16.10.2015 Drucksache 6/1187Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Oktober 2015 Verkehrssicherheitskampagne "Lächeln rettet Leben" - nachgefragt Die Kleine Anfrage 509 vom 9. September 2015 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 343 nach Fortsetzung der im Jahr 2013 vom Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr initiierten Verkehrssicherheitskampagne "Lächeln rettet Leben" teilte die Landesregierung am 24. Juli 2015 mit, dass die erfolgreiche Kampagne auch in den Jahren 2015 und 2016 fortgeführt werden soll. 2015 stünden haushalterisch 100.000 Euro zur Verfügung. Derzeit würde durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft geprüft, inwieweit die bisherigen Förderkriterien optimiert werden können. Unmittelbar nach Beantwortung der Kleinen Anfrage erfolgte der Kampagnenstart. Nach einem Beitrag in der Thüringischen Landeszeitung vom 2. September 2015 sei die Fördersumme von insgesamt 100.000 Euro für dieses Jahr ausgeschöpft. 70 Anträge seien eingegangen und 53 Smiley-Tafeln hätten finanziert werden können. Die Förderung betrage maximal 1.750 Euro. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchem Ergebnis wurde die vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft durchgeführte Prüfung zur Optimierung der bisherigen Förderkriterien abgeschlossen und welche Veränderungen wurden daraus abgeleitet? 2. Welche Kommunen haben 2015 einen Förderantrag gestellt? 3. Welche dieser Anträge wurden mit welcher Fördersumme bewilligt? 4. Welche dieser Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt? 5. Wie wird mit den abgelehnten Anträgen verfahren? 6. Welche Beträge werden im Doppelhaushalt 2016/2017 für die Verkehrssicherheitskampagne eingestellt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1187 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 15. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Förderung im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne wurde im Jahr 2015 mit folgenden Maßgaben fortgeführt: • Der Förderbetrag wurde von 2.000 Euro auf 1.750 Euro pro Stück abgesenkt, mit dem Ergebnis, dass mehr Dialog-Displays gefördert werden können. • In die Förderkriterien neu aufgenommen wurden "Orte mit besonderer touristischer Bedeutung" und "Kirchen " als "Orte mit hohem Überquerungsbedarf". Zu 2. und 3.: Die Fragen 2 und 3 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Im Jahr 2015 haben mehr als 100 Kommunen einen Förderantrag gestellt. Die Antragsbearbeitung ist derzeit noch nicht abgeschlossen, weshalb keine Übersicht über alle antragstellenden Kommunen gegeben werden kann. In der als Anlage beigefügten Übersicht sind die Kommunen aufgelistet, denen im Jahr 2015 eine Förderung bewilligt wurde. Zu 4.: Wesentlicher Grund für die Nichtbewilligung von Anträgen waren die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Vereinzelt wurden die Förderkriterien nicht erfüllt. Zu 5.: Die Antragsteller erhalten einen ablehnenden Bescheid (belastender Verwaltungsakt mit Rechtsbehelfsbelehrung ). Zu 6.: Im Haushaltsentwurf sind für die Aufstellung von Dialog-Displays im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit für das Jahr 2016 50.000 Euro vorgesehen. Für das Jahr 2017 sind keine Haushaltsmittel eingeplant. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär