02.10.2015 Drucksache 6/1156Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Oktober 2015 Tempolimit für Fahrten im öffentlichen Dienst? Die Kleine Anfrage 483 vom 28. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach Informationen des Fragestellers gibt es im Thüringer Umweltministerium Überlegungen, ein Tempolimit für Fahrten des öffentlichen Dienstes einzuführen. Offenbar sollen damit Überlegungen weitergeführt und konkretisiert werden, die die Umweltministerin bereits im Mai 2015 geäußert hatte. Damals hatte Ministerin Siegesmund Tempolimits auf den Autobahnen ins Gespräch gebracht, um Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Aus dem Verkehrsministerium und seitens des Regierungssprechers waren diese Überlegungen damals deutlich zurückgewiesen worden. Auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gruhner (Landtagsdrucksache 6/900 vom 23. Juli 2015) hatte die Landesregierung mitgeteilt: "Es gibt keine Überlegungen der Landesregierung, in der 6. Legislaturperiode in dieser Frage aktiv zu werden." Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es innerhalb der Landesregierung Überlegungen oder konkrete Maßnahmen, ein Tempolimit für Fahrten in Dienstfahrzeugen des öffentlichen Dienstes einzuführen bzw. anzuordnen? 2. Wenn ja, wie begründet die Landesregierung dahin gehende Überlegungen und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basieren diese? 3. Wie hoch veranschlagt die Landesregierung den Treibhausgasausstoß der vom öffentlichen Dienst des Freistaats genutzten Dienstfahrzeuge in den Jahren 2014 und 2015? 4. Welche Einspareffekte bei Treibhausgasen erhofft sich die Landesregierung von einem Tempolimit für Dienstfahrzeuge? 5. Ist geplant, das Tempolimit auch auf Fahrten von Dienstfahrzeugen der Minister oder Staatssekretäre anzuwenden? 6. Erkennt die Landesregierung einen Widerspruch zwischen den o.g. Überlegungen und der von ihr mitgeteilten Aussage, in der Frage eines Tempolimits in dieser Legislaturperiode nicht mehr aktiv werden zu wollen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Malsch (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1156 Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung kann gemäß Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen die Beantwortung von Anfragen und die Erteilung von Auskünften ablehnen, wenn die Funktionsfähigkeit und die Eigenverantwortung der Landesregierung nicht nur geringfügig beeinträchtigt werden. Die vorliegende Kleine Anfrage berührt diesen Kernbereich exekutiver Willensbildung. Zur Umsetzung des Koalitionsvertrages, in dem es heißt: "Die Koalition strebt an, den CO2-Ausstoß der staatlichen Fuhrparke deutlich zu reduzieren und dadurch eine Vorbildwirkung der öffentlichen Hand zu demonstrieren ." hat das Thüringer Finanzministerium den Entwurf einer Kabinettvorlage erarbeitet. Eine Billigung durch das Kabinett ist bisher jedoch nicht erfolgt. Der Entwurf der Kabinettvorlage befindet sich derzeit noch im Prozess der Willensbildung der Landesregierung. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus. Soweit zu dem Arbeitsentwurf einer möglichen Anlage zur Kabinettvorlage Anhörungen gemäß § 95 Thüringer Beamtengesetz bzw. Unterrichtungen nach § 2 Thüringer Personalvertretungsgesetz erfolgt sind, sind diese Teil des noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses der Landesregierung hinsichtlich des Gesamtkonzeptes. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Eine Veranschlagung des Treibhausgasausstoßes z.B. über die separate Erfassung des Kraftstoffverbrauches ist nicht erfolgt. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 6.: In der vom Fragesteller zitierten Drucksache 6/900 vom 23. Juli 2015 geht es um ein generelles Tempolimit auf den Thüringer Autobahnen. Die Einführung eines generellen Tempolimits auf Bundesautobahnen obliegt nicht dem Landesrecht, sondern dem Bundesrecht. Daher kann kein Widerspruch zur Intention zur deutlichen Absenkung der CO2-Emission und zur Kraftstoffeinsparung im gesamten staatlichen Fuhrpark des Freistaats gesehen werden. Taubert Ministerin