19.10.2015 Drucksache 6/1181Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Oktober 2015 Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache an Thüringer Schulen - Teil 2 Die Kleine Anfrage 490 vom 1. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Während einer Pressekonferenz zum Beginn des neuen Schuljahres in der Thüringer Staatskanzlei am 20. August 2015 äußerte Frau Ministerin Dr. Klaubert, dass die Anzahl von Schülern nichtdeutscher Her kunftssprache an Thüringer Schulen steigt. Derzeit werden mehr als 5.000 Schüler nichtdeutscher Her kunftssprache an Thüringer Schulen unterrichtet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrer in Thüringen sind derzeit qualifiziert, den Unterricht in "Deutsch als Zweitsprache" an allgemeinbildenden Schulen durchzuführen? Wie viele von ihnen werden derzeit für die Absicherung des Unterrichts in "Deutsch als Zweitsprache" eingesetzt? 2. Wird der Unterricht in "Deutsch als Zweitsprache" auch von anderen Institutionen, wie Vereinen, frei willigen Helfern und Verbänden durchgeführt (bitte einzeln auflisten)? Wie wird gegebenenfalls deren Qualifikation sichergestellt? 3. Nach welchen konkreten Gesichtspunkten werden die Lehrer, die an einer Fortbildung für "Deutsch als Zweitsprache" teilnehmen oder neu zur Absicherung des Sprachunterrichts eingestellt werden ausge wählt? Welche Sprachkenntnisse in den Sprachen der Herkunftsländer der Schüler bringen sie jeweils mit (bitte einzeln auflisten)? 4. Von welchen Schulen stammen die Lehrer, die im aktuellen Schuljahr an einer Fortbildung in "Deutsch als Zweitsprache" teilnehmen bzw. teilnehmen werden? 5. Werden die neu eingestellten Lehrer in Vollzeit oder Teilzeit eingestellt? Werden sie ausschließlich im Bereich "Deutsch als Zweitsprache" eingesetzt oder unterrichten sie ein weiteres Fach (Fächerkombi nation bitte angeben)? Wie werden sie jeweils eingruppiert (bitte jeweils einzeln auflisten)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Zusatzqualifikation "Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) wird bisher statistisch nicht gesondert erfasst. Die Umsetzung des DaZ-Unterrichts erfolgt bisher sowohl durch Lehrkräfte mit DaZ-Ausbildung als auch durch Lehrkräfte mit Lehrbefähigung in Deutsch oder mit Lehrbefähigung in einer Fremdsprache. In diesen K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1181 Fächern gibt es methodisch-didaktische Überschneidungen mit DaZ. Darüber hinaus gehört die durchgän gige Sprachförderung zu den Grundaufgaben aller Fachlehrer. Gemäß der großen Schuljahresstatistik zum Stichtag 17. September 2014 waren im Schuljahr 2014/2015 875 Lehrkräfte im Förderunterricht von schulpflichtigen Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache eingesetzt. Die Schuljahresstatistik für das laufende Schuljahr liegt noch nicht vor. Zu 2.: Nein; der Unterricht an staatlichen Schulen wird von Lehrkräften durchgeführt, die gemäß § 34 Abs. 1 Thü ringer Schulgesetz Landesbedienstete sind. Sprachförderangebote durch Dritte sind im außerunterrichtlichen Bereich möglich, werden durch die Lan desregierung jedoch nicht statistisch erfasst. Zu 3.: Zielgruppe der Weiterbildungsmaßnahme in "Deutsch als Zweitsprache" sind Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule, der Regelschule, des Gymnasiums, der Gemeinschaftsschule und der berufsbildenden Schu le mit Erfahrung und Einsatz im DaZ-Unterricht. Für die Weiterbildungsmaßnahme im Schuljahr 2015/2016 gelten die folgenden Zugangsvoraussetzungen: 1. Lehrerinnen und Lehrer mit einem Unterrichtsfach im sprachlichen Bereich (Deutsch oder moderne Fremdsprache) oder 2. Lehrerinnen und Lehrer, die an Schulen mit einem hohen Anteil an DaZ-Unterricht arbeiten und/oder Multiplikatoren sind (z. B. Fachberater Deutsch, Fachleiter). Die Lehrkräfte melden sich in Abstimmung mit dem Schulleiter für die Weiterbildungsmaßnahme an, vor behaltlich einer Genehmigung durch den örtlichen Personalrat. Die Sprachkenntnisse der Lehrkräfte wer den nicht erhoben. Es ist davon auszugehen, dass Kenntnisse in den gängigen Fremdsprachen vorliegen (Englisch, Französisch, Russisch). Für die befristete Einstellung zur Absicherung des DaZ-Unterrichts können sowohl formale Kriterien (Abschlüs se, Zusatzqualifikationen) als auch pädagogische Erfahrungen bei der Vermittlung der deutschen Sprache he rangezogen werden. Dieser Personenkreis verfügt gegebenenfalls über weitere Fremdsprachenkenntnisse. Zu 4.: Bei der Fortbildung in "Deutsch als Zweitsprache" sind alle Schularten und Schulamtsbereiche vertreten. Zu 5.: Die Einstellung im Bereich "Deutsch als Zweitsprache" erfolgt überwiegend in Teilzeit. Alle für den Bereich "Deutsch als Zweitsprache" eingestellten Lehrerinnen und Lehrer unterrichten aus schließlich Deutsch als Zweitsprache. Die Eingruppierung stellt sich wie folgt dar: Eingruppierung in EG Anzahl 6 2 7 0 8 1 9 7 10 20 11 18 12 4 13 2 Summe 54 In Vertretung Ohler Staatssekretärin