20.10.2015 Drucksache 6/1195Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Oktober 2015 Herkunft des Erdaushubes in Rippersroda (Stadt Plaue) Die Kleine Anfrage 522 vom 11. September 2015 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Kleine Anfrage "Erdstoffdeponie Rippersroda in Plaue (Ilm-Kreis)" in Drucksache 6/902 teilte die Landesregierung mit, dass auf Veranlassung des Umweltamtes des Landratsamtes Ilm-Kreis im Juli 2015 der Grundstückseigentümer von der Tiefbaufirma eine Bestätigung angefordert habe, dass es sich bei den angelieferten Erdstoffen um unbelasteten Erdaushub handele. Zudem wurde darüber informiert, dass das Umweltamt des Landrats amtes Ilm-Kreis im weiteren Verlauf die abfallrechtlichen Belange überwache und in diesem Zusammenhang auch die Herkunft des Erdaushubes prüfe. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchem konkreten Ergebnis ist die in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage angekündigte Prüfung der Herkunft des Erdaushubes erfolgt? 2. Welche möglichen Maßnahmen wurden in Folge des Ergebnisses der Prüfung eingeleitet? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. Oktober 2015 (Eingang: 20. Oktober 2015) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Grundstückseigentümer legte am 21. Juli 2015 auf Veranlassung der Unteren Abfallbehörde des Landratsamtes Ilm-Kreis zur Charakterisierung des bei der Geländeregulierung eingesetzten Bodenmaterials einen Prüfbericht vor. Das Bodenmaterial fiel bei der Baumaßnahme einer Firma für einen Regenwasserkanal in Plaue an. Auf Grundlage des Prüfberichtes ist das Bodenmaterial der Zuordnungsklasse Z 0 (uneingeschränkter Einbau) gemäß den Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall einzustufen. Verdachtsmomente für den Einbau von gegebenenfalls belastetem Bodenmaterial liegen der Unteren Abfallbehörde des Landratsamtes Ilm-Kreis nicht vor. Zu 2.: Die Untere Abfallbehörde des Landratsamtes Ilm-Kreis vereinbarte mit dem Grundstückseigentümer zum Jahresende einen Gesprächstermin über den Fortgang der Arbeiten zur Geländeregulierung. Das Thüringer Landesverwaltungsamt wird über das Ergebnis informiert. In Vertretung Möller Staatssekretär K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz