23.10.2015 Drucksache 6/1206Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Novemver 2015 Verweigerung von Bedarfszuweisungen für Kranichfeld? Die Kleine Anfrage 532 vom 15. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Mit Datum vom 25. März 2015 wurde durch die Stadt Kranichfeld sowohl ein Haushaltssicherungskonzept als auch der Haushaltsplan für das Jahr 2015 beschlossen. Die Übergabe des Haushaltssicherungskon zepts und des Haushaltsplans an die Kommunalaufsicht im Landratsamt Apolda erfolgten am 7. April 2015. Der Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung nach § 24 Thüringer Finanzausgleichsgesetz wurde gegenüber dem Landratsamt Apolda mit Datum vom 14. April 2015 gestellt. Am 22. April 2015 teilte die Kommunalaufsicht mit, dass der vorgelegte Haushaltsplan nicht genehmigungsfähig sei, da die geplanten Einnahmen aus der bean tragten Bedarfszuweisung noch nicht durch das zuständige Ministerium bewilligt wurden. Nach der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts durch die Kommunalaufsicht mit Datum vom 7. Mai 2015 erfolgte am 19. Mai 2015 die Weiterleitung des oben genannten Antrags an das Ministe rium für Inneres und Kommunales. Trotz wiederholter Anfragen erfolge seither weder eine Stellungnahme oder Reaktion seitens des Innenministeriums noch des Landes verwaltungsamts. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann beabsichtigt das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales auf die Schreiben der Rechts aufsichtsbehörde Weimarer Land zu reagieren beziehungsweise dieses zu bearbeiten oder wenigstens dessen Eingang zu bestätigen? 2. Wann ist beabsichtigt, der Stadt Kranichfeld die beantragte Konsolidierungshilfe für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 4 oder § 24 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte zu bewilligen? 3. Ist es zutreffend, dass andere Thüringer Kommunen bereits Konsolidierungshilfen für das Haushaltsjahr 2015 erhalten haben und falls ja, wann wurden welchen Kommu nen nach welchen Kriterien die Hilfen gewährt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Zuständigkeit für die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge auf Bedarfszuweisungen hat das Thü ringer Ministerium für Inneres und Kommunales mit Rundschreiben vom 23. Juni 2015 auf das Thüringer Landesverwaltungsamt übertragen. Der Antrag der Stadt Kranichfeld auf Bedarfszuweisung wird wie die K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Mohring (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1206 übrigen vollständig und fristgerecht zum 31. August 2015 eingereichten Anträge bearbeitet. Eingangsbestä tigungen an den nachgeordneten Bereich werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt auch wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes grundsätzlich nicht erteilt. Zu 3.: Verteilungsmaßstäbe oder eine Reihenfolge sehen weder das Thüringer Finanzausgleichsgesetz noch das Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz vor. Die Bewilligungsbehörde hat die Pflicht, in jedem Einzelfall zu entscheiden, wann die Bearbeitung erfolgt. Diese Entscheidung wird auf der Basis pflichtgemäßen Ermessens getroffen und nicht allein an starren Vorgaben ausgerichtet. Eine Abarbeitung beispielsweise nach Posteingang hat es in der Vergangenheit nicht gegeben und wird es auch künftig aus gutem Grund nicht geben. Ein solches "Windhundprinzip" würde der Bedeutung der Konsolidierungshilfe nicht gerecht. Vielmehr wird das Landesverwaltungsamt im Interesse aller betroffenen Thüringer Kommunen die Dringlich keit für die einzelnen Kommunen im Blick haben müssen. Dabei kann die Zeitschiene oder auch die Höhe des Bedarfs für die Kommunen die Dringlichkeit ausmachen. Eine Übersicht über die bislang im Jahr 2015 erteilten Bewilligungen ist der als Anlage beigefügten Tabel le zu entnehmen. Dr. Poppenhäger Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachen nummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 532 des Abgeordneten Mohring (CDU) - Verweigerung von Bedarfszuweisungen für Kranichfeld Bedarfszuweisung Überbrückungshilfe Bedarfszuweisung Überbrückungshilfe x x x x x x x x x x x x x x x x x x x 22.01.2015 x 79.514,00 € Landkreis Kommune Antrag nach § 4 KommHPG Antrag nach § 24 ThürFAG Bewilligungsdatum /-höhe 27.08.2015 450.000,00 € HBN Masserberg 01.09.2015 35.104,00 € IK Arnstadt 09.06.2015 17.255,00 € KYF Wiehe 23.09.2015 644.000,00 € KYF Roßleben 14.09.2015 3.950.000,00 € NDH LK Nordhausen 23.09.2015 679.300,00 € SLF Reichmannsdorf 23.09.2015 1.187.500,00 € SLF Lichte 20.08.2015 253.407,92 € SLF Gräfenthal 22.07.2015 125.298,15 € SM Brotterode-Trusetal 26.05.2015 117.088,20 € SOK Gefell 09.07.2015 9.282,00 € WAK Neidhartshausen 14.09.2015 8.764.800,00 € SHL Suhl 22.05.2015 101.150,00 € SHL Suhl 29.07.2015 13.090,00 € SHL Suhl 14.09.2015 7.250.000,00 € G Gera NeunheiligenUH 14.09.2015 9.031.500,00 € UH LK UH