasser (ThürTrinkwZustVO) − Durchführung der in §§ 4 und 5 aufgeführten Aufgaben durch die Landkreise und kreisfreien Städte − Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 25 TrinkwV 2001 x x 38 TMIK Vollstreckung § 1 ThürVO Bestimmung der Vollstreckungsbehörden und des Kostenbeitrags (ThürVollstrBehVO), § 1 ThürRundfunkgebührenbeitreibungsVO, § 12 Abs. 1 Satz 2 Thür Heilberufegesetz Durchführung der Vollstreckung von Leistungsbescheiden der unter der Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts i.S.d. § 37 Abs. 1 Satz 1 ThürVwZVG — von Bescheiden über rückständige Rundfunkgebühren — rückständiger Gebühren für die Benutzung kirchlicher Friedhöfe — rückständiger Kammerbeiträge durch die Kassen der Gemeinden x x 39 TMIK Vollstreckung § 35 Abs. 2 ThürVwZVG Vollstreckungen von Leistungsbescheiden des Landratsamtes in den Bereichen, in denen das Landratsamt auch nach der Kommunalisierung noch untere staatliche Verwaltungsbehörde ist, durch die Kasse der Landkreise. x 40 TMIK Landtagswahlen ThürLWG, ThürLWO Führung der Wählerverzeichnisse, Erteilung von Wahlscheinen, Durchführung des Wahlkreisvorschlagverfahrens, Zurverfügungstellung von Wahlräumlichkeiten, öffentliche Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Wahl x x 41 TMIK Rechtsaufsicht §§ 118 Abs. 1 Satz 1; 111 Abs. 2 ThürKO § 42 Abs. 1 Satz 2 ThürBKG Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Gemeinden im Brand- und Katastrophenschutz und der allgemeinen Hilfe x 42 TMIK Personenstandswesen § 1 ThürAGPStG Beurkundung des Personenstands nach Maßgabe des PStG und Mitwirkung bei der schließung von Ehen und der Begründung von Lebenspartnerschaften (§ 1 Abs. 2 PStG) x x 43 TMIK Namensänderungen nach NamÄndG § 6 Abs. 1 ThürIMZustVO Zuständige Behörde zur Änderung des Vornamens nach § 11 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG) sowie zur Änderung des Namens gemäß Art. I § 2 der 1. VO zur Durchführung des NamÄndG x x 354 Anlage.xls 4 lfd. Nr. Ressort Kurzbezeichnung Rechtsgrundlage der Übertragung Wesentlicher Aufgabeninhalt Landkreise kreisf. Städte Gemeinden 44 TMIK Namensänderungsanträge nach NamÄndG § 6 Abs. 2 ThürIMZustVO Zuständige Behörde zur Entgegennahme von Anträgen auf Änderung des Vornamens gemäß § 11 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG) i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 NamÄndG x x 45 TMIK Beglaubigungen § 1 ThürVO zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden amtliche Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen nach § 33 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 ThürVwVfG amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen nach § 34 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 ThürVwVfG x x x 46 TMIK Untere Standesamtaufsicht § 2 Abs. 1 Nr. 1 ThürAGPStG Aufsicht über die Standesämter x x 47 TMIK Amts- und Rechtshilfe §§ 1 Abs. 2; 2 Abs. 2 ThürVO über Zuständigkeiten im Amts und Rechtshilfeverkehr in Verwaltungssachen mit dem Ausland (ThürZustVARV) Bewirken der Übergabe an den Empfänger nach § 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24.11.1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15.03.1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland Erledigung von Vollstreckungsersuchen nach Artikel 9 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 31.05.1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen x x 48 TMIK Allgemeines Ordnungsrecht § 1 Satz 1 und § 27 Abs. 2 ThürOBG Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch Abwehr von Gefahren und Unterbindung und Beseitigung von Störungen (Erlass von ordnungsbehördlichen Verordnungen, soweit nicht durch Gesetz anderes bestimmt ist; Ausführung ordnungsbehördlicher Verordnungen des LVwA durch die Gemeinden (z.B. Ordnungsbehördliche VO des Landesverwaltungsamtes zur Abwehr von Gefahren durch Zucht, Ausbildung, Abrichten und Halten gefährlicher Hunde), Vollzug der ThürGefHuVO) x x x 49 TMIK Versammlungsrecht § 18 Abs. 1 2. ZuständigkeitsVO-TIM Verbot von öffentlichen Versammlungen gemäß § 5 / Verbot oder Auflösung von öffentlichen Versammlungen unter freien Himmel und Erteilung bestimmter Auflagen gemäß § 14 Abs. 1 x x 50 TMIK Feiertagsrecht § 7 Abs. 3 ThürFtG § 8 Abs. 4 ThürFtG Zulassung von Ausnahmen von Verboten des § 4 Abs. 2 (= allgemeine Arbeitsverbote) und §§ 5 und 6 ThürFtG (= Schutz des Gottesdienstes, Schutz an stillen Tagen) Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten x x x 51 TMIK Vereinswesen § 5 Abs. 1 2. ZuständigkeitsVO-TIM Entziehung der Rechtsfähigkeit gemäß § 43 Abs. 1 und 2 BGB x x 52 TMIK Sammlungen § 12 Nr. 2 und 3 und § 10 Abs. 3 ThürSammlG Erteilung von Erlaubnissen für nach § 1 des Thüringer Sammlungsgesetzes Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten x x x 53 TMIK Ordnungswidrigkeiten nach OWiG § 9 Abs. 2 2. ZuständigkeitsVO-TIM Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 111 = falsche Namensangabe § 113 = unerlaubte Ansammlung § 116 = öffentl. Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten § 117 = unzulässiger Lärm § 118 = Belästigung der Allgemeinheit § 119 = grob anstößige und belästigende Handlungen § 120 = verbotene Ausübung der Prostitution, Werbung für Prostitution § 121 = Halten gefährlicher Tiere § 122 = Vollrausch § 124 = Benutzung von Wappen oder Dienstflaggen § 125 = Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens § 126 = Missbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen § 127 = Herstellen oder Verwendung von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung genutzt werden können § 128 = Herstellen und Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen § 130 = Verletzung Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes x x 54 TMIK Fundrecht § 1 ThürFundZustVO Aufgaben nach §§ 965 Abs. 2 Satz 1, 966 Abs. 2 Satz 2, 967, 973 bis 976 BGB x x 354 Anlage.xls 5 lfd. Nr. Ressort Kurzbezeichnung Rechtsgrundlage der Übertragung Wesentlicher Aufgabeninhalt Landkreise kreisf. Städte Gemeinden 55 TMIK Meldebehörde § 1 Satz 1 ThürMeldeG Bürgerantrag, Volksbegehren §§ 4, 10, 15 Thür Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid i.V.m. § 1 Satz 1 ThürMeldeG Aufgaben der Meldebehörde nach § 2 ThürMeldeG Mitwirkung der Meldebehörden bei Bürgeranträgen und Volksbegehren x x 56 TMIK Pass- und Personalausweisbehörden Personalausweiswesen § 3 Satz 1 ThürPAuswG Passwesen § 10 2. ZuständigkeitsVO-TIM Zuständige Personalausweisbehörde: Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Gesetz über Personalausweise und dem ThürPAuswG Passbehörden nach § 19 Abs. 1 Satz 1 des Passgesetzes x x 57 TMIK Wehrerfassung § 15 Abs. 4 Wehrpflichtgesetz i.V.m. § 1 Satz 1 ThürMeldeG Erfassung der Wehrpflichtigen x x 58 TMIK Überwachung ruhender Verkehr § 2 Abs. 1 ThürVO über Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten Gemeinden als Ordnungsbehörde zuständig für Verfolgung und Ahndung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (§ 56 Abs. 1 OWiG) nach § 24 Straßenverkehrsgesetz im ruhenden Verkehr x x 59 TMIK Überwachung fließender Verkehr § 2 Abs. 2 ThürVO über Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten Gemeinden als Ordnungsbehörde zuständig für Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. x 60 TMIK Ausführung Waffengesetz § 1 ThürVO zur Durchführung des Waffengesetzes Ausführung des Waffengesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen/ Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem des Waffengesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen soweit nicht andere Bundesbehörden zuständig sind oder die Verordnung abweichende Bestimmungen enthält. x x 61 TMIK Rettungstatenverordnung § 6 Abs. 3 Rettungstatenverordnung Erstellung eines Schriftsatzes in den Fällen, wo vom Vorschlagsrecht für die Ehrung eines Bürgers Gebrauch gemacht wird x x 62 TMIK Unabkömmlichstellungsverfahren § 1 Nr. 2, 4 und 14 ThürVO zur Durchführung der Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung Vorschläge für die Unabkömmlichstellung von öffentlichen Bediensteten x x 63 TMIK Manöver der Bundeswehr § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 ThürVO über die Zuständigkeiten nach dem Bundesleistungsgesetz Zuständige Behörden nach — § 66 Abs. 2 Satz 3 BLG (Zustimmung zur Nutzung durch Manöver geschädigter Grundstücke) — § 69 Satz 1 BLG (Entgegennahme von Anmeldungen für Manöver oder anderen Übungen) — § 69 Satz 4 BLG (Bekanntmachung sowie der Abschluss von besonderen Vereinbarungen mit der Truppe hierüber) sind die Landkreise und kreisfreien Städte, deren Gebiet von der Übung berührt wird; bei Übungen mit nicht mehr als 1.500 Teilnehmern x x 64 TMIK Staatsangehörigkeitsrecht § 12 ThürIMZustVO Vollzug staatangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften, soweit nicht das Landesverwaltungsamt zuständig ist x x 65 TMIK Unterhaltssicherung Wehrpflichtige § 16 2. ZuständigkeitsVO-TIM Feststellung und Bewilligung der Leistungen nach dem Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen x x x 66 TMIK Friedhofswesen § 9 Abs. 1 VO-Bestattungs- und Friedhofswesen in der Fassung der Bekanntmachung der als Landesrecht fortgeltenden Vorschriften der ehemaligen DDR vom 02.12.1998 Entscheidung über Neuanlagen bzw. Zustimmung zu Erweiterungen oder zur Schließung von Friedhöfen x 67 TMIK Lotteriewesen § 6 Abs. 1 Nr. 1 ThürLottStVAG Zuständige Behörden nach dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland für die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a bis d genannten Aufgaben Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten x x 68 TMIL Kleingartenwesen § 7 Abs. 1 2. ZuständigkeitsVO-TIM Anerkennung der Gemeinnützigkeit regelmäßige Prüfung der Geschäftsführung Anordnung der Übertragung der Verwaltung einer Kleingartenanlage auf eine Kleingärtnerorganisation x x 69 TMIL Untere Bauaufsichtsbehörde Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schornsteinfegerwesen § 8 Abs. 1 ThürZustErmGeVO — Entgegennahme der Meldung von Mängeln und Anzeigen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Abs. 2 bzw. § 15 Satz 2 Schornsteinfegerhandwerksgesetz — Entgegennahme von Meldungen und Verfügungen oder Aufhebungen von Sicherungsmaßnahmen nach § 14 Abs. 3 Schornsteinfegerhandwerksgesetz x x 70 TMIL Ernährungssicherstellung § 3 ThürVO über Zuständigkeiten nach dem Ernährungssicherstellungsgesetz und dem Ernährungsvorsorgegesetz Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23 ESG und § 14 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EVG im Verteidigungsfall bzw. bei einer Versorgungskrise x x x 354 Anlage.xls 6 lfd. Nr. Ressort Kurzbezeichnung Rechtsgrundlage der Übertragung Wesentlicher Aufgabeninhalt Landkreise kreisf. Städte Gemeinden 71 TMIL Straßenverkehrsbehörde Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung § 2 Abs. 3 Nr. 2 ThürVO zur Übertragung von Ermächtigungen über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrecht (ThürStrVZustVO) Sachlich zuständig zur Ausführung der Straßenverkehrsverordnung sind gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO die Straßenverkehrsbehörden. x x 72 TMIL Straßenverkehrsbehörde § 2 Abs. 4 Nr. 2 ThürStrVZustVO Zuständige Straßenverkehrsbehörde für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO sowie von Erlaubnissen nach § 29 Abs. 3 StVO x x 73 TMIL Straßenverkehrsbehörde Zuständigkeiten nach der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrsrechts § 5 Abs. 3 ThürStrVZustVO Zuständige untere Straßenverkehrsbehörde oder untere Verkehrsbehörden nach § 2 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 5 und § 9 Abs. 2 x x 74 TMIL Straßenverkehrzulassung/ Fahrerlaubnis Zuständigkeiten nach der StraßenverkehrZulassungsOrdnung § 3 Abs. 3 ThürStrVZustVO Zuständige untere Verwaltungsbehörde nach § 68 Abs. 1 Satz 1 StVZO für alle Angelegenheiten der Zulassung von Kraftfahrzeugen, ausgenommen für Fahrzeuge der Thüringer Polizei. x x 75 TMIL Straßenverkehrzulassung/ Fahrerlaubnis Zuständigkeiten nach der Fahrerlaubnis-Verordnung § 4 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 ThürStrVZustVO Fahrerlaubnisbehörde für Angelegenheiten des Fahrerlaubnisrechts nach § 21 Abs. 1 Satz 1, § 74 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des § 4 Abs. 2, § 10 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 Satz 1 sowie § 75 der FahrerlaubnisVerordnung x x 76 TMIL Gefahrguttransport § 3 Abs. 1 ThürVO zur Bestimmung von Zuständigkeiten für die Ausführung der Rechtsvorschriften zum Transport gefährlicher Güter (ThürGefGZustVO) Aufgaben im Rahmen der Ausführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB) - Entgegennahme von Benachrichtigungen - Erteilung von Bescheinigungen - Bestimmung von Fahrwegen Erlaubniserteilung, Anordnung, Bestimmung oder Zustimmung nach Kapitel 8.5 ADR x x 77 TMIL Güterkraftverkehr § 1 ThürVO über die Bestimmung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Güterkraftverkehrs (ThürZustGüKVO ) Aufgaben im Rahmen der Ausführung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) - Erteilung, Rücknahme und Widerruf der Erlaubnisse für den gewerblichen Güterkraftverkehr und deren Ausfertigung - Erteilung und Entziehung von Gemeinschaftslizenzen nach der Verordnung (EWG) Nr. 1072/2009 des Rates vom 21. Oktober 2009 über den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs - Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 19 GüKG x x 78 TMIL Personenbeförderung § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 2 Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Personenbeförderungs- wesen (PBefZustVO) Aufgaben im Rahmen der Ausführung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) - Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit PKW - Ermächtigung, durch Rechtsverordnung den Umfang der Betriebspflicht, die Ordnung auf Taxiständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebes nach § 47 Abs. 3 PBefG zu regeln oder Beförderungsentgelte und – bedingungen für den Taxenverkehr nach § 52 Abs. 1 PBefG festzusetzen. x x 79 TMIL Erlass von Parkgebührenordnungen § 1 Abs. 1 ThürStrVZustVO Ermächtigung zum Erlass von Parkgebührenordnungen nach § 6a Abs. 6 Satz 4 und § 6a Abs. 7 StVG x x 80 TMIL Wohngeld § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 2. ZuständigkeitsVO-TIM Bewilligung und Rückforderung von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz x x 81 TMIL Wohnungswesen § 1 Abs. 2 bis 4 ThürWoZVO Aufgaben der Zweckbestimmung und Belegungsbindungen nach § 3 WoBindG x x 82 TMIL Bauaufsicht § 59 Abs. 1 Nr. 1 ThürBO § 1 Abs. 1 1. und 2. ThürZuständigkeitsübertragungsVO für Große kreisangehörige Städte Untere Bauaufsichtsbehörde Vollzug der ThürBO sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung oder den Abbruch von baulichen Anlagen und Werbeanlagen, soweit keine andere Zuständigkeit begründet ist x x 83 TMIL Vermessungsingenieure § 1 Abs. 2 Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Vollstreckungsbehörden und des Kostenbeitrags vom 09.12.1998 (GVBl. S. 437) Durchführung der Vollstreckung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure x x 84 TMIL Geodaten § 7 i.V.m. §§ 2 und 4 Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz (ThürGDIG) Erfassen von Metadaten und Bereitstellung von Geodaten in Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG x x x 85 TMIL Baurecht § 3 Abs. 1 Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten im Bauwesen Genehmigung von Bebauungsplänen kreisangehöriger Gemeinden mit Ausnahme Großer kreisangehöriger Städte nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB x 354 Anlage.xls 7 lfd. Nr. Ressort Kurzbezeichnung Rechtsgrundlage der Übertragung Wesentlicher Aufgabeninhalt Landkreise kreisf. Städte Gemeinden 86 TMIL Jagdbehörde § 50 Abs. 2 Nr. 2; § 54 Abs. 2, § 56 Abs. 3 1.Halbsatz ThJG Untere Jagdbehörde — Vollzug des Bundesjagdgesetzes, des Thüringer Jagdgesetzes und aufgrund dieser erlassenen Rechtsverordnungen — Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben auf dem Gebiet des Jagdwesens, soweit nicht höhere Aufsichtsbehörden zuständig sind — Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten x x 87 TMIL Verfahren bei Wild- und Jagdschaden § 48 ThJG Durchführung des Verwaltungsverfahrens (gerichtliches Vorverfahren) zur Wildschadensermittlung. x x 88 TMIL Fischereibehörde § 45 Abs. 3, § 52 Abs. 5 ThürFischG, § 7 ThürFBBrVO, § 3 ThürVOFAS Untere Fischereibehörde — Fischereibehörde nach dem ThürFischG — Aufgaben nach dem Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten — Berufung des Fischereiberaters und seines Stellvertreters — Bestellung des und Aufsicht über den Fischereiaufseher x x 89 TMIL Fischereiwesen §§ 30, 32, 33 ThürFischG — Ausstellung und Einziehung des Fischereischeines und Jugendfischereischeines — Erhebung der Fischereiabgabe x x 90 TMMJV Ausländerbehörde § 2 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 2. ZuständigkeitsVO-TIM Ausländerbehörde nach § 63 Abs. 1 Satz 1 des Ausländergesetzes Aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach § 63 Abs. 1 Ausländergesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen (z.B. AsylVfG), soweit nicht nach § 63 Abs. 2 bis 6 AuslG und § 2 Abs. 2 2.ZuständigkeitsVO-TIM andere Behörden zuständig sind Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten x x 91 TMMJV Flüchtlinge / Spätaussiedler § 4 ThürFlüAG § 1 Nr. 3 ThürSAVO Aufnahme und Unterbringung der in § 1 ThürFlüAG genannten Personen. Aufnahme und Unterbringung der Spätaussiedler. x x 92 TMMJV Durchführung Asylbewerberleistungsgesetz § 1 Abs. 1 ThürDVOAsylbLG Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, soweit in nicht Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes gegeben x x 93 TMMJV Austritt aus anerkannter Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 1 ThürKiStG § 1 ThürReWeAusDVO Durchführung des Verfahrens beim Austritt aus einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft durch die Standesämter - Entgegennahme der Austrittserklärung - Erteilung einer Bescheinigung über den Austritt - Unterrichtung der betroffenen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, der Meldebehörde, des Finanzamtes und des das Geburts- und Eheregister führenden Standesamtes Für die Erteilung der Bescheinigung über den Austritt und die Unterrichtung der anderen Stellen wird eine Verwaltungsgebühr von 30 erhoben. (§ 5 ThürReWeAusDVO). x x 94 TMUEN Schutz vor nichtionisierender Strahlung Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) § 6 Abs. 1 bis 3 und § 8 NiSG, § 3 Abs. 3, § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 4 UV-Schutz- Verordnung (UVSV) Vollzug der Vorschriften nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2433), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163), soweit es sich um eine nichtmedizinische Anwendung zu gewerblichen Zwecken handelt, sowie der UV-Schutz-Verordnung x x 354 Anlage.xls 8 lfd. Nr. Ressort Kurzbezeichnung Rechtsgrundlage der Übertragung Wesentlicher Aufgabeninhalt Landkreise kreisf. Städte Gemeinden 95 TMUEN Immissionsschutz § 4 Abs. 1 ThürBImSchGZVO 1. Überwachungsbehörde nach § 52 Abs. 1 BImSchG für alle nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen 2. Amtshandlungen nach §§ 24 und 25 BImSchG 3. Amtshandlungen, die im BImSchG und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen vorgesehen sind, sofern die Anlage nicht durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt selber oder von einem von ihnen geführten privatrechtlichen Unternehmen betrieben wird: Zulassung von Ausnahmen nach • § 20 der 1. BImSchV • § 17 der 2. BImSchV • § 6 der 7. BImSchV • § 11 der 20. BImSchV • § 7 der 21. BImSchV • § 8 der 26. BImSchV • § 12 der 27. BImSchV • § 16 der 30. BImSchV • § 11 der 31. BImSchV • § 7 Abs. 2 der 32. BImSchV Nebenbestimmungen und Anordnungen im Einzelfall nach § 5 der 18. BImSchV 4. Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten für Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen, deren Einhaltung überwacht wird. x x 96 TMUEN Immissionsschutz § 7 Satz 1 ThürBImSchGZVO Thüringer Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich der Umweltverwaltung vom 06.04.2008 Art. 1 § 2 Abs. 1 5. Zuständige Behörde nach dem BImSchG und den aufgrund des BImSchG erlassenen Rechts- verordnungen, Insbesondere zuständig für die Durchführung der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG für alle Anlagen und Betriebsbereiche sowie für die sonst zur Durchführung des BImSchG vorgesehenen Amtshandlungen, insbesondere für die Genehmigung, Anordnung der Untersagung, Stilllegung und Beseitigung, die Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen, die Entgegennahme von Anzeigen, Mitteilungen und die Zulassung von Ausnahmen. (die bisherigen Aufgaben sind unverändert hierin aufgegangen, erfasst werden aber auch alle kommunalisierten Aufgaben – Auffangtatbestand) x x 97 TMUEN Immissionsschutz Art. 1 § 2 Abs. 2 Thüringer Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich der Umweltverwaltung vom 06.04.2008 6. Zuständige Behörde nach dem Treibhaus- Emissionshandelsgesetz (kommunalisierte Aufgaben) x x 98 TMUEN Immissionsschutz Art. 1 § 2 Abs. 3 Thüringer Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich der Umweltverwaltung vom 06.04.2008 7. Zuständige Behörde für die Betriebsuntersagung wegen fehlender Deckungsvorsorge nach § 19 Abs. 4 x x 99 TMUEN Immissionsschutz Art. 1 § 2 Abs. 4 Thüringer Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich der Umweltverwaltung vom 06.04.2008 8. Ist ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt selbst, oder über ein privatrechtliches Unternehmen, an dem ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ganz oder teilweise oder in Formen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit nach dem Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit i.d.F. v. 10. Okt. 2001 (GVBl. S. 290) in der jeweils geltenden Fassung beteiligt ist, von Vollzugsmaßnahmen nach Abs. 1 oder 2 betroffen, ist zuständige Behörde das LVwA. (entspricht der vorherigen Regelung x x 100 TMUEN Immissionsschutz Art. 1 § 5 Thüringer Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich der Umweltverwaltung vom 06.04.2008 9. Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten für Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen, deren Einhaltung überwacht wird. x x 101 TMUEN Lärmschutz § 7 Abs. 2; § 8 Abs. 2; § 9 Abs. 3 und 5 4. DVOLandeskulturG — Erteilung von Ausnahmen vom Lärmvermeidungsverbot — Betriebsbeschränkungen für Motorboote auf Binnengewässern, Tonwiedergabegeräte u.a. — Zulassung von Beschallungsanlagen x x 102 TMUEN Lärmschutz Thüringer Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich der Umweltverwaltung Lärmaktionsplanung x x 103 TMUEN Lärmschutz Art. 1 § 4 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich der Umweltverwaltung Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Abs. 1 BImSchG im Einvernehmen mit den für Anordnungen und Entscheidungen zur Lärmbekämpfung sowie für lärmbedeutsame Planungen nach bundesrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden x x 104 TMUEN Lärmschutz Art. 1 § 4 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich der Umweltverwaltung Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach § 7 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) vom 06, März 2006 (BGBl. I S. 516) in der jeweils geltenden Fassung und Lärmaktionspläne nach § 47d BImSchG x x 354 Anlage.xls 9 lfd. Nr. Ressort Kurzbezeichnung Rechtsgrundlage der Übertragung Wesentlicher Aufgabeninhalt Landkreise kreisf. Städte Gemeinden 105 TMUEN Wasserrecht § 105 Abs. 1 ThürWG i.V.m. § 103 Abs. 3 ThürWG Untere Wasserbehörde Aufgaben nach dem WHG, ThürWG und den aufgrund des ThürWG erlassenen Rechtsverordnungen, soweit nicht andere Behörden zuständig sind Durchführung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren nach § 20 UVPG (Errichtung und Betrieb von Vorhaben nach Anlage 1 Nr. 19.8 und 19.9 UVPG) x x 106 TMUEN Abfallwirtschaft § 23 Abs. 3 ThürAbfG § 24 Abs. 4 ThürAbfG § 24 Abs. 9 ThürAbfG PflanzAbfV Untere Abfallbehörde — Zuständigkeiten gemäß § 24 Abs. 4 ThürAbfG i. d. F. des Artikel 15 des Thüringer Haushalts- begleitgesetzes vom 20.Dezember 2007 — Ist ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt selbst, oder über ein privatrechtliches Unternehmen, an dem ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ganz oder teilweise oder in Formen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit nach dem Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit i.d.F. v. 10. Okt. 2001 (GVBl. S. 290) in der jeweils geltenden Fassung beteiligt ist, von Vollzugsmaßnahmen betroffen, ist die zuständige Behörde das LVwA. (entspricht der vorherigen Regelung) − Verfolgung und Ahndung der entsprechenden Ordnungswidrigkeiten x x 107 TMUEN Abfallwirtschaft Batteriegesetz § 4 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten sowie zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich des Batteriegesetzes vom 24. Juni 2011 (GVBl. S. 191) − Überwachungsaufgaben nach § 21 Abs. 2 BattG − Anordnungen im Aufgabenbereich − Verfolgung und Ahndung der entsprechenden Ordnungswidrigkeiten x x 108 TMUEN Bodenschutz § 9 Abs. 3 ThürBodSchG § 13 Abs. 3 ThürBodSchG Untere Bodenschutzbehörde − Zuständigkeiten gemäß § 11 Abs. 1 ThürBodSchG i. d. F. des Artikel 16 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes vom 20.Dezember 2007 mit Ausnahme der in Artikel 7 der Thüringer Verordnung zur Änderung der Zuständigkeiten im Bereich der Umweltverwaltung vom 6. April 2008 genannten Verfolgung und Ahndung der entsprechenden Ordnungswidrigkeiten x x 109 TMUEN Naturschutz § 36 Abs. 4 ThürNatG Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde, u. a. - Erstellen von Landschaftsplänen, - Genehmigung von Eingriffen, - Beteiligung bei Eingriffszulassungen, - Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen, - Erlass von Ordnungsverfügungen - Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen - Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Naturschutzes Auffangzuständigkeit x x 110 TMUEN Besonders geschützte Biotope § 18 Abs. 4 Satz 2 Pflegepflicht bei Intensivierung oder Änderung von Nutzungen oder Bewirtschaftungsformen von Flächen x x 111 TMUEN Chemikaliensicherheit § 4 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten sowie zur Übertragung einer Ermächtigung auf dem Gebiet des Chemikalien-, Wasch- und Reinigungsmittelrechts vom 11. Nov. 2004 (GVBl. S. 872), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. September 2001 (GVBl. S. 259) Untere Chemikaliensicherheitsbehörde − Überwachung der Durchführung des Chemikaliengesetzes (ChemG) und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen sowie EG-Verordnungen, die Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen gemäß § 21 ChemG die Überwachung der Durchführung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) gemäß § 13 WRMG − Information der Bundesstelle für Chemikalien nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ChemG im Benehmen mit der oberen Chemikaliensicherheitsbehörde − Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung − Entgegennahme von Anzeigen nach § 2 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 6 der Chemikalien-Verbotsverordnung − Anordnungen im Aufgabenbereich − Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten für Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen, deren Einhaltung überwacht wird. x x 112 TMWWDG Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde nur bei LK und kreisfreien Städten Gewerbeordnung § 3 Abs. 2 ThürZustErmGeVO Nr. 1 bis 3 des § 3 Abs. 2 ThürZustErmGeVO als abschließende Aufzählung. x x 354 Anlage.xls 10 lfd. Nr. Ressort Kurzbezeichnung Rechtsgrundlage der Übertragung Wesentlicher Aufgabeninhalt Landkreise kreisf. Städte Gemeinden 113 TMWWDG Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde nur bei LK und kreisfreien Städten Handwerksordnung § 5 Abs. 1 Satz 1 ThürZustErmGeVO Untersagung der Fortsetzung und Schließung des Betriebes nach § 16 Abs. 3 und 7-9 Handwerksordnung Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §§ 117 und 118 Handwerksordnung x x 114 TMWWDG Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde nur bei LK und kreisfreien Städten Schwarzarbeit § 5 Abs. 2 ThürZustErmGeVO Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit x x 115 TMWWDG Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde nur bei LK und kreisfreien Städten Preisangaben-, Wirtschaftsstraf- und Markenrecht § 1 und 2 ThürVO über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Preisangaben-, Wirtschaftsstraf- und Markenrechts Überwachung und Einhaltung der Preisangabenverordnung Vollzug des § 3 Abs. 1 PreisangabenG und Überwachung der Einhaltung der PreisangabenVO Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 10 PreisangabenVO, § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 4 und § 5 WirtschaftsstrafG § 145 Abs. 1 MarkenG x x 116 TMWWDG Aufgaben aller Unteren Gewerbebehörden Gewerbeordnung §§ 2 und 4 ThürZustErmGeVO Ausführung der Gewerbeordnung und der aufgrund der Gewerbeordnung erlassenen Rechtsverordnungen, soweit in §§ 3 und 8 Abs. 3 ThürZustErmGeVO oder in anderen Rechtsvorschriften nicht anders bestimmt Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 147a Abs. 2 und 147 b GewO x x 117 TMWWDG Aufgaben aller Unteren Gewerbebehörden Thür. Gaststättengesetz § 1 Abs. 3 ThürGastG Vollzug des ThürGastG x x 118 TMWWDG Aufgaben aller Unteren Gewerbebehörden Thür. Gaststättenverordnung § 1 ThürGaststättenverordnung i.V.m. § 1 Abs. 1 ThürZustErmGeVO Ausführung des Gaststättengesetzes und der auf seiner Grundlage ergangenen Rechtsverordnungen Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 28 des Gaststättengesetzes x x 119 TMWWDG Aufgaben aller Unteren Gewerbebehörden Schornsteinfegerwesen § 7 ThürZustErmGeVO Nr. 1 bis 11 des § 7 Abs. 1 ThürZustErmGeVO Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Schornsteinfegergesetz Bescheidung und Betreibung rückständiger Gebühren und Auslagen nach § 25 Abs. 4 Satz 4 Schornsteinfegergesetz bzw. ab 2013 § 20 Abs. 3 Schornsteinfegerhandwerksgesetz x x 120 TMWWDG Aufgaben aller Unteren Gewerbebehörden Blindenwaren § 9 Abs. 1 ThürZustErmGeVO — Entscheidung über die Erteilung und den Entzug des Blindenwarenvertriebsausweises nach § 6 BlindenwarenvertriebsG — Einholen von Auskünften und Ausübung der Nachschau nach § 7 BlindenwarenvertriebsG — Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 11 BlindenwarenvertriebsG, soweit nicht die obere Gewerbebehörde zuständig ist x x 121 TMWWDG Aufgaben aller Unteren Gewerbebehörden Texti- und Kristallkennzeichnungsgesetz § 9 ThürZustErmGeVO — Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 14 TextilKennzG — Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten § 7 KrGlasKennzG x x 122 TMWWDG Brandbekämpfung § 8 Abs. 2 ThürZustErmGeVO — Aufforderung des Bezirksschornsteinfegermeisters zur Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung nach § 13 Abs. 1 Nr. 7 Schornsteinfegergesetz bzw. § 17 Abs. 1 Satz 1 Schornsteinfegerhandwerksgesetz x x 123 TSK Untere Denkmalschutzbehörde § 22 Abs. 3 Satz 1 ThürDSchG i.V.m. ThürVO zur Verleihung der Zuständigkeit als untere Denkmalschutzbehörde § 21 Abs. 4 ThürDSchG i.V.m. ThürVO zur Verleihung der Zuständigkeit als untere Denkmalschutzbehörde Untere Denkmalschutzbehörde Engegennahme von Schadensanzeigen, Anordnung und Durchsetzung von Erhaltungsmaßnahmen, Ergreifen von Maßnahmen zur Erhaltung, Bergung und Bewahrung Erteilung von Erlaubnissen Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Prüfung, ob die Voraussetzung für die Ablieferung von archäologischen Funden vorliegen x x x x x 354 Anlage.pdf Tabelle 1