07.10.2015 Drucksache 6/1161Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Oktober 2015 Rundfunkgebührenanteile des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) und deren Verwendung Die Kleine Anfrage 480 vom 26. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Der MDR hat mit seinen Einrichtungen, Strukturen und Aufträgen keine unbedeutsamen wirtschaftlichen Auswirkungen im Sendegebiet, gegebenenfalls auch darüber hinaus. Umso wichtiger erscheint, wie sich diese "wirtschaftliche Kraft" auf die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und vor allem auf Thüringen konkret wirtschaftlich auswirkt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Rundfunkbeitrag nimmt der MDR nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2014 insgesamt und bezogen auf die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein? 2. Wie wird dieser Rundfunkbeitrag im MDR im Jahr 2014 zur Finanzierung von Personalkosten, Sachkosten und Sonstigem insgesamt und bezogen auf die einzelnen Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eingesetzt? 3. Welche Anzahl von Beschäftigten wurde 2014 durch den MDR in den drei Ländern in den jeweiligen Einrichtungen finanziert? 4. Lassen sich Rückschlüsse auf Umsatz-, Unternehmens- oder Lohnsteuer, bezogen auf die jeweiligen Einrichtungen, länderspezifisch aufschlüsseln? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Die Kleine Anfrage 480 des Abgeordneten Blechschmidt (DIE LINKE) beantworte ich nach erfolgter Rückkopplung mit dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) für die Landesregierung wie folgt: Zu 1.: Die Beitragserträge des MDR in den Staatsvertragsländern belaufen sich für das Jahr 2014 - ohne Anteile der Landesmedienanstalten - auf insgesamt rund 622,1 Millionen Euro. Die Verteilung bezogen auf die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der folgenden vom MDR übersandten Tabelle zu entnehmen; die jeweiligen Spalten zur prozentualen Aufteilung wurden zur Verdeutlichung durch die TSK hinzugefügt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Blechschmidt (DIE LINKE) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1161 Beitragserträge 2014 (ohne LMA-Anteil) in Millionen Euro Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Gesamt MDR/ARD 301,1 161,8 159,2 622,1 Anteil der Länder in Prozent 48,4 26,0 25,6 100,0 Zu 2.: Für das Jahr 2014 verzeichnete der MDR Gesamtaufwendungen von 722,4 Millionen Euro. Die Aufteilung auf Personalkosten, Sachkosten und sonstigen Aufwendungen (insbesondere Abschreibungen) zeigt die folgende Tabelle: in Millionen Euro Personalaufwand Sachaufwand Sonstige Aufwendungen Gesamt 2014 175,3 523,7 23,4 722,4 Aufwendungen in Prozent 24,3 72,5 3,2 100,0 Eine Aufteilung von Sachkosten und Sonstigem bezogen auf die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist nach Ausführungen des MDR grundsätzlich nicht trennscharf möglich, da in der Kostenrechnung des MDR die Kosten nach Kostenstellen erfasst werden. So fallen in den zentralen Bereichen in Leipzig z. B. auch Kosten an, die geografisch bzw. nach dem Sitz des Kreditors dem Bundesland Thüringen zuzuordnen wären. Beispielsweise werden Wartungsverträge für hauswirtschaftliche Anlagen aus dem Landesfunkhaus Thüringen in der Betriebsdirektion mit Sitz in der Zentrale in Leipzig erfasst. Die Verteilung der Personalkosten ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen , dass die Mitarbeiter des KiKA einen MDR-Arbeitsvertrag besitzen. Bei einer Aufschlüsselung der Personalkosten auf die einzelnen MDR-Staatsvertragsländer ist es deshalb sachgerecht, die Mitarbeiter dem Freistaat Thüringen zuzurechnen. Bei den Personalkosten stellt sich die Verteilung laut MDR wie folgt dar: Gehaltssummen in Tausend Euro Sachsen SachsenAnhalt Thüringen KiKA (Thüringen) Gesamt Bemerkungen Feste Mitarbeiter 96.226 26.423 8.309 3.854 134.812 Gesamtbrutto 2014, inkl. Lohsteuer; inkl. MDR-Werbung; ohne AG-Anteile SV Anteil der Länder in Prozent 71,3 19,6 6,2 2,9% 100,0 Zu 3.: Im Jahr 2014 waren beim MDR insgesamt 3.564 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt, wovon 2.124 als Festangestellte und 1.440 als Freie (ab 72 Tage) tätig waren. Die Verteilung der Beschäftigten auf die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist in der nachfolgenden Tabelle abgebildet. Zu beachten ist auch hier, dass die Mitarbeiter des KiKA einen MDR-Arbeitsvertrag besitzen und dementsprechend dem Freistaat Thüringen zuzuordnen sind. Anzahl Mitarbeiter Sachsen SachsenAnhalt Thüringen KiKA (Thüringen) Gesamt Bemerkungen Feste Mitarbeiter 1.543 390 131 60 2.124 Stand: 31.12.2014; Thüringen inklusive MDR-Werbung Anteil der Länder in Prozent 72,6 18,4 6,2 2,8 100 3 Drucksache 6/1161Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anzahl Mitarbeiter Sachsen SachsenAnhalt Thüringen KiKA (Thüringen) Gesamt Bemerkungen Freie Mitarbeiter 857 393 115 75 1.440 Anzahl 2014 ab 72 Tage, ausgewertet nach Leistungszeitraum 2014 Anteil der Länder in Prozent 59,5 27,3 8,0 5,2 100 Gesamt 2.400 783 246 135 3.564 Gesamtanteil derLänder in Prozent 67,4 22,0 6,9 3,7 100 Zu 4.: Die Steuervolumina für feste und freie Mitarbeiter im Jahr 2014 belaufen sich auf insgesamt 38.084.000 Euro. Die Verteilung der Steuervolumina auf die MDR-Staatsvertragsländer ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Steuervolumina in Tausend Euro Sachsen SachsenAnhalt Thüringen KiKA (Thüringen) Gesamt Bemerkungen Lohnsteuer/Soli 26.946 8.093 2.632 1.248 38.084 Feste und freie Mitarbeiter Anteil der Länder in Prozent 69,2 20,8 6,8 3,2 100,0 Steuervolumina je Bundesland (z. B. Unternehmenssteuern) sind nicht ohne Weiteres auswertbar, da der MDR wegen seines Sitzes in Leipzig alle Steuern an sein zuständiges Finanzamt Leipzig II abführen muss. Die Finanzämter verteilen diese dann von Amts wegen weiter. Die Lohnsteuer zählt als Teil der Einkommensteuer zu den Gemeinschaftssteuern, deren Aufkommen Bund und Ländern gemeinsam zusteht (Artikel 106 Abs. 3 Grundgesetz). Die Gemeinden erhalten gemäß Artikel 106 Abs. 5 GG in Verbindung mit § 1 Gemeindefinanzreformgesetz 15 Prozent des Aufkommens an Lohnsteuer . Der nach Abzug des Gemeindeanteils verbleibende Teil des Lohnsteueraufkommens wird Bund und Ländern jeweils hälftig zugewiesen, so dass Bund und Länder zu jeweils 42,5 vom Hundert am Steueraufkommen der Lohnsteuer beteiligt sind. Der Anteil der Länder steht den einzelnen Bundesländern nach dem Aufkommen zu, das von den Finanzbehörden in ihrem jeweiligen Gebiet vereinnahmt wird. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer für alle bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 41a Abs. 1 Einkommensteuergesetz an das für ihn als Arbeitgeber zuständige Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Entscheidend für die Verteilung des Steueraufkommens der Lohnsteuer ist allerdings nicht die Betriebsstätte des Arbeitgebers , sondern der Wohnsitz der Arbeitnehmer. Da der Arbeitgeber seine Betriebsstätte jedoch nicht zwingend im gleichen Bundesland hat, in dem die Arbeitnehmer wohnen, und in vielen Fällen auch Arbeitnehmer aus unterschiedlichen Bundesländern beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, ist eine Abgrenzung bzw. Zerlegung des Steueraufkommens nach § 7 Zerlegungsgesetz erforderlich. Nach den aufgrund des Zerlegungsgesetzes ermittelten Werten wird das Steueraufkommen der Lohnsteuer auf die verschiedenen Bundesländer verteilt. Prof. Dr. Hoff Minister