04.11.2015 Drucksache 6/1261Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. November 2015 Nutzung der Polizeistation Bad Lobenstein als Flüchtlingsunterkunft Die Kleine Anfrage 463 vom 20. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Am Freitag, dem 14. August 2015, wurde durch eine Onlinepublikation der Ostthüringer Zeitung bekannt, dass die Polizeistation Bad Lobenstein am gleichen Tag als Außenstelle der Flüchtlingserstaufnahmeeinrichtung Eisenberg genutzt werden soll und damit der Polizeistandort in der bisherigen Form aufgegeben wird. Die Umsetzung der Umnutzungsentscheidung begann bereits am Morgen des 14. August 2015. Die Landeregierung initiierte im Vorfeld weder einen vorbereitenden Dialog mit den Bürgern vor Ort, noch teilte sie ihre Entscheidung unmittelbar den verantwortlichen Kommunalbehörden und den lokalen Entscheidungsträgern offiziell mit. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer ist für die Umnutzungsentscheidung verantwortlich und wann wurde diese getroffen? 2. Handelt es sich bei der Umnutzung um eine vorübergehende Maßnahme? Wenn ja, wann soll das Gebäude wieder als Polizeidienststelle genutzt werden? 3. Wann wurden die betreffenden Polizeibeamten über die Räumungspläne informiert? 4. Warum verzichtete die Landesregierung sowohl auf die Einbindung der unmittelbar betroffenen kommunalen Institutionen, wie Stadtverwaltung und Landratsamt, als auch auf eine administrative und öffentliche Ankündigung der Maßnahme? 5. Wurden Alternativen zur Unterbringung der Asylbewerber in der Polizeidienststelle geprüft? Wenn ja, warum konnten diese nicht realisiert werden? 6. Gibt es derzeit Bemühungen des Thüringer Liegenschaftsmanagements, alternative Unterbringungsmöglichkeiten zu erschließen, um eine erneute Nutzung des betreffenden Gebäudes als Polizeidienststelle zu ermöglichen? 7. Wie schätzt die Landesregierung ihr Kommunikationsverhalten gegenüber kommunalen Behörden und Entscheidungsträgern sowie Bürgern in diesem konkreten Fall ein? 8. Existieren Pläne der Landesregierung, die Polizeidienststelle an einem alternativen Standort innerhalb der Stadt Bad Lobenstein wiederzueröffnen? Wenn ja, wann wird dies geschehen und wie lange soll der Alternativstandort genutzt werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1261 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Entscheidung, das Polizeidienstgebäude "Am alten Hügel 3" in Bad Lobenstein vorübergehend als Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung zu stellen, wurde vom zuständigen Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 14. August 2015 getroffen. Zu 2.: Die Umnutzung als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge ist eine vorübergehende Lösung. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Flüchtlingssituation kann derzeit keine Aussage getroffen werden, wann das Gebäude wieder für die Polizei zur Verfügung steht. Zu 3.: Die am Freizug des Objektes zu beteiligenden Bediensteten wurden am 14. August 2015 um 10:00 Uhr davon in Kenntnis gesetzt. Zu 4.: Der Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamtes hat den Landrat noch am gleichen Tag telefonisch informiert. Der Bürgermeister war zunächst nicht erreichbar und wurde später am Tag ebenfalls telefonisch unterrichtet. Zu 5.: Andere Objekte wurden geprüft, waren aber zum Zeitpunkt der Notwendigkeit der Schaffung weiterer Kapazitäten nicht verfügbar oder wurden zeitnah ebenfalls belegt. Zu 6.: Das Thüringer Liegenschaftsmanagement prüft kontinuierlich die Möglichkeit der Erschließung weiterer Objekte. Aufgrund der weiterhin ansteigenden Zugangszahlen wird davon ausgegangen, dass das Polizeidienstgebäude "Am alten Hügel 3" zunächst weiterhin für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt wird. Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu 8.: Im Gebäude "Am Topfmarkt 4" in Bad Lobenstein wurden Räumlichkeiten für die Polizeistation Bad Lobenstein bis Ende 2015 (mit Verlängerungsoption) angemietet. Der Einzug erfolgte am 14. September 2015. Eine Aussage zur Nutzungsdauer kann derzeit nicht getroffen werden. Lauinger Minister