12.10.2015 Drucksache 6/1163Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Oktober 2015 Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Arnstädter Unterkunft im Wohngebiet "Rabenhold" Die Kleine Anfrage 453 vom 12. August 2015 hat folgenden Wortlaut: In der durch den Ilm-Kreis angemieteten Arnstädter Aufnahmestelle für Asylbewerber im Wohngebiet "Rabenhold " sind seit einigen Monaten Asylbewerber untergebracht. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage (Drucksache 6/271) des Abgeordneten Brandner (AfD) (Protokoll der 10. Sitzung des Thüringer Landtags, 6. Wahlperiode, 26. März 2015, Seite 591 ff.) geht hervor, dass es im Jahr 2014 zu 71 Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit Vorfällen in Thüringer Landeserstaufnahmestellen, die auf das Verhalten der Bewohner zurückgeführt werden konnten, kam. In Arnstadt stellt sich zudem der lange Anfahrtsweg für die Polizisten im Einsatz als Nachteil heraus. Sofern sich diese nicht ohnehin auf Streife befinden, erfolgt die Anfahrt in der Regel aus dem über 20 Kilometer entfernten Ilmenau oder Gotha. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeieinsätze aufgrund von Vorkommnissen, die auf das Verhalten der Bewohner zurückgeführt werden können, hat es in der Unterkunft am Arnstädter "Rabenhold" seit dem Erstbezug von Asylbewerbern gegeben (bitte möglichst aufschlüsseln nach zuordenbaren Delikten, beispielsweise Ruhestörung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung etc.)? 2. Wie viele Vorfälle, die nicht auf das Verhalten der Bewohner zurückgeführt werden können, hat es gegeben (bitte möglichst aufschlüsseln nach zuordenbaren Delikten, beispielsweise Ruhestörung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung etc.)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Seit dem Erstbezug der Asylbewerberunterkunft im Arnstädter Wohngebiet "Rabenhold" wurden sieben Polizeieinsätze registriert, die ursächlich auf das Verhalten der Bewohner zurückgeführt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um: • zwei Anzeigen gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) (Sachbeschädigung), • eine Anzeige gemäß § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung), • drei Einsätze wegen ruhestörenden Lärms, • ein sonstiger Einsatz - Amtshilfe nach Psychisch-Kranken-Gesetz. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1163 Zu 2.: Seit dem Erstbezug der Asylbewerberunterkunft im Arnstädter Wohngebiet "Rabenhold" wurden zwei Polizeieinsätze registriert, die nicht ursächlich auf das Verhalten der Bewohner zurückgeführt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um: • eine Anzeige gemäß § 303 StGB (Sachbeschädigung), • eine Anzeige gemäß § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten). Dr. Poppenhäger Minister