29.10.2015 Drucksache 6/1243Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. November 2015 Verpflichtende Anwendung standardisierter Vorgehensmodelle bei der Durchführung von IT-Projekten - Nachgefragt Die Kleine Anfrage 456 vom 18. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Durchführung von IT-Projekten mit Hilfe standardisierter Vorgehensmodelle kann Projektrisiken frühzeitig identifizieren, erhöht die Projekttransparenz, verbessert die Kommunikation zwischen den beteiligten Stakeholdern, gewährleistet die angestrebte Qualität des definierten Projektergebnisses und dämmt die Gesamtkosten aller Projektzyklen ein. In der Spannbreite zwischen dem klassischen Wasserfallmodell und agilen Methoden in der IT-Projektsteuerung hat sich in der öffentlichen Verwaltung das V-Modell XT als Quasi-Standard etabliert. Um die definierten Projektziele im vorgesehenen Projektzeitraum ohne Zusatzkosten in hoher Qualität zu erreichen, muss neben einem standardisierten Vorgehensmodell auf Personalressourcen zurückgegriffen werden, die in ihrer jeweiligen Projektrolle bereits eine Reihe an Qualifikationen und Erfahrung in der Durchführung von IT-Projekten besitzen und diese auch einbringen können. Im Gegensatz zu erfolgreichen technologiegetriebenen Wirtschaftsfeldern, in denen Geschäftsprozesse kontinuierlich mit Hilfe aktueller Informationstechnologien optimiert werden, findet in der Verwaltung eine zielgerichtete Geschäftsprozessoptimierung mit Hilfe moderner Informationstechnologien in Zyklen statt. In der Konsequenz können in der klassischen Verwaltung kaum Projektmanagementkompetenzen aufgebaut, verdichtet und gepflegt werden, da die Modernisierungszyklen zeitlich entweder zu weit auseinander liegen oder Modernisierungsprojekte in unterschiedlichen Referaten oder Abteilungen stattfinden und ein temporärer Personalaustausch zwischen den Referaten oder Abteilungen für mittel- oder langläufige IT-Projekte in der Verwaltungspraxis und -organisation kaum zu realisieren sind. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe belaufen sich die (geplanten) Gesamtinvestitionen für angefangene und abgeschlossene IT-Maßnahmen wie Neubeschaffung und Einführung von Hard- und Softwarekomponenten, SoftwareMigrationsprojekten , Automatisierung von Verwaltungsprozessen etc. im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2010 und 1. Juli 2015 in den Ministerien und deren nachgeordneten Behörden (bitte kumulierte Gesamtausgaben je Ministerium tabellarisch nach haushaltswirksamen und nicht haushaltswirksamen Kosten auflisten, wobei IT-Maßnahmen über 150.000 Euro mit dem Maßnahmentitel und den dazugehörigen Gesamtkosten bitte gesondert aufzuführen sind)? 2. Für welche Art und bis zu welcher Größe von IT-Projekten erscheint der Landesregierung die Anwendung des V-Modells XT für nicht sinnvoll und wie unterscheiden sich diese Projekte von IT-Projekten des Bundes, anderer Länder und Kommunen bei denen eine verbindliche Anwendung des V-Modells K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1243 XT als Standard vorgeschrieben ist (Nachfrage zur Antwort auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 360 in der Drucksache 6/921)? 3. Welche standardisierten Methoden zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Bewertung von Handlungsalternativen und Erfolgskontrollen eines IT-Projekts werden von der Thüringer Landeshaushaltsordnung oder sonstigen Verwaltungsvereinbarungen für die Thüringer Landesverwaltung vorgegeben und stellen diese ein umfassendes standardisiertes Beurteilungskonzept für den wirtschaftlichen Einsatz der IT dar (Nachfrage zur Antwort auf die Fragen 2 und 9 der Kleinen Anfrage 360 in der Drucksache 6/921)? 4. Hält die Landesregierung standardisierte Methoden zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, wie sie einerseits im WiBe-Fachkonzept IT zu finden sind und andererseits durch den WiBe-Kalkulator angewendet werden können, für ein effizientes und effektives Instrumentarium, um notwendige Entscheidungsgrundlagen zur Durch- und Fortführung von IT-Projekten zu erstellen, und wenn nicht, welche wirksamen Alternativen hält die Landesregierung bereit? 5. Welche Nachteile würden der Landesregierung entstehen, wenn die Anwendung des WiBe-Fachkonzepts IT sowie des V-Modells XT im Rahmen der Durchführung von IT-Projekten für alle Landesbehörden verbindlich vorgeschrieben wäre? 6. Führt eine verbindliche Anwendung des WiBe-Fachkonzepts IT für IT-Projekte innerhalb der Thüringer Landesverwaltung zu einer erhöhten Transparenz im nachhaltigen Umgang mit öffentlichen Mitteln und wenn ja, plant die Landesregierung die Anwendung des WiBe-Fachkonzepts IT für IT-Projekte auf Landesebene verbindlich einzuführen? 7. Besitzt tatsächlich jedes Dezernat, Referat oder jede Abteilung der Ministerien und nachgeordneten Behörden einen Personalüberhang, um alle Rollen gemäß dem V-Modell XT qualifiziert besetzen zu können, ohne dass es zu personellen Engpässen in den originären Verwaltungsabläufen kommt, und wenn ja, über wie viel Projekterfahrung innerhalb der letzten drei Jahre verfügen die in Frage kommenden Mitarbeiter im Durchschnitt (bitte durchschnittliche Projekterfahrung einschließlich ihrer Varianz für jede Projekt- und Organisationsrolle gemäß V-Modell XT tabellarisch auflisten; Nachfrage zur Antwort auf die Frage 8 der Kleinen Anfrage 360 in der Drucksache 6/921)? 8. Aus welchem Grund kann sich das Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) nur bei ressortübergreifenden und nicht bei ressortspezifischen Projekten unterstützend am Projektmanagement beteiligen und steht die Auffassung der Landesregierung nicht im Widerspruch zu dem Ziel 6 der "Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen" vom 13. Mai 2014 (Nachfrage zur Antwort auf die Frage 10 der Kleinen Anfrage 360 in der Drucksache 6/921)? 9. Können vor dem Hintergrund der zunehmenden Anforderung an Daten- und Systemintegrität von informationstechnischen Infrastrukturen, No-Spy-Konformitäten sowie der tendenziellen Bündelung und Zentralisierung von IT-Aufgaben durch die Schaffung eines zentralen IT-Dienstleistungsstabs mit dedizierten IT-Projektmanagement-Erfahrungen Synergiepotenziale in der Durchführung von IT-Projekten bis zum Wirkbetrieb geschaffen werden und wenn nein, warum nicht? 10. Welche konkreten Bedingungen müssen nach Auffassung der Landesregierung erfüllt sein, damit das TLRZ in die Lage versetzt wird, die Durchführung ressortspezifischer IT-Projekte mit Projektmanagementexpertisen zu begleiten, und wie konkretisiert die Landesregierung ihre unscharfe Begrifflichkeit "größere, ressortübergreifende Projekte" (Nachfrage zur Antwort auf die Frage 10 in der Kleinen Anfrage 360 in Drucksache 6/921)? 11. Wie wurden seitens der Landesregierung die konsequente Anwendung der sogenannten "No-Spy-Regeln" in den novellierten AGBs der "Ergänzenden Vertragsbedingung für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)" bei Neu-Projekten in der gesamten Landesverwaltung sichergestellt und wie viele Landesbedienstete werden noch im Jahr 2015 zu den neuen Vertragstypen A und Pflege S geschult? 12. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung um die neuen AGBs des EVB-IT wirksam zu kontrollieren? 3 Drucksache 6/1243Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Tabelle (Anlage) verwiesen. Zur Unterscheidung zwischen nicht haushaltswirksamen und haushaltswirksamen Kosten wurde auf die Zahlen nach dem Haushaltsplan und den IST-Zahlen nach Haushaltsrechnung abgestellt. Dabei ist festzustellen, dass in den aufgeführten Haushaltszahlen nicht immer eine Trennung der Betriebs- und Investitionskosten möglich ist. Die Änderung der Zuständigkeiten der Ressorts in der 6. Legislaturperiode, wurde soweit wie möglich berücksichtigt. Zu 2.: Eine feste Größe für die verbindliche Anwendung kann im Zusammenhang mit dem V-Modell XT nicht festgelegt werden. Es muss bei Anwendung des V-Modells XT der Einsatz immer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten abgewogen werden. Der Einsatz des V-Modells XT wird insbesondere bei kleineren Projekten erst ab einer Projektmitarbeiteranzahl von zwei Personen als sinnvoll erachtet. Bei Nichtanwendung des V-Modells XT sind reduzierte Modelle und ein standardisiertes Projektmanagement anzuwenden. Ein Nichtanwenden des vollständigen V-Modells XT bedeutet nicht, dass die Projekte nicht hinreichend gesteuert werden. Zu 3.: Die Thüringer Landeshaushaltsordnung sowie die hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften geben keine standardisierten Methoden zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Bewertung von Handlungsalternativen und Erfolgskontrollen von IT-Projekten vor. Zu 4.: Die standardisierten Methoden zur Wirtschaftlichkeitsberechnung werden grundsätzlich als geeignete Instrumentarien zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit bei der Durchführung von IT-Projekten eingeschätzt. Die Methodik der IT-WiBe ist eine effiziente Methode zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in der IT und wird seitens der Landesregierung auch zur Anwendung empfohlen. Zu 5.: Die grundsätzliche und ausnahmslose, verbindliche Einführung des WiBe-Fachkonzeptes IT und des VModells XT würde bei den zahlreichen kleineren IT-Projekten zu einer erheblichen Steigerung der Verwaltungskosten führen. Zu 6.: In den Ressorts wird nach den Vorgaben der Thüringer Landeshaushaltsordnung verfahren. Bei den hiernach durchzuführenden angemessenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen kann die Behörde im eigenen Ermessen das WiBe-Fachkonzept IT verwenden. Eine verbindliche Anwendung des WiBe-Fachkonzeptes ist daher nicht vorgesehen. Zu 7.: Auch in diesem Bereich erfolgen Bearbeitungen bedarfsbezogen unter dem Gesichtspunkt der Zielausrichtung einer effektiven wie auch effizienten Verwaltung unter Berücksichtigung der gegebenen haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen. Vielmehr werden nur dann Projekte, die eine Anwendung des V-Modells XT erfordern, auch durchgeführt, wenn diese hinreichend notwendig sind und gleichzeitig dafür ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können. Die Entscheidung über die Durchführung eines Projektes wird nach Prüfung der Notwendigkeit , Finanzierbarkeit und Verfügbarkeit an Ressourcen getroffen. Zu 8.: Der zentrale IT-Landesdienstleister - das Thüringer Landesrechenzentrum - unterstützt die Verwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Bei ressortspezifischen Projekten ist je nach verfügbaren Ressourcen auf Anfrage des Ressorts eine Beteiligung des TLRZ möglich. Grundsätzlich halten alle Ressorts eigenes IT-Personal vor. Eine Zentralisierung aller IT-Aufgaben ist nicht erfolgt. Zu 9.: ja 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1243 Zu 10.: Unter Berücksichtigung des Stellenabbaukonzeptes müsste entsprechend qualifiziertes IT-Personal der Landesverwaltung in ausreichender Anzahl dem TLRZ zugeführt werden. Unter ressortübergreifenden Projekten werden verwaltungsinterne oder eGovernment-Projekte mit Bezug zum Bürger verstanden, bei denen mehrere Ressorts fachlich betroffen sind. Die Größe der Projekte ist unter anderem nach dem finanziellen Volumen und der Komplexität zu bewerten. Zu 11.: Die konsequente Anwendung der novellierten AGBs der "Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)" bei Neu-Projekten wird durch die Verwendung der aktuell durch den Bund bereitgestellten Formulare und die Beteiligung der behördlichen Datenschutzbeauftragten sichergestellt . Schulungen von Landesbediensteten im Jahr 2015 sind nicht vorgesehen. Zu 12.: Die Kontrolle der Einhaltung der Vertragsbedingungen erfolgt im Rahmen der Vertragsverwaltung der vertragschließenden Stelle. Taubert Ministerin Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Ministerium Plan kumuliert Ist kumulierert Maßnahmen über 150 T€ Einzelkosten der Projekte über 150.000 € TSK 1.135.300,00 € 726.144,62 € ThürKIS und eBundesrat 595.000,00 € TMIK 30.193.500,00 € 37.476.588,00 € Fibre Channel basierende Storage Lösung für die Bereitstellung und Weiter Fibre Channel basierende Storage Lösung für die Bereitstellung und Weiterentwicklung der IT- Infrastruktur (zentrale SANTechnik ) 216.571,67 € Serverkonsolidierung und Virtualisierung 155.000,00 € Beschaffung 410 PC und 200 Monitore 320.000,00 € Beschaffung 350 PC und 370 Monitore 275.000,00 € Beschaffung 241 PC und 235 Monitore 150.000,00 € Umstellung auf Office 2010 (Lizenzen/Anpassungen) 180.000,00 € Beschaffung 410 PC 350.000,00 € Modernisierung Fachsoftware Städtebauförderung 270.000,00 € Beschaffung Bildungsmanagementsoftware ANTRAGO 158.931,00 € Zentrale Speicherlösung 167.853,07 € Server 1.708.040,92 € Leasing Multifunktionsgeräte & Drucker 638.280,53 € Dienstleistungsvertrag Digitalfunk 259.896,00 € Wartungsvertrag TK-Anlagen 368.709,60 € IGVP 1.015.642,15 € THEA 1.417.329,27 € Softwarelizenzen 3.366.313,36 € GOETHE 320.229,00 € FBS 1.703.690,87 € ZLP 2.706.409,64 € Netzwerktechnik 345.900,28 € ELA 642.600,00 € Umzug TLKA 3.822.944,04 € GDI 3.003.172,79 € Providerleistungen zur Datenübertragung 238.357,00 € Hochrüstung HIPATH Manager/Xpression & DAKS 169.009,15 € CMDB 344.646,44 € Multimediakabinett 332.852,69 € Beschaffung PCs 236.736 € Beschaffung PCs und Notebooks 469.237 € Beschaffung TeIekommunikationsüberwachungstechnik 211.000 € TMBJS 6.474.200,00 € 4.015.508,04 € STF - Lehrkrafteinsatzgenehmigung und Finanzierung für Schulen in freier Trägerschaft 186.013 € THigEv2 VD - Verfahren zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Lehrämter für den Thüringer Schuldienst 479.847 € TMWWDG 1.325.200,00 € 1.784.492,24 € Beschaffung von Client-PC (Leasing) 154.330,88 € Beschaffung dezentrale Kopiertechnik 207.939,64 € TMUEN 28.139.750,00 € 26.103.690,05 € davon PAULA kumuliert 2010 bis 2014 13.895.899,06 € TMIL 10.192.900,00 € 12.926.021,60 € eine Maßnahme (Kapitel 10 05, Titel 511 69) 355.000 € TFM 12.151.700,00 € 6.243.661,49 € Zentral 97.569.100,00 € 49.893.513,20 € Ersatzbeschaffung der aktiven Netzwerkkomponenten 295.688,43 € Serverbeschaffung 165.523,00 € Ersatzbeschaffung Arbeitsplatz-PC FÄ und LFD 967.756,00 € Lizenzbeschaffung MS Office 2007 für FÄ und LFD 1.039.428,00 € HW/SW-Beschaffung für Mailserver FÄ/ LFD und ESX-Farm KONSENS 201.734,00 € Softwarebeschaffung für Bladeserver 168.619,00 € Beschaffung UNIFA Serverhardware FÄ/LFD 217.430,00 € Beschaffung Oracle Active Data Guard Software 292.465,00 € Ersatzbeschaffung Arbeitsplatzdrucker 271.554,00 € Beschaffung Zugriffslizenzen für Server, RDS, Cals, Exchg.Cals, Windows Cals 193.064,00 € Ersatzbeschaffung Notebooks für Betriebsprüfung und Steuerfahndung 162.042,00 € Ersatzbeschaffung Arbeitsplatzmonitore 462.884,00 € Ersatzbeschaffung LAN-Infrastruktur > 150.000 € Ersatzbeschaffung Speicher > 150.000 € Ersatzbeschaffung Speicheranschlusstechnik > 150.000 € Erweiterung Speichersystem > 150.000 € Ersatzbeschaffung Notebooks inkl. Software für Prüfungsdienste 190.526,00 € Erweiterung Speichersystem > 150.000 € Erweiterung LAN-Infrastruktur > 150.000 € Erweiterung Speichernetzwerk > 150.000 € Beschaffung Lizenzen Umstieg auf Windows 8.1 - LFD/ FÄ 500.660,00 € Beschaffung - Hardware Austausch ELSTER-Kopfstelle (Auftragsvergabe durch anderes Bundesland) 161.543,00 € Ersatz Backup-Technik > 150.000 € Erweiterung Serversysteme > 150.000 € Erweiterung Backup-System > 150.000 € Vertrag über Standardsoftware 3.939.091,07 € Vertrag über Standardsoftware 4.388.577,20 € EiCoNeD 4.008.393,00 € Haushaltsmanagementsystem (HAMASYS) 6.273.181,69 € TMMJV 10.295.000,00 € 6.732.608,96 € TMASGFF 2.897.000,00 € 2.419.549,37 € Hinweis: Soweit nicht auf konkrete IT-Maßnahmen abgestellt war, wurde auf die Titelgruppen HG 7 und 8 der Haushaltssytematik zurückgegriffen. Kolbinger Schreibmaschinentext Anlage