13.10.2015 Drucksache 6/1169Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Oktober 2015 Mögliche Erweiterung des Hartsteinwerkes Tabarz Die Kleine Anfrage 462 vom 20. August 2015 hat folgenden Wortlaut: In der Gemeinde Tabarz, am Fuß des Inselsberges, befindet sich ein Hartsteinwerk mit Steinbruch und Aufbereitungsanlage , in dem seit über 100 Jahren Gesteine für den Straßen- und Wegebau gewonnen werden. Im Regionalplan Mittelthüringen ist der Standort sowohl als Vorranggebiet als auch als Vorbehaltsgebiet Rohstoffe ausgewiesen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang besitzt der Betreiber des Hartsteinwerkes Bergwerkseigentum bzw. eine Abbaugenehmigung ? 2. Bis zu welcher Tiefe ist der Abbau genehmigt bzw. weiter vorgesehen? 3. Müssen nach Kenntnis der Landesregierung in diesem Zusammenhang möglicherweise Grundwasserabsenkungen vorgenommen werden? Wenn ja, in welchem Umfang? 4. Wie bewertet die Landesregierung die wirtschaftliche Bedeutung des Steinbruches? 5. Zu welchen Ergebnissen haben Untersuchungen zur Ausdehnung des Abbaugebietes auf die andere Seite der Inselsbergstraße geführt und soll eine Erweiterung erfolgen? 6. Existieren hierfür bereits Abbauberechtigungen bzw. Anträge? Wenn ja, von wem, für welche Flächengröße und Fördermenge? 7. Besteht nach Auffassung der Landesregierung für die Gemeinde Tabarz gegebenenfalls das Risiko, dass durch die Steinbrucherweiterung die Kurortqualität beeinträchtigt werden oder sogar die Aberkennung des Status als Kurort drohen könnte? 8. Wie schätzt die Landesregierung den Einfluss des Steinbruches auf den Tourismus in der Region gegenwärtig und nach einer möglichen Ausdehnung ein? 9. In welchem Umfang wird die durch den Steinbruch bedingte Flächeninanspruchnahme im derzeit in der Fortschreibung befindlichen Regionalplan dokumentiert sein? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kummer (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1169 10. Liegen im Rahmen des Beteiligungsprozesses innerhalb des Regionalplan-Änderungsverfahrens Hinweise auf Konflikte mit anderen Planungszielen und Belangen vor? Wenn ja, welche? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. Oktober 2015 (Eingang: 13. Oktober 2015) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Fa. MKW Mitteldeutsche Hartstein- Kies- und Mischwerke GmbH betreibt den Hartsteintagebau Tabarz auf Grundlage eines als bergrechtliche Bewilligung fortgeltenden alten Gewinnungsrechtes mit einer Größe von 28,4 Hektar (Bescheid des Bergamtes Erfurt vom 4. März 1991). Ein Bergwerkseigentum besteht nicht. Die Durchführung der derzeitigen Abbauarbeiten beruht auf einem zugelassenen bergrechtlichen Hauptbetriebsplan aus dem Jahr 2009. Dieser wurde in seiner Geltungsdauer zweimal verlängert und ist bis zum 31. Dezember 2016 zugelassen. Anschließend ist ein neuer Hauptbetriebsplan zur Zulassung einzureichen. Zu 2.: Die derzeit gültigen bergrechtlichen Betriebspläne beinhalten die Fortführung der bergbaulichen Tätigkeiten bis auf das Niveau 480 Meter NHN (Normalhöhennull). Über einen eventuell vorgesehenen Abbau unterhalb der 480m-NHN-Sohle ist der Landesregierung derzeit nichts bekannt. Zu 3.: Für den Abbau bis auf 480 Meter NHN ist keine Grundwasserabsenkung erforderlich. Zu 4.: Das Hartsteinwerk Tabarz als Teil der MKW Mitteldeutsche Hartstein- Kies- und Mischwerke GmbH ist ein regionaler und z. T. auch überregionaler Versorger der Wirtschaft mit mineralischen Produkten wie insbesondere Schotter für den Straßen- und Wegebau, aber auch Edelsplitte, Mineralgemische und Steinerden. Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist das Hartsteinwerk Tabarz aufgrund seiner Größe und Förderkapazität von großer Bedeutung für die Region. Im Regionalplan Mittelthüringen ist die mögliche Erweiterung des bestehenden Steinbruches als Vorbehaltsgebiet Rohstoffe ausgewiesen. Eine Erweiterung ist Voraussetzung, um den Bedarf insbesondere der Bauwirtschaft mit mineralischen Produkten mittel- und langfristig zu sichern. Zu 5.: Neben Lesesteinkartierungen hat die Fa. MKW Mitteldeutsche Hartstein- Kies- und Mischwerke GmbH westlich der Inselsbergstraße flache Erkundungsbohrungen sowie geophysikalische Untersuchungen durchgeführt , um dort den Rohstoff Orthophyr, auf den sich der Abbau am Standort Tabarz konzentriert, zu lokalisieren . Diese Erkundungsmaßnahmen wurden in Abstimmung mit dem Grundeigentümer und der Gemeinde Tabarz vorgenommen. Im Ergebnis der Erkundungsarbeiten hat das Unternehmen eine Verlagerung des im Regionalplan Mittelthüringen westlich der Inselsbergstraße ausgewiesenen Vorbehaltsgebietes Rohstoffe h-1 in südliche Richtung vorgeschlagen. Ob eine Erweiterung des Tagebaues dort tatsächlich beabsichtigt wird, ist der Landesregierung derzeit nicht bekannt. Zu 6.: Für das Gebiet westlich der Inselsbergstraße bestehen keine Abbauberechtigungen. Anträge auf Erteilung bzw. Verleihung einer Bergbauberechtigung nach § 10 Bundesberggesetz (BBergG) für diesen Bereich liegen der Landesregierung nicht vor. Der Rohstoff liegt dort als Grundeigentümerbodenschatz vor. Zu 7.: Der Stadt Tabarz wurde das Prädikat "Staatlich anerkannter Kneippkurort" im Jahr 2001 verliehen. Das Prädikat hat eine Gültigkeit bis zum 16. Juli 2016. Im Rahmen des Prädikatisierungsverfahrens für Kur- und Erholungsorte spielt die Bewertung der Luftqualität eine wesentliche Rolle. Die Abbautätigkeit des Hartsteinwerks Tabarz hatte im Rahmen der bisherigen Anerkennungsverfahren keine Auswirkungen hinsichtlich der bioklimatischen und lufthygienischen Bedingungen. Inwieweit gegenwärtig oder zukünftig eine Beeinträchtigung der Luftqualität in so gravierender Form vorliegt , dass die Prädikatisierung des Kurortes Tabarz gefährdet sein könnte, kann seitens der Thüringer Landesregierung derzeit nicht beurteilt werden. 3 Drucksache 6/1169Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Grundsätzlich können sowohl eine intensive Staubbelastung als auch eine hohe Verkehrsintensität die Qualität der Luft und somit die touristische Erholungsqualität in der Region beeinträchtigen. Dies gilt entsprechend, soweit sich die Intensität des Abbaus erhöht. Gegenwärtig liegen dem zuständigen Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft keine Informationen zur Beeinträchtigung des Tourismus in der Region durch die Abbautätigkeit des Hartsteinwerks Tabarz vor. Welche Auswirkungen eine etwaige Erweiterung der Abbautätigkeit haben wird, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Zu 9.: Im aktuellen Regionalplan Mittelthüringen ist im Bereich des Hartsteinwerks Tabarz östlich der Landesstraße L 1024 ein Vorranggebiet Rohstoffe H-1 und auf der gegenüber liegenden, westlichen Straßenseite ein Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-1 ausgewiesen. Angaben zur Größe der jeweiligen Fläche in Hektar oder Quadratmeter sind im Regionalplan Mittelthüringen nicht enthalten. Lediglich die zeichnerische Darstellung gibt Auskunft über Größe, Lage und Umgriff der Gebiete, so dass von ca. 29 Hektar für das Vorranggebiet Rohstoffe H-1 und ca. 20 Hektar für das Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-1 ausgegangen werden kann. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Änderungsverfahrens zum Regionalplan Mittelthüringen hat sich die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen noch nicht mit dem Thema Rohstoffe befasst. Aussagen zu planerischen Intentionen oder konkreten Flächengrößen einer möglichen künftigen Ausweisung von Vorrang - bzw. Vorbehaltsgebieten Rohstoffgewinnung liegen daher nicht vor. Zu 10.: Das Unternehmen MKW hat in Folge von Erkundungsbohrungen eine Verlagerung des Vorbehaltsgebietes h-1 in südliche Richtung vorgeschlagen. Ein großer Teil dieses neuen Gebietes befindet sich außerhalb des bestehenden Vorbehaltsgebietes h-1. Die Stadt Tabarz lehnt eine Verlängerung der Abbautätigkeit durch planerische Ausweisungen im Regionalplan ab und begründet dies mit der touristischen bzw. kurörtlichen Entwicklung der Stadt Tabarz sowie Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes. Die Stadt ist im aktuellen Regionalplan Mittelthüringen als "Regional bedeutsamer Tourismusort" ausgewiesen (Z 4-9). Hier sollen insbesondere die spezifischen Funktionen Natur- und Aktivtourismus, Kur und Wintersport entwickelt werden und bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen mit besonderem Gewicht berücksichtigt werden. Der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen liegen bisher keine neuen Erkenntnisse vor, da die rohstofffachliche Zuarbeit des geologischen Landesdienstes der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie noch aussteht. In Vertretung Möller Staatssekretär