26.10.2015 Drucksache 6/1207Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. November 2015 Verlängerung des Modellprojekts "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule" Die Kleine Anfrage 511 vom 10. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Am 31. Juli 2016 endet die zweite Phase des Modellprojekts "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule ". Nach sieben Jahren Erprobungszeit gibt es bis zum heutigen Tag keine eindeutige Aussage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Zukunft der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Thüringen. Ziel und Inhalt einer dritten Vereinbarung zum Modellprojekt wird derzeit auf Landesebene diskutiert. Nach Aussage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport soll den Schulträgern im IV. Quartal 2015 ein neuer Vertrag zur Verlängerung des Modellprojekts vorgelegt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt hat sich die Landesregierung für die Verlängerung des Modellprojekts "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule" entschieden? 2. Wann wird welchen Schulträgern ein neuer Vertrag zur Verlängerung des Modellprojekts "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule" vorgelegt? 3. Inwieweit ist zukünftig die Finanzierung der Ganztagsbetreuung durch das Land gegeben, insbesondere im Hinblick auf die Personal- und Verwaltungskosten, Rentenausgleichszahlung, Dienstreisen und Fortbildungen? 4. Welche Vorteile sieht die Landesregierung beim Modellprojekt durch die enge Zusammenarbeit von Schule und Schulträger im Hinblick auf Konzeptentwicklung, Personalplanung und Ausstattung? 5. Welche Vorteile sieht die Landesregierung beim Modellprojekt durch den Aufbau funktionierender Kooperationen im sozialen Raum der Schule mit vielen regionalen Partnern? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Absicherung der Betreuung, den flexiblen Erziehereinsatz und die Kompensation von Personalausfällen an Thüringer Grundschulen? 7. Welche Probleme sieht die Landesregierung zukünftig bei der Personalgewinnung durch befristete Arbeitsverhältnisse im Hortbereich? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1207 8. Wie bewertet die Landesregierung die Situation, dass es durch eine nochmalige Verlängerung des Modellprojekts zu Kettenverträgen mit den Beschäftigten kommt und somit unbefristete Arbeitsverhältnisse bei den Kommunen entstehen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung hat noch keine abschließende Entscheidung zur Zukunft des Modellvorhabens "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule" getroffen. Zu 2.: Die abschließende Entscheidung zur Zukunft des Modellprojekts bleibt abzuwarten. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 4.: Signifikante Unterschiede zwischen beiden Modellen, die eine Entscheidung zu Gunsten des einen oder anderen Angebots rechtfertigen würden, konnten nicht festgestellt werden. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu 6.: Die Betreuung der Kinder in Grundschulhorten ist, unabhängig davon, ob deren Schulträger an den Erprobungsmodellen teilnehmen oder nicht, abgesichert. Gleichwohl kann es zu vorübergehenden Engpässen auf Grund unvorhergesehener krankheitsbedingter Personalausfälle oder auch von Langzeitkranken kommen. Zu 7.: Die Landesregierung verfolgt grundsätzlich das Ziel, Erzieherinnen und Erzieher grundsätzlich unbefristet einzustellen und nutzt das Instrument der befristeten Einstellungen nur im Falle des Fehlens von Bewerbern ohne entsprechende fachgerechte Ausbildung. In den letzten Jahren kam es kaum zu Klagen bezüglich nicht zu besetzender Erzieherstellen. Zu 8.: Da sich die Anfrage auf Arbeitsverträge bezieht, die seitens der Kommunen abgeschlossen werden und deren Vertragsinhalt der Landesregierung nicht bekannt ist, kann zu der aufgezeigten arbeitsrechtlichen Bewertung keine Stellungnahme erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Dr. Klaubert Ministerin