03.11.2015 Drucksache 6/1259Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. November 2015 Altersgerechte Assistenzsysteme in Thüringen Die Kleine Anfrage 520 vom 10. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Als altersgerechte Assistenzsysteme, auch bekannt als Ambient Assisted Living, werden technische Systeme zur Unterstützung von Hilfsbedürftigen im Alltag bezeichnet. Diese Hilfs- und Unterstützungssysteme dienen dem Ziel, die Selbständigkeit von Personen zu erhalten und zu fördern. Insbesondere älteren, behinderten und betreuungsbedürftigen Menschen kann so ermöglicht werden, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, mittels altersgerechten Assistenzsystemen betreuungsbedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen? 2. Welche Projekte zur Erprobung von altersgerechten Assistenzsystemen sind der Landesregierung in Thüringen bekannt (bitte einzeln auflisten)? 3. Welche dieser Projekte werden mit Landesmitteln ganz oder teilweise gefördert? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In § 33 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Krankenversicherung - SGB V) ist der Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln geregelt. Soweit die Hilfsmittel dem Ausgleich altersbedingter körperlicher Beeinträchtigungen dienen, können diese den altersgerechten Assistenzsystemen zugeordnet werden. Die Versorgung mit Hilfsmitteln trägt wesentlich dazu bei, ein (weitgehend) selbstbestimmtes Leben auch mit altersbedingten gesundheitlichen Einschränkungen zu gewährleisten. Ambient Assisted Living-Systeme können grundsätzlich zur Verbesserung von Teilhabe, Lebensqualität und Selbstbestimmung von betreuungsbedürftigen Menschen beitragen. Der Einsatz elektronischer Geräte im Bereich der Hilfen für Menschen mit Behinderungen erfolgt gegenwärtig im Wesentlichen in den Bereichen der unterstützten Kommunikation und der Rollstuhlsteuerung. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1259 Zu 2.: Der Seniorenbeirat der Stadt Jena unterstützt mit der Anschaffung eines Telepräsenzroboters die Kommunale Beratungsstelle "Alter und Technik". Dieser Roboter wird in Zusammenarbeit mit dem Pflegestützpunkt, der Wohnberatung und dem Seniorenbüro in der o. g. Beratungsstelle eingesetzt und dort erprobt. Durch Unterstützung von Studenten der Friedrich-Schiller-Universität Jena soll geprüft werden, inwieweit der Einsatz solcher Roboter im Bereich des Service-Wohnens, der Tagespflege oder auch im Pflegebereich sinnvoll erfolgen kann und wie solche Geräte bei Menschen mit Hilfebedarf ankommen. Da technische Hilfsmittel in der Regel in Zuständigkeit der Krankenkassen erbracht werden, sind der Landesregierung keine weiteren Projekte bekannt. Zu 3.: Das o. g. Projekt des Seniorenbeirats der Stadt Jena zum Thema "Alter und Technik" wurde im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung von Seniorenbeauftragten und Seniorenbeiräten nach § 4 Abs. 3 des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes" im Haushaltsjahr 2014 durch das Land bezuschusst. Eine Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten bezüglich technischer Unterstützungsmaßnahmen und -angebote im Bereich der Altenpflege sowie alltagsunterstützender Technik ist künftig grundsätzlich auch über die Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation vom 18. August 2015 (ThürStAnz Nr. 36/2015, S. 1194-1512) möglich. Werner Ministerin