14.10.2015 Drucksache 6/1176Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Oktober 2015 Erfolgte Abwahl von Bürgermeistern bzw. Landräten Die Kleine Anfrage 510 vom 10. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Laut § 28 Abs. 6 bzw. § 106 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) können Bürgermeister bzw. Landräte von den Bürgern abgewählt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen konkreten Fällen wurden im Zeitraum vom 1. Juli 2004 bis zum jetzigen Zeitpunkt Bürgermeis ter bzw. Landräte nach § 28 Abs. 6 bzw. § 106 Abs. 3 ThürKO von den Bürgern mit welchem konkreten Quorum in welchen Orten bzw. Landkreisen abgewählt? 2. In welchen Gemeinden und Landkreisen gab es seit dem 1. Juli 2004 bis zum jetzigen Zeitpunkt ein Einleitungsverfahren zur Abwahl von Bürgermeistern bzw. Landräten? 3. Welche dieser Verfahren waren erfolgreich? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Mitteilung des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurde im Zeitraum vom 1. Juli 2004 bis zum 24. September 2015 in folgenden Gemeinden/Landkreisen ein erfolgreiches Abwahlverfahren des Bürger meisters/Landrates nach § 28 Abs. 6 bzw. § 106 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung durchgeführt; die in soweit maßgeblichen Quoren können ebenfalls der nachstehenden Darstellung entnommen werden: Landkreis Gemeinde Jahr Quorum in Prozent Hildburghausen Mendhausen 2006 47,3 SaalfeldRudolstadt Lichte 2010 48,4 UnstrutHainichKreis Kleinwelsbach 2015 70,27 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1176 Zu 2.: Neben den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten, erfolgreich abgeschlossenen Abwahlverfahren, können nach Kenntnis der Landesregierung folgende Einleitungsverfahren zur Abwahl von Bürgermeistern bzw. Landräten mitgeteilt werden: Nach Information des Landratsamtes Hildburghausen wurde Ende des Jahres 2008 in der Gemeinde Ma risfeld ein Verfahren zur Abwahl des Bürgermeisters angeregt. Dieses sei jedoch insofern nicht durchge führt worden, als die nach § 28 Abs. 6 Satz 4 Thüringer Kommunalordnung erforderliche 2/3 Mehrheit im Gemeinderat nicht erreicht wurde. Nach Auskunft des Landratsamtes IlmKreis wurde im Stadtrat der Stadt Arnstadt in der Sitzung am 11. Sep tember 2015 über einen Abwahlantrag des Bürgermeisters beraten. In der nächsten Sitzung des Stadtra tes (22. Oktober 2015) soll eine diesbezügliche Beschlussfassung auf die Tagesordnung der Stadtratssit zung gesetzt werden. Das Landratsamt SaaleHolzlandKreis hat mitgeteilt, dass ausweislich eines am 13. September 2015 im Landratsamt eingegangenen Telefaxes, fünf Mitglieder des Gemeinderates Kleinbockedra die Einberufung einer Sondersitzung gemäß § 28 Abs. 6, § 35 Thüringer Kommunalordnung beantragt haben. Ferner wurde nach Auskunft des Landratsamtes Wartburgkreis im Februar 2014 ein Abwahlverfahren des Bürgermeisters der Gemeinde WuthaFarnroda eingeleitet. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister