10.11.2015 Drucksache 6/1280Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. November 2015 Gemeinden ohne rechtsgültige Straßenausbaubeitragssatzung Die Kleine Anfrage 566 vom 1. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: In Thüringen gibt es eine Vielzahl von Gemeinden, die über keine rechtsgültige Straßenausbausatzung ver fügen. Die Gemeinden unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gemeinden in Thüringen verfügten mit Stand 30. September 2015 über keine rechtsgültige Stra ßenausbausatzung einschließlich der Gemeinden, die zwar eine Sat zung beschlossen haben, diese aber durch die Rechtsaufsicht bis zum jetzigen Zeit punkt nicht genehmigt beziehungsweise gewürdigt wurde? 2. Aus welchen konkreten Gründen verfügten diese Gemeinden zum 30. September 2015 über keine rechtsgültige Straßenausbausatzung (bitte Einzelfallbegründung)? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass diese Gemeinden zum 30. Sep tember 2015 über keine rechtsgültige Straßenausbausatzung verfügten? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Antworten zu Frage 1 und 2 können der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. Die Anga ben entsprechen den Aussagen der unteren Rechtsaufsichtsbehörden. Zu 3.: Eine generelle Aussage hierzu ist nicht möglich. Die Gemeinden erlassen ihre Straßenausbausatzungen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit. Darunter fällt auch die Prüfung, ob die gesetzli chen Voraussetzungen für eine Pflicht zum Satzungserlass vorliegen. Wird eine solche festgestellt, haben K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1280 die Gemeinden unter Einhaltung der Frist des § 7 Abs. 12 Satz 2 Thüringer Kommunalabgabengesetz, ent sprechendes Satzungsrecht zu schaffen. Dr. Poppenhäger Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachen nummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Kleine Anfrage Nr. 566 Anlage – Antwort zu Frage 1 und 2 Landkreis Gemeinde (Antwort zu Frage 1) Grund (Antwort zu Frage 2) Altenburg Göpfersdorf Keine beitragsfähigen Maßnahmen Weimarer Land Buchfahrt Keine beitragsfähigen Maßnahmen Daasdorf am Berge Entscheidung, ob einmalige oder wiederkehrende Beiträge erhoben werden sollen, steht noch aus Frankendorf Satzung soll im 4. Quartal 2015 beschlossen werden Großheringen Beschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 ThürKAG Hammerstedt Keine beitragsfähigen Maßnahmen Hetschburg Keine beitragsfähigen Maßnahmen Kapellendorf Satzung soll im 4. Quartal 2015 beschlossen werden Kiliansroda Keine beitragsfähigen Maßnahmen Eichsfeld Uder Die bestehende Satzung wird vom VG Weimar aufgrund der unzureichenden Darstellung der Ermittlungseinheit nicht als ausreichende Erhebungsgrundlage angesehen Landkreis Greiz Bethenhausen Keine beitragsfähigen Maßnahmen Langenwolschendorf Für beschlossene Satzung besteht nach Ansicht der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde Überarbeitungsbedarf Reichstädt Keine beitragsfähigen Maßnahmen Weißendorf Öffentliche Bekanntmachung steht noch aus Hildburghausen Brünn Beschlüsse nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 ThürKAG Ilm-Kreis Alkersleben Keine beitragsfähigen Maßnahmen Elxleben Keine beitragsfähigen Maßnahmen Gossel Keine beitragsfähigen Maßnahmen Rockhausen Keine beitragsfähigen Maßnahmen Kyffhäuserkreis Abtsbessingen Keine beitragsfähigen Maßnahmen Wolferschwenda Keine beitragsfähigen Maßnahmen Nordhausen Etzelsrode Keine beitragsfähigen Maßnahmen Hermannsacker Keine beitragsfähigen Maßnahmen Saale-Holzland-Kreis Albersdorf Keine beitragsfähigen Maßnahmen Bobeck Keine beitragsfähigen Maßnahmen Bremsnitz Keine beitragsfähigen Maßnahmen Frauenprießnitz Satzung wurde beschlossen, der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde noch nicht angezeigt Freienorla Keine beitragsfähigen Maßnahmen Gneus Keine beitragsfähigen Maßnahmen Großpürschütz Keine beitragsfähigen Maßnahmen Hummelshain Keine beitragsfähigen Maßnahmen Kleinbockedra Keine beitragsfähigen Maßnahmen Lindig Keine beitragsfähigen Maßnahmen Meusebach Keine beitragsfähigen Maßnahmen Nausnitz Keine beitragsfähigen Maßnahmen Petersberg Keine beitragsfähigen Maßnahmen Rattelsdorf Keine beitragsfähigen Maßnahmen Scheiditz Keine beitragsfähigen Maßnahmen Schlöben Keine beitragsfähigen Maßnahmen Unterbodnitz Keine beitragsfähigen Maßnahmen Weißbach Keine beitragsfähigen Maßnahmen Saalfeld-Rudolstadt Bechstedt Keine beitragsfähigen Maßnahmen Saale-Orla-Kreis Blankenburg Beschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 ThürKAG; Voraussetzungen dafür liegen nach Ansicht der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde nicht mehr vor Bucha Keine beitragsfähigen Maßnahmen Dittersdorf Keine beitragsfähigen Maßnahmen Gertewitz Keine beitragsfähigen Maßnahmen Grobengereuth Keine beitragsfähigen Maßnahmen Keila Keine beitragsfähigen Maßnahmen Lausnitz bei Neustadt an der Orla Das bestehende Satzungsrecht wird nach einer gerichtlichen Überprüfung derzeit überarbeitet Neundorf Keine beitragsfähigen Maßnahmen Pottiga Beschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 ThürKAG; Voraussetzungen dafür liegen nach Ansicht der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde nicht mehr vor Solkwitz Keine beitragsfähigen Maßnahmen Unstrut-Hainich-Kreis Oppershausen Beschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 ThürKAG