15.10.2015 Drucksache 6/1178Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Oktober 2015 Anerkennung für ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe Die Kleine Anfrage 484 vom 25. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2015 haben deutlich mehr Menschen aus den Krisenregionen dieser Welt nach Deutschland gefunden und hier Asyl beantragt. Die Mehrheit der Bevölkerung steht den Asylsuchenden freundlich und offenherzig gegenüber. Viele Bürger engagieren sich auch ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe. Dieses Engagement gewährleistet eine schnelle Integration in die Gesellschaft. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind direkte finanzielle Zuwendungen an in der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich Tätige möglich und wenn ja, was sind die Kriterien für eine Zuwendung? 2. Gibt es steuerliche oder förderrechtliche Mittel und Wege, das Engagement der Bürger in der Flüchtlingshilfe zu würdigen? 3. Welche weiteren Formen der Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe sind möglich? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt auf der Grundlage der "Vergabegrundsätze für die Förderung des Ehrenamtes" Zuwendungen gemäß § 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) an in Thüringen wirkende Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Landkreise und kreisfreie Städte. Privatpersonen rechnen nicht zum Kreis der Zuwendungsempfänger. Bei der Übernahme von Betreuungstätigkeiten im Auftrag des Landesverwaltungsamtes, wie zum Beispiel in der Messehalle Erfurt, erhalten die entsprechenden Organisationen die entstandenen Aufwendungen freiwilliger Helfer erstattet. Zu 2.: Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke, zu denen u.a. die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 der Abgabenordnung) zählt, können unter den Voraussetzungen des § 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die Zuwendungen können in K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Pidde (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1178 Form von Geld- und Sachspenden geleistet werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 22. September 2015 vereinfachte Verwaltungsregelungen zur steuerlichen Förderung der Hilfe für Flüchtlinge erlassen. Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom 1. August 2015 bis 31. Dezember 2016 durchgeführt werden. Eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der Flüchtlingshilfe ist steuerlich unbeachtlich, da der Einsatz der Arbeitskraft nicht zu steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen führt. Erhält die ehrenamtlich tätige Person eine Aufwandsentschädigung, kann diese bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 3 Nr. 26 oder 26a EStG bis zu den dort genannten Höchstgrenzen steuerfrei sein. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt zur Förderung des Ehrenamtes Zuwendungen gemäß § 44 ThürLHO an die in der Antwort zu Frage 1 genannten Zuwendungsempfänger, die insbesondere zur Unterstützung , Anerkennung, Qualifizierung und weiteren Gewinnung von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger vergeben und eingesetzt werden. Weiterhin unterstützt die Thüringer Ehrenamtsstiftung Organisationen bei der Etablierung eines guten Freiwilligenmanagements, welches für ehrenamtlich Tätige Mitgestaltung, Kostenerstattung und Austausch beinhaltet. Mit Hilfe der in die Zuständigkeit des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz fallenden "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund" werden seit 2008 jährlich etwa 30 Integrationsprojekte im Wege der Kofinanzierung durch den Freistaat Thüringen gefördert. Unterstützt werden insbesondere Projekte, die von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und gemeinnützigen Vereinen durchgeführt werden und vor allem auf eine sprachliche Förderung der Zuwanderer sowie eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt ausgerichtet sind. Dem Grunde nach zuwendungsfähig sind auch die an die in diesen Projekten ehrenamtlich Tätigen gezahlten Aufwandsentschädigungen. Zu 3.: Das "Thüringer Ehrenamtszertifikat" ist eine gemeinsame Initiative des Freistaats Thüringen, der Thüringer Ehrenamtsstiftung, der Verbände und der Kirchen als Trägerorganisationen des freiwilligen und des ehrenamtlichen Engagements, der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Universitäten und Fachhochschulen Thüringens. Mit diesem Zertifikat wurden bisher insgesamt ca. 1.300 Bürgerinnen und Bürger ausgezeichnet. In 20 Kommunen gibt es die "Thüringer Ehrenamtscard", mit der sich die Thüringer Ehrenamtsstiftung, die Landkreise und kreisfreien Städte öffentlich bei den Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die sich in besonderer Weise für ihre Mitmenschen im örtlichen Gemeinwesen einsetzen. Von der Thüringer Ehrenamtscard wurden bereits 4.598 Stück ausgegeben. Gemeinsam mit dem MDR Thüringen (MDR 1 Radio Thüringen sowie MDR Thüringen Journal) vergibt die Thüringer Ehrenamtsstiftung zwölfmal im Jahr den Titel "Thüringer des Monats" an eine Person, die sich in besonderer Weise für Menschen oder Tiere, für Natur oder Kultur oder in vielen anderen Bereichen engagiert . Seit 2014 ist die Auszeichnung "Thüringer des Monats" mit 500 Euro dotiert. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung wird im Jahr 2015 den 3. Thüringer Engagement-Preis in fünf Kategorien mit einem Preisgeld von 25.000 Euro ausloben. Mit dieser Auszeichnung wird seit 2013 herausragendes bürgerschaftliches Engagement im Freistaat gewürdigt und die Anerkennungskultur gestärkt. Ein hierfür nominierter Verein ist unter anderem "Refugees Welcome Ilmenau", dessen ca. 210 ehrenamtliche Helfer Unterstützungsaktionen und Veranstaltungen für Flüchtlinge organisieren. Mit dem Projekt "Aufbau einer Kultur des Willkommens" der Thüringer Ehrenamtsstiftung sollen engagementfördernde Strukturen in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterstützt und vernetzt werden. Dabei sollen die Themen Integration und Nachbarschaft einen Schwerpunkt in der Engagementförderung bilden. Die Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge (BIMF) lobt ebenso wie die bisherige Ausländerbeauftragte jährlich den Thüringer Integrationspreis aus. In diesem Jahr wird er zum 5. Mal vergeben . Der Preis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert und soll insbesondere ehrenamtliches Engagement in der Integrations-, Migrations- und Flüchtlingsarbeit würdigen. Angesprochen sind Engagierte mit Projekten aus unterschiedlichen Bereichen - wie z.B. Flüchtlingssozialarbeit, Sport, Arbeit und Wirtschaft, Kinderund Jugendarbeit, Bildung, Spracherwerb, Nachbarschaftshilfe, Patenschaften, Medien -, die sich für die Integration Zugewanderter und das interkulturelle Zusammenleben im Freistaat einsetzen. In Vertretung Dr. Albin Staatssekretärin