29.01.2015 Drucksache 6/116Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Februar 2015 Unvollständiger Lebenslauf? Die Kleine Anfrage 70 vom 17. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist die Vita der neuen Staatssekretärin, Frau Ines Feierabend, abrufbar. Unter dem Link http://www.thueringen.de/ th7/tmsfg/wirueberuns/sts/ kann der interessierte Bürger den bisherigen beruflichen Werdegang von Frau Feierabend einsehen. Dabei fällt dem aufmerksamen Betrachter ins Auge, dass die Zeitspanne von 1988 bis 1990 eine Lücke aufweist. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund findet in dem Lebenslauf von Frau Feierabend die Zeitspanne von 1988 bis 1990 keine Erwähnung? 2. Welcher beruflichen Tätigkeit ist Frau Feierabend in dem o. g. Zeitraum nachgegangen? 3. Besteht für die Mitglieder der Landesregierung die Pflicht, im Zusammenhang mit ihrer Ernennung zum Minister oder Staatssekretär, Angaben zu ihrem beruflichen Werde gang korrekt und vollständig angeben zu müssen und falls ja, wurde vorliegend gegen diese Pflicht verstoßen? Der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 27. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Fehlen der Zeitspanne von 1988 bis 1990 in dem Lebenslauf von Frau Staatssekretärin Feierabend ist ein reines Versehen. Frau Staatssekretärin Feierabend hat an ihrem ersten Arbeitstag in ihrem neuen Amt, dem 2. Januar 2015, sofort die Korrektur des Lebenslaufes veranlasst. Zu 2.: In dem besagten Zeitraum studierte Frau Feierabend an der SED-Parteihochschule "Karl Marx" in Berlin. Zu 3.: Die Voraussetzung zur Ernennung als Staatssekretärin oder Staatssekretär zum 5. Dezember 2014 waren im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in Verbindung mit dem Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) sowie in der Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahnverordnung - ThürLbVO) K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/116 geregelt. Seit dem 1. Januar 2015 gelten neben dem Beamtenstatusgesetz und dem novellierten Thüringer Beamtengesetz auch das Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahngesetz - ThürLaufbG). Die Voraussetzungen zur Ernennung als Ministerin bzw. Minister sind im Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Thüringer Ministergesetz -ThürMinG) geregelt. Für die Gestaltung eines Lebenslaufes gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Prof. Dr. Hoff Minister