23.10.2015 Drucksache 6/1204Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. November 2015 Notruf 110 nicht erreichbar? Die Kleine Anfrage 513 vom 9. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge (vgl. Thüringer Allgemeine, Onlinepublikation vom 23. August 2015) ereignete sich am 22. August 2015 in Weimar ein Tötungsdelikt an einer 29-jährigen Frau. Nach Kenntnisstand des Fragestellers soll es in diesem Zusammenhang bei mehreren Anrufen über den Polizeinotruf "110" nicht zu Verbindungen mit der Landeseinsatzzentrale gekommen sein. Erst eine direkte Einwahl über die öffentliche Telefonnummer bei der Polizeiinspektion Weimar habe Erfolg gehabt. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der oben beschriebene Sachverhalt der angeblichen Nichterreichbarkeit der Landeseinsatzzentrale bekannt? Falls ja, welche Erkenntnisse zu einem möglichen Zeitverzug durch Nicht- bzw. verspätetes Erreichen der Landeseinsatzzentrale liegen vor? 2. Über welche Telefonnummer erfolgte die Erstmeldung? 3. In welcher Reihenfolge gingen weitere diesbezügliche Meldungen bei welchen Dienststellen ein (bitte aufschlüsseln nach Dienststelle, Uhrzeit und Telefonnummer)? 4. Gibt bzw. gab es in der Vergangenheit bereits Anhaltspunkte dafür, dass Verbindungen über den Polizeiruf "110" nicht hergestellt werden konnten? 5. Welche möglichen Ursachen kommen hierfür in Frage (technische, personelle)? 6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung in diesem Zusammenhang und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, damit derartige Fälle in Zukunft ausgeschlossen werden können? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Ergebnis der Auswertung zur Notrufkommunikation anlässlich des Tötungsdelikts vom 22. August 2015 in Weimar ist der Landeseinsatzzentrale eine Nichterreichbarkeit, nach der angeblichen Absetzung mehrerer Anrufversuche über Notruf, unbekannt. Demnach wurde der Notruf der Erstmitteilerin seitens der LanK l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1204 deseinsatzzentrale unmittelbar entgegengenommen. Nach der sofortigen Informationsbewertung durch die Landeseinsatzzentrale wurden die ersten Maßnahmen unverzüglich eingeleitet. Zu 2.: Durch die Erstmitteilerin wurde am 22. August 2015 um 13:15 Uhr der Notruf über den Polizeinotruf "110" abgesetzt und unmittelbar durch die Landeseinsatzzentrale als Ausgangspunkt der polizeilichen Lagebewältigung bearbeitet. Zu 3.: Über die öffentliche Einwahl der Polizeiinspektion Weimar 03643/8820 informierte ein weiterer Mitteiler zum gleichen Sachverhalt. Dieser Anruf erfolgte am 22. August 2015 um 13:19 Uhr. Zu 4.: Grundsätzlich bleibt kein Anruf über Notruf der Landeseinsatzzentrale unbeantwortet. Im Falle eines hohen temporären Notrufaufkommens und der damit verbundenen Belegung aller Disponenten dokumentiert das Einsatzleitsystem den Anrufversuch. Die Disponenten der Landeseinsatzzentrale sind in diesem Falle zum unmittelbaren Rückruf bzw. zur Veranlassung geeigneter Maßnahmen verpflichtet. Zu 5.: Insbesondere bei Anrufversuchen über Netzwerke der Provider kann es aufgrund technischer Störungen oder Fehlleistungen seitens der Anbieter zu Verbindungsschwierigkeiten bzw. -abriss kommen. Im vorliegenden Sachverhalt ist dieser Umstand jedoch unbekannt. Zu 6.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht kein Handlungsbedarf, am Notrufsystem der Landeseinsatzzentrale Regulierungen vorzunehmen. Dr. Poppenhäger Minister