19.10.2015 Drucksache 6/1182Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Oktober 2015 Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache an Thüringer Schulen - Teil 3 Die Kleine Anfrage 491 vom 1. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Während einer Pressekonferenz zum Beginn des neuen Schuljahres in der Thüringer Staatskanzlei am 20. August 2015 äußerte Frau Ministerin Dr. Klaubert, dass die Anzahl von Schülern nichtdeutscher Her kunftssprache an Thüringer Schulen steigt. Derzeit werden mehr als 5.000 Schüler nichtdeutscher Her kunftssprache an Thüringer Schulen unterrichtet. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kosten entstehen durch die zusätzliche Anmietung oder Renovierung von Räumen für die Unter richtung der Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache im Schuljahr 2015/2016? Wie werden sich diese Kosten bis zum Schuljahr 2018/2019 voraussichtlich entwickeln (bitte nach Schulamtsbezirk auflisten)? 2. Welche jeweiligen Kosten entstehen jährlich durch das Angebot an Fortbildungen für "Deutsch als Zweit sprache", die vier neu berufenen Landesfachberater und die Neueinstellung der Lehrer für "Deutsch als Zweitsprache"? Wie werden sich diese Kosten bis zum Schuljahr 2018/2019 voraussichtlich entwickeln? 3. Inwieweit ist die Absicherung des planmäßigen Unterrichts gesichert, wenn eine große Anzahl an Leh rern für den Unterricht in "Deutsch als Zweitsprache" fortgebildet und anschließend in diesem Bereich eingesetzt wird? 4. Wie werden Abminderungsstunden für die Lehrer in Fortbildungen für "Deutsch als Zweitsprache" kom pensiert? 5. Wird die Landesregierung die Prognose der Schülerzahlen aufgrund der hohen Anzahl an zuziehenden Minderjährigen nichtdeutscher Herkunftssprache korrigieren? 6. Plant die Landesregierung zusätzlich Lehrer aufgrund der steigenden Schülerzahlen einzustellen, die über die geplanten 500 Neueinstellungen hinausgehen? 7. Auf welcher Grundlage beruht die Berechnung der neueinzustellenden Lehrer pro Schuljahr? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1182 8. Bekennt sich die Landesregierung zur Schulpflicht aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen un abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus? Von welchen rechtlichen Grundlagen geht die Landesregierung dabei aus? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Vorhalten des notwendigen Schulangebots und der erforderlichen Schulanlagen fällt gemäß § 13 Abs. 2 Thüringer Schulgesetz in den Aufgabenbereich des jeweiligen Schulträgers. Der Landesregierung liegen daher keine Informationen vor. Zu 2.: Die Kosten für Fortbildungen für Deutsch als Zweitsprache ergeben sich aus der Anzahl der Kinder und Ju gendlichen aus Flüchtlingsfamilien vor Ort und die hieraus resultierenden Fortbildungsbedarfe (z. B. zum Thema Alphabetisierung). Eine langfristige Planung ist derzeit auf Grund der unmittelbaren Aktualität der Entwicklung nicht möglich. Aus den genannten Gründen kann keine konkrete Angabe zu den Kosten erfol gen. Im Jahr 2015 werden die Kosten bei ca. 10.000 Euro liegen. Für die vier ab dem Schuljahr 2015/2016 tätigen Landesfachberaterinnen in Thüringen sind insgesamt Frei stellungen in Höhe von 37 Lehrwochenstunden (LWS) notwendig. Unter der Annahme einer durchschnittlichen Entsprechung von 2.000 Euro für eine LWS entspricht dies einem monetären Gegenwert von 74.000 Euro. Hinzu kommen Reisekosten in aktuell nicht bezifferbarer Höhe. Die genauen Personalkosten für die befristet eingestellten Lehrkräfte zur Absicherung des DaZUnterrichts können nicht beziffert werden. Auf Grund der unterschiedlichen Eingruppierungen (vgl. Antwort zur Kleinen Anfrage 490) und familiären Konstellationen ergeben sich individuelle Kosten, die über die Zentrale Ge haltsstelle ermittelt und beglichen werden. Für das Jahr 2015 wird von ca. 1,2 Millionen Euro ausgegangen. Zu 3.: Der Bedarf an Lehrern ergibt sich aus den Schülerzahlen und allen gültigen Rechtsvorschriften, die auf per sonelle Ressourcen Einfluss haben. Dazu zählen insbesondere die Thüringer Verordnung über die Arbeits zeit der verbeamteten Lehrer (ThürLehrAzVO) und die Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schul jahres (VVOrgS). Neben den Ressourcen für den Unterricht fließen u. a. Lehrerwochenstunden für personenbezogene Ab minderungen, Schulleitungsaufgaben, Oberstufenleiter, Klassenlehrer, Beratungslehrer, Arbeitsgemein schaften, Sportförderunterricht, besondere schulische Belastungen, klassenstufenübergreifenden Unter richt, Gymnasien mit AbiBac-Zug und Förderung von Schülern mit besonderen Lernschwierigkeiten in die Bedarfsberechnung ein. Der Bestand an Lehrern verändert sich durch Abgänge und Zugänge. Bei der schuljahresbezogenen Pro gnose der Entwicklung des derzeitigen Bestandes wird die Vertragslaufzeit bei angestellten Lehrern bzw. das Erreichen der Pensionsaltersgrenze bei verbeamteten Lehrern sowie das reale Austrittsverhalten in den letzten Jahren ebenso berücksichtigt wie die 500 Einstellungen. Der Einstellungsbedarf ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Bedarf und Bestand im Rahmen der Res sourcen des Landeshaushalts. Die für die Einstellungen im Kalenderjahr 2015 zur Verfügung stehenden Ressourcen - 500 Einstellungen - weist das für das Schulwesen zuständige Ministerium den Staatlichen Schulämtern gemessen am Anteil des Bedarfs des Schulamtsbezirks am Gesamtbedarf in Thüringen zur eigenverantwortlichen Verwendung zu. Die Staatlichen Schulämter ihrerseits legen eigenverantwortlich fest, in welchen Schularten, an welchen Schulen in welcher Fachkombination Neueinstellungen erfolgen sollen. Dazu wird der festgestellte Mangel schulart- und fachspezifisch priorisiert. Die Landesregierung steigt zudem zum Schuljahr 2015/2016 erst mals in den Aufbau einer Vertretungsreserve ein, indem über die in 2015 geplanten 500 Neueinstellungen weitere 100 Lehrkräfte mit dem Ziel eingestellt werden sollen, Unterrichtsausfall nochmals zu verringern. 3 Drucksache 6/1182Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Die Regelungen für Wochenstunden im Rahmen von Fort und Weiterbildungen sind in der jeweils gülti gen Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres hinterlegt. Die Schule teilt nach Anhörung des Örtlichen Personalrats bis zum 14. April des Jahres dem für sie zuständigen Staatlichen Schulamt ihren nach Prioritäten gelisteten Bedarf an Wochenstunden für die Fort und Weiterbildung mit. Der Schule wer den vom zuständigen Schulamt Wochenstunden für Fort und Weiterbildung aus der Schulamtspauscha le zugewiesen. Der Umfang der zu berücksichtigenden Wochenstunden wird durch die jeweilige Form der Fort und Weiterbildung bestimmt. Zu 5.: Die Vorausberechnungen der Schülerzahlen werden auf der Grundlage der aktuellen Schüler- und Bevölke rungsstatistik vorgenommen. In dieser sind die Flüchtlinge noch nicht enthalten. Aufgrund der Flüchtlings zahlentwicklung, deren regionaler Verteilung und deren Aufteilung auf die Schularten und Klassenstufen wird eine geänderte Vorausberechnung zu erstellen sein, die wahrscheinlich regelmäßig an die aktuellen Zahlen anzupassen ist. Zu 6.: Darüber wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Zu 7.: Die Anzahl der neu einzustellenden Lehrerinnen und Lehrer ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Be darf und dem vorhandenen Bestand an Lehrkräften (vgl. Antwort zu Frage 3). Zu 8.: ja Die Schulpflicht in Thüringen richtet sich nach § 17 Thüringer Schulgesetz. In Vertretung Ohler Staatssekretärin